Sicherung Hang während der Bauphase

Diskutiere Sicherung Hang während der Bauphase im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich stehe derzeit vor dem Problem, dass wir beim Neubau (in Baden-Württemberg) eine Gerenzbebauung mit der Garage geplant haben. dies...

  1. mitre

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    Hallo,

    ich stehe derzeit vor dem Problem, dass wir beim Neubau (in Baden-Württemberg) eine Gerenzbebauung mit der Garage geplant haben. dies wurde auch so genehmigt.

    Dafür war aber aufgrund einer leichten Hanglage das Abgraben direkt an der Grenze nötig. Dadurch entstand ein ca 50 cm hoher senkrechter Hang.
    Der Nachbar hat zuvor sein Gelände angehoben.

    Der Bau der Garage war auf KW30 geplant, hat sich aber nun auf KW35 verschoben. Bis hierher kein Problem. Nun möchte der Nachbar aber an der Grenze senkrecht anfüllen und eine Natursteinreihe an der Grenze setzen. Dafür ist der Gartenbauer (Bruder der Nachbarin) im August beauftragt.

    Nun fordern die Nachbarn von uns, dass wir bis KW31 die Ausgrabung für die Garage schließen und diese dann wieder abgraben (mit unserem Risiko, dass der Hang ins Rutschen gerät und die Steine herunterfallen).

    Weiß jemand wo geregelt ist in welchem Zeitraum eine Hangsicherung stattfinden muss? Die Garage war bereits abgegraben als die Nachbarn auf uns zukamen, wir wussten von ihren Plänen also noch nichts.

    Ich möchte mich eigentlich im Guten mit den Nachbarn einigen.
    Ein verschieben der Gartenarbeiten ist für sie nicht akzeptabel. Welche Möglichkeiten habe ich den Hang vorübergehend zu sichern, ohne dass das Risiko besteht, dass die Steine abrutschen?

    Vielen Dank für eure Ideen und Meinungen.

    Grüße
     
  2. #2 Gast 85175, 23.07.2019
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    Gast 85175 Gast

    Wer ist jetzt da auf welchem Niveau? Der Nachbar hatte „angehoben“, aber wie viel und wo genau (evtl. teilweise auf deinem Grundstück)? Von da aus hast Du wieder 50cm abgegraben und jetzt bist Du wo? Über/unter/auf dem ursprünglichen Gelandeniveau?
     
  3. mitre

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    Ich bin 50 cm unter dem ursprünglichen Niveau (senkrecht abgegraben bis die Garage kommt), der Nachbar hat mit Böschung bisher angehoben und möchte jetzt senkrecht nach oben (auch 50 cm gegenüber ursprünglichem gelände). Ursprünglich sollte gegen meine Garage verfüllt werden. So lange möchte der Nachbar aber nicht warten.

    Mir ist bewusst, dass ich meine Abgrabung sichern muss. Aber wann? In der Bauphase zwischen Erstellung des Fundaments und stellen der Fertiggarage irgendwie schwierig
     
  4. #4 Fabian Weber, 23.07.2019
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    der Nachbar konnte doch auch nicht senkrecht angehoben haben direkt auf der Grundstücksgrenze.

    mach doch mal ne kleine Skizze vorher nachher
     
  5. mitre

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    Noch hat der Nachbar an der Grenze nicht angehoben. Derzeit hat er abgelöscht.

    Ich schreibe im Moment am Handy. Das macht die Skizze schwierig. Sorry.
     
  6. #6 Fabian Weber, 23.07.2019
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    Ah ok, dann hat er doch gar kein Recht, etwas von Dir zu fordern. Was würde er denn machen, wenn Du nichts bauen würdest? Dann müsste er sich doch auch selber um L-Winkel oder ähnlich kümmern.

    Er soll mal bisschen die Füße still halten. Du lieferst Ihm kostenlos eine Abfangung (Garagenwand), dafür kann er auch mal 5 Wochen warten.
     
  7. #7 Gast 85175, 23.07.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja gut, dann bist Du für die 50cm die Du da das ursprüngliche (immer noch ???) Gelände nach unten hin verändert hast erstmal zuständig.

