Vorwurf der Verhinderung durch Bauherren

Diskutiere Vorwurf der Verhinderung durch Bauherren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Es ist eine lange Geschichte, hier Die Kurzfassung 1. Bauvertrag mit GU in 07/18 unterschrieben. Bis Ende 01/19 sollen BG,...

  1. #1 Stevoboy, 18.04.2019
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    Hallo zusammen,

    Es ist eine lange Geschichte, hier Die Kurzfassung
    1. Bauvertrag mit GU in 07/18 unterschrieben. Bis Ende 01/19 sollen BG, Werkpläne und Nachtragsangebote unterschrieben vorliegen damit Baustart Mitte 03/19
    2. 1. Version Werkpläne/Bauantrag in 08/18
    3. Einreichung Bauantrag mit Befreiungen in 09/18
    4. 2. Version Werkpläne in 09/18
    5. In 11/18 Nachtragsangebote gehen ein, viele Rückfragen. Bauantrag muss an einer Stelle durch fehlende Erteilung von Befreiung überarbeitet werden
    6. Anfang 12/18 Einreichung geänderter Deckblätter.
    7. Mitte 12/18 Rückfrage Bauamt bleibt bis Anfang 01/19 bei GU unbearbeitet liegen. Hinweis an GU, dass aktualisierte Werkpläne vorgelegt werden sollten damit Ende 01/18 alle Freigaben erteilt werden können.
    8. Ende 12/18 fast alle Nachtragsangebote werden unterschrieben eingereicht. Bei den nicht unterschriebenen sind Fehler enthalten oder Ausführung ist immer noch unklar
    9. Anfang 01/19, Bauamt bearbeitet Bauantrag wieder nach Rückmeldung GU
    10. Anfang 02/19 Baugenehmigung erteilt. Alle Nachtragsangebote eingereicht. Werkpläne liegen immer noch nicht vor.
    11. Anfang 03/19 Werkpläne liegen vor, allerdings Querbautenhöhe zum Bauantrag geändert (widerspricht angeblich sonst Bebauungsplan), Eckfenster nicht so geplant wie in Nachtragsangebot bestellt,
    12. Ende 03/19 Werkpläne angepasst, Eckfenster immer noch nicht i.O., Bauherren widersprechen und setzen Frist.
    13. Anfang 04/19 GU beruft sich auf „Verhinderung durch Bauherren“ und meldet Mehrkosten an. Bauherrn widersprechen, korrigieren die Werkpläne um die strittigen Punkte und reichen sie genehmigt ein.
    13. Mitte 04/19 GU besteht auf Behauptung der Verhinderung und bestreitet dass genehmigte Unterlagen vorliegen
    14. Bauherren setzen letzte Frist, die Bautätigkeit
    aufzunehmen, andernfalls folgen anwaltliche Schritte

    1. Frage: Verhinderung durch Bauherren gegeben? Wenn ja, circa wie stark (Wochen?)?
    2. Frage: Ausreichend, auf Vorwurf der Verhinderung schriftlich zu widersprechen ohne anwaltliche Unterstützung?
    3. Frage: Vorschläge zum weiteren Vorgehen?

    Danke und frohe Ostern allen
     
  2. #2 Fabian Weber, 18.04.2019
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    Verzugsanzeige stellen mit Frist und Androhung Vertragsstrafe geltend zu machen.

    Ansonsten nicht weiter reagieren, solange hier nur rumgeplänkelt wird, das ist ganz normales Gehabe.
     
  3. #3 Stevoboy, 21.04.2019
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    Das haben wir bereits gemacht. Rückmeldung waren die gleichen bereits gehörten Argumente. Wir haben die Ostertage als Frist gesetzt. Ansonsten müssen wir wohl doch zum Anwalt.
    Sehr Ihr Verschulden durch die Bauherren auf Basis der vorliegenden Informationen?
     
  4. #4 simon84, 21.04.2019
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    Spielt doch gar keine Rolle du musst deine Seite vertreten und so argumentieren dass es nicht so war, notfalls vor Gericht.

    Reines Geplänkel und Druck aufbauen bzw Zeit schinden ist das hier
     
  5. #5 Gast 85175, 21.04.2019
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    Vor Gericht wird es Jahre dauern deine Fragen zu klären. Man wird dazu ganze Aktenordner füllen müssen, man braucht dazu ein halbes Dutzend Juristen, usw...

    Es wird dir hier niemand seriös sagen können was da in dem Fall Sache ist, schon garnicht aufgrund der Kurzbeschreibung.
     
  6. #6 simon84, 21.04.2019
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    Man muss die Fragen auch gar nicht abschließend klären.
    Man vertritt seinen Standpunkt und hält einen angemessenen Teil Geld entsprechend der Kosten durch die Verzögerung zurück. Zeitmaschine wird der Auftragnehmer leider keine haben.
     
  7. #7 Stevoboy, 21.04.2019
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    Bevor wir Jahre warten, die Rechtsstreit mit diesem GU durch ist, würde ich nach Fristsetzung vom Bauvertrg zurücktreten, einen anderen GU beauftragen, und die Mehrkosten beim 1. GU einklagen, die definitiv entstehen werden durch a) Verzögerte Fertigstellung b) gestiegene Baukosten c) Mehrkosten bei durch uns beauftragte separate Gewerke.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 21.04.2019
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    Das würde ich auch alles so machen.

    ABER:

    Vorher würde ich dem GU genau dies mal so mitteilen. Verbunden mit dem was ich weiter oben schon geschrieben habe.
     
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  9. #9 Stevoboy, 21.04.2019
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    Kündigung ist wirklich der letzte Schritt, und dann auch nur professionell gemanaged mit Anwalt. Ich habe noch die Hoffnung, dass er einlenkt. Immerhin hat er alle Werkpläne unterschrieben vorliegen. Es ist aktuell 'nur' eine Verzögerung...
     
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