Gemeinde baut Straßenlaterne ab und möchte diese evtl versetzen, ohne Ankündigung?

Diskutiere Gemeinde baut Straßenlaterne ab und möchte diese evtl versetzen, ohne Ankündigung? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo wir wohnen seit knapp zwei Jahren in unserem EFH in Baden-Württemberg. Unsere Zufahrtsstraße ist noch nicht fertiggestellt (feinbelag fehlt...

  1. #1 Martin89, 18.06.2019
    Martin89

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    Hallo wir wohnen seit knapp zwei Jahren in unserem EFH in Baden-Württemberg. Unsere Zufahrtsstraße ist noch nicht fertiggestellt (feinbelag fehlt noch). In der Ecke unseres Grundstückes steht, bzw stand bis heute eine Straßenlaterne, welche heute ohne, dass wir Bescheid bekommen haben, von der Gemeinde abgebaut wurde. Laut diversen Insidern soll die neue Laterne höher als die alte sein und somit versetzt werden. Wie gesagt wir wurden bisher von nichts offiziell in Kenntnis gesetzt. Die alte Straßenlaterne war so in allen offiziellen Plänen eingezeichnet und wurde so auch in den Angeboten/Plänen unserer Gartengestaltung eingeplant, die nur aufgrund der aktuellen Auftragslage unseres Gartenbauers noch nicht umgesetzt sind. Wie sieht da die rechtliche Situation aus? Normalerweise muss die Gemeinde mich als Grundstückseigentümer informieren wenn die einfach auf meinem Grundstück rumbaggern oder bin ich da falsch
     
  2. seaway

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    Straßenlaternen sind bei uns in der Gegend immer auf öffentlichem, also gemeindeeigenem Grundstück. Da können die mit machen was sie wollen.
    Vorausgesetzt die Werte passen und die Zufahrten werden nicht verbaut.
    Auch in dem Neubaugebiet bei dem ich mitgemacht habe wurde darauf geachtet, dass die Straßenlaternen alle auf öffentlichem Grund stehen.
    Die werden da nur alle wieder getauscht weil die ganzen Häuslebauer die grade der Reihe nach kaputtfahren. :-)
    Falls bei euch kein Sonderfall besteht das ihr mit eurem Grundstück eine Straßenlaterne mit dazu bekommen habt (siehe Kaufvertrag Grundstück oder eingetrages Nutzungsrecht) sehe ich da wenig Spielraum.
    Ggf. kann es auch noch eine schon ewig vorgesehene Maßnahme (weil ja eben keine Laternen auf Privatgrundstücken stehen sollen) sein die jetzt erst gemacht wird. Deckschicht der Straße fehlt ja noch. Es bietet sich eigentlich an die Straßenlaternen so zu setzen wie sie stehen sollen und dann die Deckschicht zu fahren.

    Am besten direkt mit der Gemeinde sprechen.
     
  3. #3 Lexmaul, 19.06.2019
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    Aber wo ist da nun das Problem? Doch nicht wegen der Gestaltung des Vorgartens?
     
  4. #4 Gast82596, 19.06.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Vielleicht als Terrassenbeleuchtung??:e_smiley_brille02:
     
  5. arch

    arch

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    Oder umgekehrt, weil Höher, mehr Lichtimmision aufs eigene Grundstück?
     
  6. #6 driver55, 19.06.2019
    driver55

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    Laterne steht auf eurem Grundstück?
    Was hat die Laterne mit eurer Gartenplanung zu tun?
    Bild(er), Pläne?
     
  7. SIL

    SIL

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    Ja, das muss Sie Ihnen mitteilen, gleichfalls das Grundstück in den Zustand vor 'Beginn der Arbeiten' setzen.
    Die Beleuchtung steht als Dienstbarkeit (incl der Leitungen) eingetragen, anders geht ja nicht.
    Es gibt seit einigen Jahren ein reges 'Treiben' hinsichtlich Beleuchtung, gewechselt aus Altersgründen oder wegen neuen Beleuchtung gskonzept oder aus energetischen Gründen.
    Solange die Dienstbarkeit vorhanden ist kann die Gemeinde diese auch wieder bei Ihnen setzen und sogar in einen Ermessensspielraum von üblich 1,5 bis 2 m 'verschieben auf Ihren Grund', auch wenn die 'neue' größer und weiter auslädt, steht hier der Gemeinde oder Stadt von Seiten der Rechtssprechung ein erheblicher Spielraum zu, selbst die meisten Klagen wegen 'abendlicher oder nächtlicher' Beeinträchtigung obsiegten die Kommunen.
     
  8. #8 Gast 85175, 19.06.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Sei doch froh, dass Du das Ding vom Grundstück hast...
     
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