    Das ist jetzt alles blöd und doof, darum stelle ich mal eine Gegenfrage in den Raum. Wie kommt der dazu da das natürliche Gelände zu verändern? Darf der das da überhaupt oder bildet der sich das nur ein? Ist ihm das so irgendwo ausdrüchlich erlaubt (ansonsten ist es ihm idR nämlich verboten)? Man könnte da ja ein Auge zudrücken, aber halt nur wenn er nich garstig wird...
     
  8. #8 mitre, 23.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 23.07.2019
    mitre

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    So, jetzt eine Skizze. Vielleicht macht die das Ganze nochmal deutlicher:

    Die Garage ist mir etwas klein geraten :)

    Das natürliche Gelände soll erhalten bleiben. In der Nachbarschaft wurden jedoch überall Veränderungen vorgenommen und dies bisher geduldet.
     
  9. #9 Gast 85175, 23.07.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Man kann dir halt nicht helfen. Zuerst mal schwurbelst irgendwas von Auffüllung, dann soll das Gelände doch wieder erhalten bleiben und wenn man dir Argumente liefert die deinen Nachbarn etwas bremsen könnten, dann lehnst die lieber gleich mal selbst ab.

    Du wirst wohl einfach tun müssen was der Mann von dir verlangt.
     
  10. #10 Fabian Weber, 23.07.2019
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    Skizze fehlt
     
  11. mitre

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    Moment, ich wollte das lediglich zu bedenken geben. Gegenüber meinem Nachbarn muss ich das ja nicht sagen ;)
     
  12. #12 Fabian Weber, 23.07.2019
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    Also nach meinem Verständnis:

    - Nachbar hat bisher 50cm aufgeböscht
    - TE möchte auf Grenze 50cm abgraben und Garagenwand steht dann zum Nachbarn
    - An Garagenwand will Nachbar dann 50cm aufschütten, so dass nicht mehr geböscht ist

    Fragen:
    Zahlt der Nachbar die Abdichtung der Garage für die oberen 50cm? Hält die Garagenwand 1m Erddruck stand?
     
  13. mitre

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    Genau so lässt sich die Situation beschreiben.
    Nur dass der Nachbar nun nicht auf die Garage warten möchte, sondern sofort mit der Anhebung des Grundstücks beginnen möchte, um an der Grenze eine Reihe Natursteine setzen zu können.
    Jetzt fordert er eine Auffüllung der "Baugrube", da er befürchtet, dass die Steinreihe sonst abrutschen könnte.
    Wir sollen die Baugrube dann kurz vor Stellen der Garage wieder ausheben.

    Zu den Fragen:
    - Der Nachbar möchte für die Mehrkosten nicht aufkommen.
    - Die Garagenwand hält dem Druck stand.
     
  14. #14 simon84, 23.07.2019
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    Unsinniger Doppelaufwand. Der soll die 4 Wochen warten und gut ist.
     
    Domski gefällt das.
  15. mitre

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    Hallo,

    Ich wollte mal den neusten Stand berichten:

    Vorweg, wir konnten mit dem Nachbarn einigen. chillig80 hat mir hier indirekt die Idee geliefert.
    Meine Problematik hat auf der Gegenseite für Verständnis gesorgt, als ich mit Gewährleistung für das schon vorhandene Fundament argumentiert habe, die das ausführende Unternehmen mir dann nicht mehr gewährt.
    Der Nachbar setzt jetzt die Steinreihe zurück/wartet bis die Garage steht.


    Noch ein paar weitere Aussagen, für deren Richtigkeit ich nicht garantieren kann.

    Landratsamt: in BW gibt es im Baurecht keine Regelung für dieses Problem. Dies ergibt sich aus dem Zivilrecht.

    Bauamt: würde ich aussitzen. Im Zivilrecht muss bei Nachbarschaftsthemen ein Schlichter vorgeschlagen werden. Bis das läuft steht die Garage.

    Danke nochmals für all eure Antworten.
     
  16. #16 simon84, 28.07.2019
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    Der Nachbar sollte auch bedenken dass du theoretisch jederzeit deine Garage abreißen könntest..... was passiert dann ?

    Also ein gutes Verhältnis ist immer wichtig
     
  17. mitre

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    Das war auch Thema, da sie kein Fundament für die Steine setzen wollen. Darum versetzen sie die Steine jetzt auch weiter auf ihr Grundstück und nicht gehen die Garage.
     
  18. #18 simon84, 28.07.2019
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    Im Prinzip muss jedes Bauwerk für sich stehen können, auch (oder besonders dann) wenn es an der Grenze steht.
     
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