Murks am Dach / Ziegel kleben?

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  1. #1 UnserFriesenhaus, 07.04.2019
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    Hallo zusammen,
    Wir bauen ein Friesenhaus und leider haben wir zur Zeit Theater mit unserem Bauträger. Nachdem ein Giebel bereits vollständig ab- und wieder eingedeckt werden musste, da die obersten Dachziegel nicht unterm Dachfirsten lagen gehts nun mit weiterem Gefusche weiter: wir haben festgestellt, dass sämtliche geschnittene Ziegel an den Kehlen und um die Dachfenster „nur“ geklebt und nicht geklammert oder verschraubt wurden. Angeblich wäre das wohl zugelassen (davon mal ab, dass der verwendete Kleber laut Datenblatt für den Innenbereich und nicht für den Außenbereich zugelassen ist). Leider finden wir hierzu keine hilfreichen Details im Internet.. kann uns jemand einen Tipp geben in welcher Richtlinie wir hier fündig werden? Wir möchten den Bauträger auffordern hier fachgerecht nachzuarbeiten, der Dachdecker pocht aber darauf, dass die geklebte Ausführung so in Ordnung wäre.. darüber hinaus fragen wir uns ob der Überstand am Kehlblech nun nach der Korrektur etwas knapp ist. Von der Mitte des Kehlblechs bis zum Ziegel, liegen manchmal 14 - 15 cm. Laut Dachdecker wäre ein Überstand vom Ziegel bis Äußeres Kehlblech von 5 cm aber ausreichend. Hat hier jemand Infos? Da es sich um die Wetterseite des Hauses handelt, sind wir sehr verunsichert. Wir bauen übrigens in der Windzone 2.

    Habt schon mal vielen vielen Dank für jeden Tipp!
     
  2. #2 Diamand, 08.04.2019
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    Hallo und Willkommen

    Zu Dacharbeiten kann ich nichts sagen.

    Ich denke mal das es das beste wäre wenn du dir einen Sachverständigen suchst der für dich Arbeitet und sich das und auch gleich den Rest des Hauses vor Ort anschaut. Wer weiss was dann noch zu Tage kommt.
     
  3. Alex88

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    lies mal deine PN
     
  4. #4 petra345, 18.04.2019
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    Foto??

    Kleben ist nicht ausdrücklich verboten. Aber besser ist es, die Ziegel mit Edelstahlklammern und Edelstahldrähten zu sichern.

    Es ist das Problem, daß geschnittene Ziegel oft keine Löcher zum festschrauben mehr haben.
     
  5. #5 Saniergenervter, 19.04.2019
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    Hallo
    ich möchte mich gleich im Vorfelde als Laie outen und nur meine Gedanken dazu schreiben. Ich habe mich zwecks Mängelliste für unserer Dachsanierung viel mit dem Thema Dach beschäftigt, muß mich immer noch damit beschäftigen.
    Ich meine geschnittene Ziegel um ein Dachfenster unterliegen einem Wartungsaufwand. Die Ziegel müssen angehoben werden und die Bleche darunter gereinigt werden. Wenn jetzt die Ziegel miteinander verklebt sind ist dieses nicht möglich. Am einfachsten geht es wohl mit mit Drahthaltern befestigten Ziegeln.
    Welcher Kleber wurde denn verwendet?

    Gruß Helmut
     
  6. #6 Gast 85175, 21.04.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    So lange ihr die Arbeit noch nicht abgenommen habt ist das einfach, die Beweispflicht liegt jetzt nämlich auf der Gegenseite. Nicht ihr müsst die Fehler beweisen, sondern der Bauträger muss die Richtigkeit beweisen. Und beweisen bedeutet die „offiziellen Zettel“ zu bringen in denen klar steht, dass das so in Ordnung ist. Es muss da irgendwas geben, sonst hat er es selbst ausgetüftelt und dann wird es mit dem Beweisen verdammt schwierig für ihn.

    Einfach mal die Worte „noch nicht abgenommen“ und „Beweislast liegt bei ihnen“ und „wir bitten um Übersendung/Nennung der technischen Regeln, Zulassungen, Datenblätter, etc.“ in einen Dreizeiler packen und abwarten (aber nicht zu lange).

    Ach ja, und bisschen Vorsicht bei den Abnahmen, das ist mehr als nur eine blose Formalie und die Abnahme kann auch stillschweigend, konkludent oder durch Fristablauf geschehen. Das Thema lohnt sich wenn man mit Pfusch konfrontiert ist wirklich.
     
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