Bestandsschutz und Anpassungen an Gartenhaus

Diskutiere Bestandsschutz und Anpassungen an Gartenhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich bin neu hier, sollte ich also das Thema irgendwie falsch untergebracht haben, bitte gebt kurz Bescheid. aktueller Stand: Ich habe...

  1. #1 Sx5r, 18.02.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2019
    Sx5r

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    Hallo,

    Ich bin neu hier, sollte ich also das Thema irgendwie falsch untergebracht haben, bitte gebt kurz Bescheid.

    aktueller Stand:
    Ich habe eine Garten im Außenbereich gekauft mit einem Gartenhaus (4x5m = 20qm, 1971 legal erbaut, Bauzeichnung liegt vor) - es ist jenseits Bestandsschutz in der betroffenen Gegend nicht mehr realistisch möglich, eine Baugenehmigung für etwas ähnliches zu erhalten.
    Es existiert ein Keller, der jedoch in der Baugenehmigung nicht explizit erwähnt ist. Toilette befindet sich in einem separaten Toilettenhäuschen 15m vom Haus entfernt.

    Meine Fragen:
    1) Ich möchte gern die Fenster vergößern (siehe ausschnitt aus Bauzeichnung - schwarz umrandet ein grober Wunsch für die Fenster) - in Richtung „unschädlich für Bestandsschutz“ habe ich die sinngemäße Aussage erhalten „Umbauten, für die kein statisches Gutachten erstellt werden muss, sind recht sicher.“
    Die Frage ... Wie groß kann eine Änderung sein, bevor ein statisches Gutachten erstellt werden muss? (Quintessenz, ich möchte die Grenzen ausloten)
    2) Ich möchte eine kleine Dusche und die Toilette in den Keller bauen und am liebsten einen Deckendurchbruch für eine kleine Wendeltreppe machen lassen. Vermutlich müssen dafür Änderungen am Keller vorgenommen werden.
    Hierzu verschiedene Fragen ... a) sind solche Einbauten unschädlich für den Bestandsschutz? b) wie sieht es mit der Beweislast aus? (Muss ich ggf. nachweisen, dass die Einbauten alt sind oder muss mir nachgewiesen werden, dass sie neu sind? Ist ja nicht so, als ob man das von außen sehen könnte ...)
    3) ich möchte das Dach neu dämmen lassen (ja, das alles war zwar ein Schnäpchen - jedoch nicht ohne Grund ^^ ) - Bislang liegt ein Pultdach vor. Am liebsten würde ich hier eine andere Form wählen.
    Auch hier ist die Frage, wie verhält es sich mit Bestandsschutz? Dämmung ist nach Bauordnung verfahrenfrei, Formänderung würde aber eine Änderung der Kubatur bedeuten, was wiederum kritisch ist.

    Danke schonmal
     

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  2. Dimeto

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    Die fehlende Darstellung des Kellers lässt mich an dieser Aussage zweifeln.
    Gibt es dafür eine Genehmigung?
    Das kommt auf die genehmigte Nutzung an.
    Im Zweifelsfall musst Du die Legalität aller Bauwerke beweisen.

    Schwer zu sagen, ob jedes deiner Einzelgewerke zulässig ist, die Vielzahl an Maßnahmen lässt aber auf eine illegale Nutzungsabsicht schließen. Entweder biegst Du Dir die Landesbauordnung nach deinen Absichten zurecht und schreibst Dir die Argumente gegen eine vielleicht irgendwann eingehende Rückbauverfügung auf, oder Du stellst eine Bauvoranfrage, die in einen rechtssicheren Bescheid mündet.
     
  3. #3 simon84, 20.02.2019
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    1. Der Keller wurde nie genehmigt. Es gibt in Deutschland leider kein "Ersitzen", Gewohnheitsrecht oder Verjährung in diesen Bereichen des Baurechts.
    Somit halte ich alles was mit dem Keller zu tun hat extrem gefährlich.
    Dusche/Toilette im Keller halte ich erstmal an sich nicht für besonders kritisch, geht da eher um die ggf. unterstellte Nutzung.

    2. Neue Fenster verändern das Äußere Erscheinungsbild.
    Bei kleinen Gartenhäusern ist 1 kleines Fenster als üblich anzusehen.
    3 große Fenster hingegen sind eher unüblich.

    Risiko eher hoch.

    3. Neues Dach mit anderer Dachform, Risiko sehr hoch, wenn dir dann z.B. unterstellt wird, dass ein 45 Grad Satteldach mehr nutzbaren Raum bringt etc.

    Risiko hoch


    Was genau ist die geplante Nutzung von dem Objekt (Wochenendhaus ? etc?)
    Wie steht diese Nutzung der offiziell erlaubten Nutzung entgegen (Freizeitgebiet ? Schrebergarten? Einschränkungen bzgl. Übernachtungen oder sonstiges ? )
    Oder ist es einfach nur "Außengebiet"?

