Wohnflächenberechnung Dachschrägen

Diskutiere Wohnflächenberechnung Dachschrägen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen und vor allem: Frohe Ostern, ich hoffe der Thread passt hier rein, meine Frage bezieht sich auf das o.g. Thema. Ich wohne in einer...

  1. #1 Firen91, 22.04.2019
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    Guten Morgen und vor allem: Frohe Ostern,

    ich hoffe der Thread passt hier rein, meine Frage bezieht sich auf das o.g. Thema.

    Ich wohne in einer Dachgeschoss Maisonette Wohnung mit sehr vielen Dachschrägen. Diese möchte ich in den kommenden Wochen verkaufen.

    Natürlich soll die Wohnfläche entsprechend genau angegeben werden. So ganz verstehe ich aber die DIN Berechnungen in meinem Fall nicht.

    Die Deckenhöhe ist in jedem Raum etwa 2.50 Meter hoch, allerdings sind auf beiden Etagen ringsherum Schrägen, die entsprechend am Boden anfangen und dann bis in die 2.50 Meter gipfeln.

    Muss ich diese Schrägen bis bspw. 1.00 Meter oder 2.00 Meter separat berechnen oder den gesamten Raum vermessen und auf Grund dieser Angaben die m² berechnen?

    Angegeben sind offiziell 75 m² für beide Etagen, das haut aber schon mit dem bloßen Auge nicht hin.

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für hilfreiche Antworten!

    Grüße aus Niedersachsen
     
  2. #2 simon84, 22.04.2019
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    Unter 2 Meter bis 1 Meter Höhe zu 50% berücksichtigen, unter 1 Meter nichts (0).

    Eine Wohnflächenberechnung nach DIN, WoFlV oder was anderem macht man übrigens nicht selber sondern das macht ein Architekt oder Ingenieurbüro,
    soll ja auch ein Stempel drauf, denn du haftest als Verkäufer ggf. auch für die Angaben.

    Kosten je nach Anbieter (!!!) Aufmaß und Wohnflächenberechnung ein paar Hundert EUR.
    Habe ich vor ein paar Jahren mal selber machen lassen.

    Und Energieausweis brauchst du auch, ganz wichtig. Aufpassen, sonst drohen Abmahnung und Strafen.
    Sowie die letzten paar Hausgeldabrechnungen und WEG Beschlüsse


    Immobilienmakler und Banken haben Checklisten für den Verkauf.
     
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  3. SIL

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    Simon bei Verkauf juckt die WoFLV nicht, verkauft wird, die im Grundbuchamt erfasste Fläche, also entweder DIN 277 alt 283,oder Nutzfläche,immerhin 'fußt' der ehemalige Bauantrag und deine Grundsteuer auf diesen und nicht auf einer WoFLV.
     
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  4. #4 Firen91, 22.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 22.04.2019
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    Vielen Dank schon einmal für die Antworten von euch beiden!

    Ich habe nun mal nachgemessen und komme ohne Berücksichtigung der Dachschrägen auf eine m² Fläche von 92,96 m²!

    Das ist natürlich ein deutlicher Unterschied zu den ausgewiesenen 73 m², kommt aber hin wenn man die Dachschrägen entsprechend abzieht.

    Ich gehe davon aus, das ich im Angebot die 73 m² angeben muss, besteht denn aber die Möglichkeit, ohne dafür direkt belangt zu werden, auf die knapp 93 m² zu verweisen?

    Edit: Oder könnte ich alternativ die 73 m² als Wohn- und die 93 m² als Nutzfläche angeben?
     
  5. SIL

    SIL

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    Sie möchten doch jeden qm bezahlt haben, im Exposé gibt man daher entweder Nutzfläche oder nach DIN, Keller? Speicher? Grünfläche? ergänzend können Sie auf die ca Wohnfläche hinweisen, da sie einen Grundbuch Auszug benötigen entweder selbst oder vom Notar, das wird dort als qm steht wird verkauft nichts anderes,Balkone Terrassen sind in der Wohnfläche nicht einheitlich soweit dies bei Ihnen zutrifft entweder 50%oder 33%oder25% werden dort angesetzt, sie können ja als ca Wohnfläche hinweisen, wenn Sie möchten, vllt gibt es auch noch die Bauakte mit Grundriss etc
    Ansonsten Grundsteuer bescheid? Allerdings sind da Keller oder Stellplätze Balkone schon reduziert je nach Bundesland
     
  6. #6 Gast 85175, 22.04.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Schreib um Himmels Willen hin, dass da viele Schrägen sind und Du keinen Plan hättest wie das richtig zu berechnen sei und das der Käufer das bitte selbst erledigen soll. Du hast nämlich keinen Plan und machst dich mit solchen Angaben nur angreifbar, vor allem wenn Du dann noch so tust als sei das alles sauber gerechnet. Lass es sein, gib deine Planlosigkeit freimütig zu und verschiebe das Problem auf die Gegenseite.
     
  7. #7 Kriminelle, 22.04.2019
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    Stelle Dir mal bitte beide Situationen vor, dass sich Interessenten die Wohnung anschauen, die a) mit ca. 75qm und b) mit 92qm inseriert ist.
    Bei a) ist man über die Großzügigkeit und den Mehrwert der Abstellfläche positiv beeindruckt, bei b) würd man enttäuscht.

    Potentielle Wohnungs- und Immobilienkäufer sind nicht doof, haben in ihrer Suchzeit schon mehr gesehen als Du als einmaliger Privatverkäufer. Die wissen ganz genau um das Problem bei Dachgeschosswohnungen.
    Wenn ich die Wohnung als Suchende dennoch „trotz falscher Angaben“ interessant finde, würde ich diese „Falsch-Angaben“ als Möglichkeit sehen, gleich mal 10-15% weniger zu bieten.
     
  8. #8 simon84, 22.04.2019
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    Du kannst doch einfach in der Beschreibung reinschreiben Grundfläche ca. 95qm, unter Abzug der Dachschrägen ergibt sich ca. 75qm gem. Wohnflächenverordnung.

    Rein rechtlich verkaufst du nur Miteigentumsanteile an einer WEG und in einer Teilungserklärung ausgewiesene Sondereigentümer.
    Dort sollte auch eine Flächenangabe stehen und die solltest du nehmen.

    Was nicht geht und dir ggf. zum Nachteil ausgelegt werden kann (bis hin zu Betrug) ist im Angebot 93 qm anzugeben ! Im Angebot ist ja die Wohnfläche anzugeben, die musst du eben dann ermitteln. Oder in der Teilungserklärung nachschauen da wird schon was drin stehen.
     
Thema: Wohnflächenberechnung Dachschrägen
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