Naturschutz

Diskutiere Naturschutz im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Vor einem Jahr haben wir einen Bauplatz gekauft und sind jetzt so weit das es los gehen kann. Baugenehmigung usw ist alles...

  1. #1 StevenSelina, 02.03.2019
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    Hallo liebes Forum,

    Vor einem Jahr haben wir einen Bauplatz gekauft und sind jetzt so weit das es los gehen kann. Baugenehmigung usw ist alles fertig, haben es aber jetzt erst geschafft abzustecken und zu nivellieren. Würden jetzt gerne mit dem Aushub anfangen. Das Problem ist das laut Bebauungsplan erdarbeiten nur vom 01.10. - 28.02 erfolgen dürfen. Was kann uns passieren wenn wir jetzt nächste Woche noch mit dem aushub starten ? Falls ich Informationen vergessen habe bitte sagen dann werde ich alles was benötigen wird noch hochladen.

    Liebe grüße, Steven und Selina
    Danke schon mal für eure Hilfe !
     
  2. #2 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Sofortiger behördlich angeordneter Baustopp + Bußgeld.
     
  3. #3 StevenSelina, 02.03.2019
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    Danke schon mal für die fixe Antwort. Für welchen Zeitraum wäre dann der Baustopp ? Warscheinlich bis 01.10 da dort wieder der offizielle Start Zeitpunkt ist??

    Sprich es wäre besser nicht zu beginnen da wir uns das Bußgeld sparen ?
     
  4. #4 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Ich würde mal zum Bauamt gehen und dort nachfragen, vielleicht können die ja diese seltsame Anordnung erklären. Ich kenne das eigentlich nur von Baumfällungen.
     
  5. #5 StevenSelina, 02.03.2019
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    Ich lade gleich mal den Text hoch wo es drinnen steht. Das Problem ist ein Nachbar der den ganzen Ort verrückt macht. Das Neubaugebiet wo wir das Grundstück gekauft haben hat einige Auflagen dank dem Herrn.
     
  6. #6 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Das ist natürlich das Recht dieses Bürgers. Das muss man akzeptieren. Jedenfalls würde ich nicht gegen Bauauflagen verstoßen. Da droht dann richtig Ärger. Erst recht, wenn dieser Nachbar hier nun schon besonders wachsam ist.
     
  7. #7 StevenSelina, 02.03.2019
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    Alles schön und gut nur war das Baugebiete zuvor ein ganz normaler Acker. Der Herr wo alles so genau nimmt hält es auch nicht für nötig seine Grundstücksgrenzen einzuhalten, daher denke ich mir wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit steinen werfen.
     
  8. #8 StevenSelina, 02.03.2019
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    Hier der Ausschnitt aus dem Bebauungsplan. Dumme Frage, wer fängt in den Winter rein an zu Bauen? Bzw in dem genehmigten Zeitraum?
     

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  9. #9 msfox30, 02.03.2019
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    Wo steht da, dass der Aushub nicht erlaubt ist?
    Aus meiner Sicht geht es doch in dem Text nur um Abbruch von Schuppen, Baumfällung, Bodenvegetation und Beleuchtung.
    Wenn du also nichts abzureißen und nix zu fällen hast, bleibt die Bodenvegation. Kommt also darauf an, wie stark diese vorhanden ist und diese Zauneindechsen und Bodenbrüter gestört werden.
     
  10. #10 Lexmaul, 02.03.2019
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    Was gibt es für seltsame Gegenden...
     
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  11. #11 StevenSelina, 02.03.2019
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    Das ist ein alter Acker der vor 2 Jahren zu einem. Neubaugebiet gemacht worden ist. Da ist lediglich ein bißchen ungraut auf der Wiese und das wars.
     
  12. #12 Grillbaer, 02.03.2019
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    In welcher Gegend ist denn das?
     
  13. #13 msfox30, 02.03.2019
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    Welcher der Verbote tangiert dich jetzt? Die Baufeldräumung?
    Meine Meinung: Wenn du per Hand das Ungraut weg machst, wird vermutlich keiner was sagen. Die Zauneidechsen, Bodenbrüter und andere wirst du dabei sicher sehen und nicht gleich töten. Oder du rückst gleich mit dem Bagger an. Der hat das in 10min frei, so schnell kann das Umweltamt gar nicht gucken :). Nimmt natürlich keine Rücksicht auf die Tiere, die die Verordnung schützen will.
    Wie machen es denn die Nachbarn?
     
  14. #14 Fabian Weber, 02.03.2019
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    Bei dem Querulanten als Nachbarn würde ich das partout nicht ohne Absprache mit dem Bauamt machen. Vielleicht kann man ja einen Ortstermin mit dem Umweltamt erwirken.
     
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