"Nutzung" vor Fertigstellung

Diskutiere "Nutzung" vor Fertigstellung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich hätte eine Frage, die mir Tante Google trotz ausgiebigster Recherche nicht beantworten konnte. Und zwar versuche ich herauszufinden,...

  1. yosmc

    yosmc

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    Hallo,

    Ich hätte eine Frage, die mir Tante Google trotz ausgiebigster Recherche nicht beantworten konnte.

    Und zwar versuche ich herauszufinden, was man als Eigentümer in einem nicht fertig gestellten Wohnhaus machen darf. Offenbar darf ich das Haus nicht in der Weise nutzen, wie sie im Bauantrag beschrieben ist (also als Wohn- oder Gewerbeeinheit), bis die im Bauantrag beschriebene Ausführung durchgeführt wurde und die mit der Baugenehmigung erteilten Auflagen (Brandschutz, etc.) umgesetzt wurden. So weit, so logisch.

    Was bedeutet aber "Nutzung" in diesem Zusammenhang? Wenn ich täglich mein Eigentum betrete um dort nach dem Rechten zu sehen, ist das ja noch keine Nutzung. Wenn meine Bauarbeiter in der Mittagspause Kaffee trinken, werde ich in dem unfertigen Haus wohl ebenfalls Kaffee trinken dürfen, ohne dass mir unterstellt wird, ich würde es zu Wohnzwecken missbrauchen. Wo aber ist die Grenze? Wenn ich mir einen Tisch und einen Stuhl hineinstelle und dort täglich in einem Buch lese, geht das bereits zu weit, oder nur, wenn es ein Roman ist und kein Buch über Bauphysik? :)

    Mir ist schon klar, dass da in der Praxis wahrscheinlich kein Hahn danach kräht, aber mir geht es hier um explizite Rechte. Einfach mal angenommen, alle wüssten davon (auch das Bauamt), womit würde man selbst dann keinen Ärger bekommen, wenn man es womöglich jahrelang macht? Täglicher Kontrollgang: Mit Sicherheit in Ordnung. Auf der Baustelle übernachten: Mit Sicherheit nicht in Ordnung. Was aber ist mit all den Dingen, die da noch dazwischen liegen? Vielen Dank!
     
  2. arch

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    Du könntest dein eigenes Haus besetzen! Häng ein Transparent für den Weltfrieden ans Gerüst, lauf Barfuß, lad die nachbarschaft zum grillen ein. Wenn du den Rohbau noch nicht bezahlt hast, ist es ja vielleicht nichtmal deiner, dann könntest du das Haus des Rohbauers besetzen! Du scheinst ja eh nicht so auf der konventionellen Schiene zu denken. Sei ein bischen kreativ.

    Edit: Verstehe ich dich richtig, dass du deine Gewerbeeinheit benutzen willst, aber noch wo anders wohnen willst?
    Edit 2: Könnte es sich hier um Insolvenzverschleppung handeln?
     
  3. SIL

    SIL

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    correct.Erst mit Fertigstellungsanzeige incl. allen Abnahmen falls notwendig Brandschutz,Lüftung etc
    Alle Arbeiten wie Innenausbau zum Beispiel für Ihre Gewerbeinheit dürfen getätigt ( auch Probe und Testläufe für KWL, hygenische Anlagen,Klima) werden, auch für den Wohnbereich gleichlautend ( selbst die Mobilar darf eingerichtet sein - im Prinzip " Betreibungsfertig") und selbstredend können Sie dort vor Ort sein etc was nicht geht sind dauerhafter Betrieb von Anlagen, Verkauf, Promo, Produzieren,Herstellen,Übernachtung oder Nutzung als im Sinne "täglicher Aufenhalt" wie Kochen, Duschen, Baden.

    Wie Sie richtig erkannt haben, ist eine Nutzung bei Ihnen somit nicht vorliegend, ggf fehlen noch BG oder Suva oder Gesundheitsamt, Gewerbeamt, Abnahmen,Nutzungsfreigaben etc.

    Doch gerade bei Gewerbe werden erhebliche Bußgelder verhängt etc, auch ein Bezug einer nicht als " fertigestellter " WE ist kein Kavaliersdelikt,bis hin zur Steuerhinterziehung...und der Zwangsräumung..
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.04.2019
    Fabian Weber

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    Du darfst dort alles machen was mit der Fertigstellung der Baustelle zu tun hat, Harry Potter lesen und übernachten also nicht.

    Außerdem gibt es auch einen Brandschutz während der Bauzeit, der einzuhalten ist.
     
    yosmc und simon84 gefällt das.
  5. yosmc

    yosmc

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    Danke für die sachliche Antwort. Nichts anderes wollte ich wissen.
     
  6. #6 Kriminelle, 24.04.2019
    Kriminelle

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    Siehe unter: Stillschweigende Abnahme
     
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