Missverständlicher Bebauungsplan bez. Dachausführung

Diskutiere Missverständlicher Bebauungsplan bez. Dachausführung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, zunächst vielen Dank für diese Plattform und sorry für die sehr wahrscheinlich in Zukunft häufig gestellten Laienfragen. Das geplante...

  1. #1 TickTack, 13.07.2019
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    Guten Tag,

    zunächst vielen Dank für diese Plattform und sorry für die sehr wahrscheinlich in Zukunft häufig gestellten Laienfragen.

    Das geplante Wohn-Haus hat ein klassisches Satteldach mit Dachpfannen.

    Wir möchten nun eine aus KS gemauerte Doppel-Garage (vsl. 9x6m) planen, welche im Abstand zum Haus, an die Grundstücksgrenze gebaut wird.
    Wir wünschen als preiswerte Lösung eigentlich ein Trapezblech/Sandwich-Dach mit geringer Neigung als "Flachdach" (bis 5grad gem. Bebauungsplan).

    Folgende Formulierungen sind für uns z.T. widersprüchlich bzw. missverständlich:

    1) "...jeweils im gleichen Material einzudecken"

    2) "...Pultdächer können als Metalldächer ausgeführt werden."

    3) "Wellblech- oder ähnlich behelfsmäßig ausgeführte Garagen sind unzulässig."

    4) "Flachdächer sind zulässig. Dachbegrünung ist erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben."

    Was nun? Geht da nun ein Flachdach (bis 5Grad) aus Trapezblech-Sandwich?

    1) sagt nein
    2) bezieht sich nur auf Pult (ab 6 Grad)
    3) ist ein Trapezblech-Sandwich Dach "Wellblech und/oder behelfsmäßig" ??? Ich denk nicht. Das ist nach a.R.d.T., oder?
    4) sagt ja

    Wir würden uns über Hilfe freuen.

    Viele Grüße
     

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  2. #2 Fabian Weber, 13.07.2019
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    1 und 4 sind tatsächlich widersprüchlich, das würde ich beim Bauamt erfragen.

    Der Rest betrifft Deine Frage nicht.
     
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  3. #3 simon84, 13.07.2019
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    Ist wohl aus dem Kontext gerissen ! Besser wäre es den gesamten Text einzustellen oder Link zu Bebauungsplan/Satzung.

    Vermutlich ist der Gedanke dahinter eher folgender:

    1) Haus+Garage gleiche Eindeckung
    2) Beispiel: Haus Pultdach Metall + Garage Pultdach Metall zulässig. Hier einfach ableiten zu wollen, dass dann 1) nicht mehr zutrifft ist schon etwas weit hergeholt. Grund warum bei Pultdach Metall zulässig ist? Weil es sich da technisch anbietet und üblich ist ! Bei einem Steildach ist das in D nicht so üblich, in AT durchaus.
    3) Wellblech oder Behelfsdeckungen damit sind die "Asozial" Varianten gemeint wie man das aus ländlichen Gegenden, Industriegebieten usw. kennt. Ein Trapezblech-Sandwich Dach fällt da sicher nicht drunter
    4) Flachdach GENERELL zulässig. Oder steht da irgendwas von Garage dabei???

    Meine Meinung: Dach mit Dachpfanne + Garage mit Dachpfanne.

    Alles andere wird nicht hinhauen.

    Fragen kann man natürlich schon, am besten mit 3D Simulation als Ausdruck dabei, wenn es stimmig ist (Farbe usw.) bekommt ihr vielleicht ne Abweichung durch beim Bauamt.
     
  4. Dimeto

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    Ich sag' ja.
    Was der Stadtplaner sich mit dieser Gestaltungssatzung gedacht hat, ist in der Tat rätselhaft. Vielleicht hilft die Begründung zum Bebauungsplan. Da ein Flachdach nicht mit Ton- oder Betonziegeln gedeckt werden kann, unterschiedliche Dachformen aber zulässig sind, ist IMHO das Bestimmtheitsgebot verletzt. Da aber auch andere Interpretationsmöglichkeiten bestehen und eine Meinungsverschiedenheit mit der Genehmigungsbehörde letzten Endes nur juristisch zu klären ist, wird man wohl die Planung der Auffassung des Sachbearbeiters, die es nun gilt herauszufinden, anpassen müssen.
     
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  5. #5 TickTack, 13.07.2019
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    Das habe ich. Bitte guck nochmal am Ende meines Eintrages habe ich es angehängt.
     
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  6. #6 simon84, 13.07.2019
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    Danke !! Woraus lest ihr dass unterschiedliche dachformen zulässig sind ?
     
  7. Dimeto

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    Daraus, dass es nicht verboten ist.
    Da Flachdächer nicht für Ton- oder Betonziegel geeignet sind, schließt 4.2 Dachgestaltung b) Flachdächer indirekt aus, da Metalldächer nur für Pultdächer erlaubt werden und andere Materialien nicht erwähnt werden. 4.1 Garagen und Stellplätze f) lässt sie aber ausdrücklich zu, sogar mit dem Wunsch, sie zu begrünen.
    Da hat einer einfach nicht alle Möglichkeiten durchdacht. Es sollte verhindert werden, dass jemand sein Satteldachhaus und seine Satteldachgarage mit unterschiedlichen Dachsteinen deckt.
    Wenn man's ganz spitzfindig nimmt, ist auch das nicht eindeutig. Was heißt gleiches Material? Ton oder Beton? Gleiche Farbe? Gleiche Größe? Und Punkt b): Die Dächer sind mit rotem, grauem und anthrazitfarbenem Material ... einzudecken. Das würde ja bedeuten, dass man alle drei Farben benutzen muss.
     
  8. #8 TickTack, 14.07.2019
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    Vielen Dank für eure Beiträge.
     
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