Baurecht für Fläche der Erschließung

Diskutiere Baurecht für Fläche der Erschließung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich suche natürlich keine Rechtsberatung... Grundstücke werden so vermessen, daß zwei Grundstücke A und B über eine Privatstraße an die...

  1. #1 FliesenToni, 17.04.2019
    FliesenToni

    FliesenToni

    Dabei seit:
    04.03.2019
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    3
    Hallo,
    ich suche natürlich keine Rechtsberatung...

    Grundstücke werden so vermessen, daß zwei Grundstücke A und B über eine Privatstraße an die Straße der Gemeinde angebunden sind. Für die Privatstraße wird das Grundstück C abgetrennt. Das Grundstück C besteht ausschließlich aus der Privatstraße und gehört den Eigentümern von A und B gemeinsam.

    Was passiert in so einem Fall mit dem Baurecht, das mit dem Grundstück C verbunden ist? Kann es irgendwie auf die Grundstücke A und B übertragen werden oder geht es verloren? Gibt es eine "schlauere" Aufteilung, so daß das Baurecht nicht verloren geht?

    Vielen Dank, Toni
     
  2. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Ist C so groß, das man drauf bauen kann? Wäre vielleicht besser, die grundstücke anders zu teilen und das Vermessungsamt die Flurstücke ändern zu lassen. Plan wäre hilfreich.
     
    Leser112 gefällt das.
  3. #3 FliesenToni, 17.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.04.2019
    FliesenToni

    FliesenToni

    Dabei seit:
    04.03.2019
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    3
    Die Grundstücke und die Erschließung wurden noch nicht vermessen, das wird so etwa im Herbst oder Winter gemacht. Die Aufteilung und die Erschließung steht also noch nicht fest. Die Fläche der Erschließung würde wahrscheinlich nicht für eine Bebauung ausreichen. Außerdem wird sie für die Erschließung benötigt. Ich überlege gerade, wie man die Erschließung vermisst, ohne daß man das Baurecht, das mit der Fläche der Erschließung verbunden ist, verliert.
     
  4. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Welches Baurecht denn? Generell das recht, dort zu bauen? Oder meinst du zb die Grundlage zur GRZ Berechnung, oder Abstandsflächen, etc? Skizze? Screenshot vom Bebauungsplan?
     
  5. #5 Fabian Weber, 18.04.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Ich würde die Fläche einem der beiden Grundstücke A oder B zuschlagen und dann im Grundbuch ein Wegerecht für das jeweils andere Grundstück eintragen.
     
    arch gefällt das.
  6. #6 simon84, 18.04.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.701
    Zustimmungen:
    5.534
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wenn ein Wegerecht eingeräumt ist kannst du aber trotzdem nicht drauf bauen :)

    Die ganze Frage geht wohl eher in Richtung, was passiert später mal.

    Ich würde das schon als separates Flurstück werden lassen, welches A oder B zu 100% gehört und darauf ein Wegerecht eintragen (in Bayern).

    Verschmelzen kann man wenn es wirklich so weit ist immer noch und das realistischste Szenario wäre ja, dass jemand alle 3 Grundstück kauft , sonst macht es doch gar keinen Sinn.
     
    arch gefällt das.
  7. #7 FliesenToni, 19.04.2019
    FliesenToni

    FliesenToni

    Dabei seit:
    04.03.2019
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    3
    Bitte entschuldigt die späte Antwort, ich hatte gestern viel zu tun...

    Ich meine den Beitrag, den die Fläche der Erschließung zur Gfz liefert.
    Hier eine Skizze, die halbwegs den Gegebenheiten entspricht:
    Unbenannt.png
    Momentan sind die Grundstücke A, B und C zusammen mit der Erschließung ein einziges großes Grundstück, das einer dreiköpfigen Erbengemeinschaft gehört. Irgendwann sollen es drei separate Grundstücke werden, die jeweils einem der Erben alleine gehören und in offener Bauweise bebaut werden sollen. Die Grundstücke A, B und C sind dann nur noch über die Erschließung mit der öffentlichen Straße verbunden.

    Wenn die Erschließung ein separates Grundstück wird, das dann den drei Erben gemeinsam gehört, würde der Gfz-Beitrag der Erschließung für die drei Baugrundstücke wahrscheinlich verloren gehen, oder? Gibt es eine bessere Möglichkeit?

    Die Gfz ist sehr niedrig, deswegen ist jedes bisschen Fläche nützlich.

    Danke, Toni
     
  8. #8 Fabian Weber, 19.04.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    A braucht nur ein Tor, da geht dann schonmal gar nichts verloren.
     
  9. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    upload_2019-4-19_21-56-39.png
    Wenn es nur um die GFZ geht, würde ich die Grundstücke ganz lassen, und ein gegenseitiges Wege und Leitungsrecht eintragen. Auf die weise ist jedes grundstück normal groß, und kann dadurch voll für die GFZ angerechnet werden. Rot wäre die fläche mit dem eingetragenen recht. A benötigt keine Straße auf dem grundstück, dafür könnte es etwas kleiner sein. Auf jeden Fall solltet ihr jemanden vor Ort haben, der euch Berät. Der kann dann mit dem Bebauungsplan etc das so aus tüfteln, das alle gleich viel bekommen, die Grundstücke vernünftig bebaubar sind und das mit dem Vermessungsamt organisieren zur Parzellierung. Ob man für die Eintragung der Rechte nur das Grundbuchamt braucht, oder einen Notar, ist mir gerade nicht klar, da kann Fred vielleicht helfen. Fabian weiß das bestimmt auch.
     
    Mijo gefällt das.
  10. #10 FliesenToni, 19.04.2019
    FliesenToni

    FliesenToni

    Dabei seit:
    04.03.2019
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    3
    Wow, danke!

    Klar, natürlich muß das ein Architekt überplanen. Ich mache mir aber erst mal ein grobes Bild davon, was ungefähr möglich ist.

    Wie wird der Unterhalt von solchen Erschließungen normalerweise geregelt? Im Beispiel müßte C eine deutlich größere Fläche als A und B unterhalten. Wird dann einfach in einem Vertrag festgelegt, daß die Unterhaltskosten gleichmäßig aufgeteilt werden?
     
Thema:

Baurecht für Fläche der Erschließung

Die Seite wird geladen...

Baurecht für Fläche der Erschließung - Ähnliche Themen

  1. Nebengebäude als Lagerraum Baurecht

    Nebengebäude als Lagerraum Baurecht: Liebe Baugemeinde, es geht um ein Problem mit dem Bauamt. Vorgeschichte: - alte Scheune, bis 2006 als Wohnhaus genutzt - durch uns 2018 gekauft -...
  2. Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO

    Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO: Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln. Wo bitte wird der Rechenweg hierfür verständlich dargestellt. §2, Absatz 5 (HBO) erklärt. (5) 1Geschosse...
  3. Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt

    Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt: Hallo zusammen, wir haben 2017 unsere Doppelhaushälfte gebaut und wollen nun an die Gestaltung des Hofes gehen. Hier haben wir im Nachgang eine...
  4. 2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen

    2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen: Hallo, so wie ich das baurecht in NRW verstehe wird dort deutlich unterschieden zwischen Häusern mit 2 Wohneinheiten und Häusern mit 3 und mehr...
  5. Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig

    Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig: Falls dieses Thema hier nicht hinpasst, bitte verschiebe. Schönen guten Abend, Ich habe im Januar eine Wohnung gekauft. Als nun der Boden der...