Abfangung Verblendmauerwerk

Diskutiere Abfangung Verblendmauerwerk im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, aktuell wird die Ausführung unseres EFH geplant. Wir haben auf der westlichen Giebelseite im EG eine 4m breite HST und darüber im...

  1. #1 jtillmann, 25.03.2019
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2019
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    Hallo zusammen,

    aktuell wird die Ausführung unseres EFH geplant. Wir haben auf der westlichen Giebelseite im EG eine 4m breite HST und darüber im OG ein 2m breites bodentiefes Fenster. Unser Mauerwerk ist zweischalig (17,5cm KS, 14cm Dämmung, 1cm Luftschicht, 11,5cm Verblendmauerwerk). Wir bauen mit GU. Ich habe die Ansicht der Westseite angehangen

    Der Statiker hat im ersten Anlauf (ob absichtlich oder nicht sei mal dahin gestellt) das bodentiefe Fenster im OG übersehen und einen Überzug (d = 56cm) über der OG-Decke als Sturz geplant. Nach Aussage des Bauleiters erfüllt dieser sowohl die Funktion der Sturzabfangung als auch der Abfangung des Verblendmauerwerks.

    Natürlich passt der Überzug mit dem bodentiefen Fenster nicht und ich hab den Bauleiter gebeten, das den Statiker korrigieren zu lassen bzw. die Ausführung zu ändern. Das ist wohl schwieriger als gedacht. Zwar könne man auch mit einem Stahlträger den Sturz abfangen, es gäbe aber hierfür keine zugelassenen Systeme für die Abfangung des Verblenders.

    Auf die Gefahr hin, dass Bauleiter und/oder Statiker hier nicht genug Interesse zeigen, die baulichen Möglichkeiten auszuschöpfen, habe ich folgende Fragen:

    1. Ist das wirklich so ein großes Problem?
    2. Und falls nicht: Welche Vorschläge oder Ansätze könnte ich als "Inspiration" geben, um aufzuzeigen, dass es Wege gibt, das Problem zu lösen?

    (Als Laie stünde ich einer zu befürchtenden Aussage "Ist nicht machbar" etwas ratlos gegenüber…)

    Ich hoffe ich habe nichts wesentliches vergessen.

    … ich glaube ich bin im falschen Unterforum gelandet. Gerne verschieben!
     

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  2. #2 simon84, 25.03.2019
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    Mal andersrum gedacht, wäre es denn so schlimm, wenn die Fenster im OG 20 oder 30 cm kürzer am Boden wären, dafür evtl. 20 cm breiter ?
    Balkon ist ja nicht vorhanden. Dann rollt wenigstens nicht so leicht was raus. Kinder vorhanden?
    Man könnte auch mal vor dem Fenster stehen lassen, z.B. Spielzeug.

    Wie ist die Absturzsicherung/Brüstung realisiert? Oder sind es nur Kipp Fenster?
     
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    Ja und ? - dann hat das "bodentiefe" Fenster eben eine kniehohe Brüstung. Was genau hier die Alternativen wären, kann ich Dir nicht sagen - wohl aber, daß sie mehrere tausend Euronen kosten würden. Nur dafür, daß man den Begriff "bodentief" partout wörtlich nehmen will ? ? ?

    An solchen Peanuts würde ich die Traumhausigkeit meines Eigenheimes nicht aufhängen. Das wäre im wörtlichen Sinn Geld zum Fenster hinausgeworfen.
     
  4. #4 jtillmann, 25.03.2019
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    Das sind die beiden Kinderzimmer nach Westen in den Garten schauend… beide bodentiefen Fenster haben natürlich unten feststehende Elemente.

    Eine Notlösung, die wir schon bedacht haben wäre in der Tat eine Art Sitzfenster mit 30-40cm Brüstungshöhe einzuplanen. Da ist dann nur fraglich, ob man vollständige Festverglasung oder eine evtl. häßliche Einteilung in festehendes und zu öffnendes Element in Kauf nimmt.

    Ideal finde ich das aber nicht. Die Kinderzimmer sollten mit 18qm auch eigentlich genug anderweitige Wandstellfläche haben…
     
  5. #5 simon84, 25.03.2019
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    Ist auch Geschmackssache, ich finde z.B. (mit dem richtigen Profil) ein zweiteiliges Fenster sehr funktionell und praktisch :)

    Wie @11ant schreibt würde ich mich daran nicht aufhängen....
     
  6. #6 jtillmann, 25.03.2019
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    Nicht falsch verstehen, letztendlich dran aufhängen würden wir uns auch nicht. Dennoch würde ich den GU nicht so schnell aus der Pflicht nehmen.

