Genehmigter Abriss Schuppen, Nachbar in Kenntnis setzen?

Diskutiere Genehmigter Abriss Schuppen, Nachbar in Kenntnis setzen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich möchte meine alte Gartenhütte auf Grenzbebauung (Wandfläche ca. 15m²) abreissen. Abriss aufgrund der Baugenehmigung vom Haus...

  1. #1 Sensemann, 17.06.2019
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    Hallo zusammen,
    Ich möchte meine alte Gartenhütte auf Grenzbebauung (Wandfläche ca. 15m²) abreissen. Abriss aufgrund der Baugenehmigung vom Haus genehmigt. Muss ich meinen Nachbar darüber hinaus noch in Kenntnis setzen? Es läuft hinter meiner Hütte noch einen Zaun vom Nachbar. Spielt sich alles in Ba-Wü ab.
    Ich kann mich dunkel an einen Artikel erinnern, in dem Stand, dass man einen Abriss bzw. Neubau 2 Wochen vorher beim Nachbarn ankündigen muss, finde diesen jedoch nicht mehr.

    Vielen Dank und Grüße
     
  2. arch

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    Willst du mit deinem Nachbarn nur "rechtskonform" kommunizieren? Ist doch deinem eigenen Interesse, wenn er beschied weiß. Das dann nicht ein Auto drüben im weg steht, oder etwas, das beschädigt werden könnte dabei. Oder das er einfach völlig verdutzt schaut, und sich hinterher beschwert, das es genau dann ist, wenn er sein Geburtstag im Garten feiern will. Ich würde mit ihm reden, willst ja noch ne weile neben ihm wohnen.
     
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  3. #3 Gast 85175, 17.06.2019
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    Es wäre wohl zumindest nett und dem Frieden förderlich das zu tun, ein kleines, harmlos aussehndes Schmierzettelchen im Briefkasten reicht dazu wohl auch aus. Vielleicht will er ja seine an der Grundstücksgrenze gelagerten Schätze noch in Sicherheit bringen bovor die Barbaren da einfallen und die gewohnte Landschaft einfach umgestalten.
     
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  4. #4 petra345, 17.06.2019
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    Wenn die Gartenhütte auf der Grenze genehmigt, oder zumindest geduldet ist, würde ich nicht im Traum die Hütte abreißen. Neu dort wieder etwas hinzubauen ist vermutlich ausgeschlossen. Es sei denn, es ist eine Garage. Da gibt es Sonderregelungen. Aber dann muß es auch eine Garage sein.

    Wenn die Hütte einmal steht, kann man auch die Bretter der Wände durch ein anderes Material ersetzen.



    .
     
  5. #5 Gast82596, 17.06.2019
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    Tut es weh, wenn man mal zum Nachbarn geht um ihn zu informieren?
    Das ist ein Akt der Höflichkeit.
     
  6. #6 msfox30, 17.06.2019
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    Und das Bierchen nicht vergessen!!!
    Vielleicht hilft er dir sogar beim Abreißen.
     
  7. #7 Sensemann, 19.06.2019
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    wie man unschwer erkennen kann, sind wir leider nicht die besten Freunde :-)
     
  8. #8 Gast82596, 19.06.2019
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    An was sollte man das erkennen? Und wenn, ist man lebenslänglich nicht der beste Freund?
     
  9. #9 Gast 85175, 19.06.2019
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    Also wartest Du jetzt einfach darauf, dass er dann behaupten kann er hätte von nix gewusst und die Handwerker dieen blödes Wasserfaß beiseite gestellt haben (oder sowas halt) hätten ihm einen großen Schaden verursacht?

    Btw, wenn Du das Hammerschlagsrecht beanspruchst musst Du ihn 2 Wochen vorher benachrichtigen.

    Landesrecht BW NRG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz - NRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996 | gültig ab: 01.01.1996
     
  10. #10 simon84, 19.06.2019
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  11. #11 petra345, 20.06.2019
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    Ich würde unter diesen Bedingungen (Nachbar) überhaupt nichts unternehmen.

    Nach dem Nachbarschaftsrecht muß man solche Inanspruchnahme 2 Wochen vorher ankündigen

    ,
     
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Genehmigter Abriss Schuppen, Nachbar in Kenntnis setzen?

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