    Wie würde z.B. ein Wohnwagen auf dem gleichen Grundstück gehandhabt ? Wäre campieren erlaubt ? Oder spricht etwas dagegen?

    Die Warscheinlichkeit, dass bei einem Bauantrag mal jemand vorbeikommt zum Nachschauen ist schon recht hoch.

    Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass sich niemand dafür interessiert, wenn du einfach umbaust ? (Gibt es überhaupt Nachbarn?)

    Gibt es eine Feuerstätte oder wie wird beheizt ?
     
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  4. SIL

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    Wo steht das?

    Das ist eher der schwierige Part, wo und wie wird entwässert - gibt es Kanal oder mit Grube etc..?
    Das kann durchaus sein @Dimeto es wurden viele Kleingartenanlagen oder Wochenendgrundstücke mit einfachen Verfahren oder sogar Genehmigungsfrei erstellt, oft in Kombination mit Pachtland oder Erbkauf Varianten.Es würde vermutlich helfen wenn man wüsste wo dies errichtet wurde ...
    Das ist der springende Punkt incl der Anschlussituation.
     
  5. #5 simon84, 20.02.2019
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    Wenn der Keller nicht Teil des Bauantrags war ist er auch nicht genehmigt.
     
  6. SIL

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    Manchmal stellst dich an:shades - du gehst immer von Bauantrag aus wo steht das? Es war durchaus üblich dies ohne Bauantrag zu errichten, gerade in den " neuen Bundesländern".
     
  7. Sx5r

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    Hi,
    danke für die Rückmeldungen

    @Legalität
    das Gebäude IST legal erbaut, das Bild ist ein Ausschnitt aus der Baugenehmigung. Was das Toilettenhäuschen (und den Keller) angeht, keine Ahnung. Und ja, es befindet sich in den neuen Bundesländern und alles „alte“ wurde vor 1980 gebaut. (Und ich müsste nochmal schauen, aber imho greift da der Vertrauensschutz, weil eine Beseitigungsanordnung gem. Deren Verordnung nur 5 Jahre ab Errichtung ausgesprochen werden durfte ... da alle auf dem Grundstück vor 1984 erbaut wurden, sollte das passen - sowohl für Haus als auch für Keller)

    @Nutzung
    Es soll ein Garten/Wochenendhaus sein. Ich habe eine Wohnung im Zentrum, will aber die Möglichkeit haben, am WE auch mal im Garten zu übernachten. (Niemand sagt, dass ein Gartenhaus archaisch sein muss und keine trockenen Wände/Decken haben darf ^^)
    Das Grundstück liegt im Außenbereich im Bereich Freizeitgebiet, jedoch nicht im Bereich von Schrebergärten (das Grundstück und direkt umliegenden sind ziemlich groß, jeweils jenseits 1000 qm (teils mit Wohnbebauung aufgrund Bestandsschutz - leider nich bei uns ^^)

    @öffentliches Interesse
    Es gibt Nachbarn, die sind allerdings (überwiegend, hab noch nicht alle kennengelernt) entspannt drauf. Die meisten „direkten“ Nachbarn sind eh die mit Wohnhäusern, eine Neiddebatte o.ä. Ist da keinesfalls zu erwarten. Die wären eher froh, wenn das Grundstück mal geordnet wird.
    Allerdings prüft die Stadt alle paar Jahre Satellitenfotos und vergleicht mit dem aktuellen Stand. Und die sind dann auch nicht zimperlich, Rückbauverpflichtungen auszugeben.

    @Erschließung
    Es gibt: Stromanschluss, Wasseranschluss (die sind imho auch legal ... Ausschlussprinzip - beides ist sehr offensichtlich und wäre bei Einwänden von der Stadt schon vor Jahrzehnten unterbunden worden)
    Es gibt (besser: gab, denn alles verfallen) eine Klärgrube für das Abwasser. Das Nachbargrundstück (mit einem Wohnhaus) hat vor ein paar Jahren eine Art kleine Kläranlage errichten lassen, daher ist das vermutlich das Mittel der Wahl.
    Es gibt eine elektrisch betriebene Wandheizung.

    @äußeres Erscheinungsbild
    Neue Fenster würden das ganze sicher beeinflussen. Wie schwer wiegt das Upgrade im Vergleich zu der notwendigen Anpassung (weil das alte Zeug einfach undicht/verrottet ist)?
    Und bei Dach hab ich eher auf ein Flachdach spekuliert (eben um die Kubatur nicht oder kaum zu verändern), würde aber auch das Pultdach belassen und einfach abdichten.
     
Thema: Bestandsschutz und Anpassungen an Gartenhaus
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