    Wenn ich das richtig sehe, dann würde eine BRH von 30-40cm nicht dazu führen, dass die Höhe der Absturzsicherung um die BRH reduziert werden darf, oder? Wir hätten dann also mindestens nochmal ~80cm vom Fenster feststehend und darüber dann zu öffnende Elemente. Im Grund wie jetzt auch, nur dass es nach oben rutscht. Oder gibt es andere, kreative Optionen?

    Hat sonst noch jemand Ideen, wie man die ursprünglich geplante Ausführung ermöglichen kann? Mein (laienhafter) Ansatz wäre ja, die Sturzabfangung durch eine Stahlträger zu lösen. Und die Abfangung des Mauerwerks, die mMn. nur neben dem bodentiefen Fenster erforderlich ist, weiterhin durch einen (Teil-)Überzug zu bewerkstelligen, der dann eben nur noch diese Funktion erfüllt und keine sturzabfangenden. Ist das unrealistisch?

    Diese Frage hatte ich ganz übersehen, entschuldige. Die Fenster haben, wie in der Ansicht zu sehen, unten ein durchgehendes, feststehendes Element. Darüber zwei Drehflügel.
     
  7. #7 simon84, 25.03.2019
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    Würde ich auch nicht. Wenn die Ausführung nicht plangemäß erfolgen kann ist entweder eine von beiden Seiten annehmbare Alternative zu liefern oder Alternative mit entsprechendem Nachlass auf den Preis, da musst du dann nachverhandeln.
    Wenn z.B. jetzt mit Überzug gebaut werden muss und das Fenster 30cm kleiner wird, dann sollte sich das schon mit ein paar Hundert Euro Minderung pro Fenster äußern.

    Ein "Kuhhandel" also Tausch gegen eine anderen, sonst überteurten, Nachtrag kann evtl. auch sinnvoll sein.
     
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    Das magst Du so in mehreren Bundesländern zu Recht befürchten - wobei ich in praktisch 120 cm Öffnungsflügelunterkante kein Problem sähe, das bleibt noch bequem putzbar.

    Aus der Pflicht, mit der Bodentiefmode zu gehen ?
     
  9. #9 jtillmann, 25.03.2019
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    Zunächst mal aus der Pflicht, das Haus entsprechend des Grundrisses zu bauen, der Vertragsbestandteil war.

    Und in Richtung eines großen, uneinsehbarens Garten bodentiefe Elemente zu verbauen sehe ich jetzt nicht zwingend als Mode an. Diese Himmelsrichtung ist quasi das Highlight des Grundstücks. Da ist bodentief schon ein Stück netter als eine Sitzfenster-Brüstung.
     
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    Vorbehalte (auch wirtschaftlicher) statischer Machbarkeit gehören zum Risiko des Traumhausbauherren.

    Gerade beim Kinderzimmer ist so ein Fenster zum Sitzen viel cooler als eines zum Stehen. Vom Bett aus herausschauend nimmt es sich wenig.
     
  11. #11 jtillmann, 25.03.2019
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    Keine Sorge, sobald es alternativlos ist finden wir schon genug Gründe uns das schön zu reden ;)
     
  12. #12 jtillmann, 19.06.2019
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    Es ist zwar einige Zeit her, aber um das ganze nochmal zum Abschluss zu bringen: Unser Baubegleiter ist Statiker und hat dem GU einen Vorschlag unterbreitet. Ärgerlich, dass es an uns war, eine Lösung für das Problem zu finden. Aber schön, dass es dadurch gelöst wurde.

    Umgesetzt wird bzw. wurde es jetzt mit einem Fertigteilsturz über dem HST-Element sowie einem Konsolenanker über den OG-Fenstern.
     

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    Habe damals wohl nicht mitgelesen.. aber ich hätte wohl vorgeschlagen, einen unterzug/sturz ( = niedrigere Fenster im EG) statt überzug zu machen, wobei ich Sitzfenster besser gefunden hätte ;) Konselenanker, um die Last auf dem Sturz zu veringern, war eine kluge Idee, wenn auch sicher nicht günstiger.
     
  14. #14 jtillmann, 19.06.2019
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    Müssen wir ja nicht zahlen ;-)
     
  15. #15 Fabian Weber, 19.06.2019
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    Super ich hätte das auch genau so vorgeschlagen, so ist er halt der GU, immer nur Lösungen parat, die Ihn nichts kosten.

    Der dumme Bauherr wird es schon schlucken.

    Gratulation zu Deinem Baubegleiter.
     
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