Grundstücksteilung, Teilabriss & Renovierung - Fragen über Fragen

Diskutiere Grundstücksteilung, Teilabriss & Renovierung - Fragen über Fragen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe ich finde auf diesem Weg Hilfe, da ich zwar im handwerklichen sehr fit bin, von jeglichen bürokratischen Abläufen aber...

  1. #1 stephpete87, 07.08.2019
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich finde auf diesem Weg Hilfe, da ich zwar im handwerklichen sehr fit bin, von jeglichen bürokratischen Abläufen aber leider keine Ahnung habe. Folgendes habe ich geplant:

    1) Grundstück meiner Eltern teilen und die eine Hälfte wird mit überschrieben

    2) Teilabriss (80%) des auf dem Grundstück stehenden Bauernhauses inkl. Stallungen

    3) Renovierung eines Stalls (die 20% die stehen bleiben) zu einem kleinen Wohnhaus.

    Für die Renovierung des Stalls brauche ich ja nunmal einen Bauantrag. Entsprechende Gebäudepläne des Stalls etc. gibt es nicht mehr, daher müsste da ja ein Aufmaß genommen und ein neuer Plan erstellt werden (Architektenleistung).

    Jetzt haben sich aber in Gesprächen mit verschiedenen Leuten (Architekten, Bauunternehmer, Heizungsbauer) unterschiedliche Fragen ergeben, da es wohl jede Menge neue Richtlinien gibt:

    - Die Renovierung muss zwingend barrierefrei erfolgen und das muss auch nachgewiesen werden

    - Der Einbau einer Gasheizung (Gas liegt auf dem Grundstück) wird nur noch in Verbindung mit Solar genehmigt

    - Ein Statiker ist Pflicht, auch wenn das Mauerwerk und der Dachstuhl (Abrissgebäude und Stallung sind im Grunde nur mit ein paar Dachlatten verbunden, es sind im Grunde separate Dachstühle) unverändert bleiben und ein Dachdecker und Bauunternehmer bereits signalisiert haben, dass es da keine Probleme gibt. Stimmt das so? Muss die Statik beim Bauamt vorgelegt werden?

    - Es ist festgelegt wieviel Fenster verbaut werden müssen um eine Mindestanforderung an Licht in das Gebäude zu bekommen?

    - Es müssen zwingend bestimmte Wärme/Dämm Richtlinien eingehalten werden (Dachdämmung, Fenster)

    - Es muss ein Bauleiter (Unternehmen) genannt werden und ich kann nicht einfach selbst alles renovieren. Zumindest auf dem Papier muss einer existieren.




    Alles Fragen, womit ich mich vorher nicht beschäftigt hatte. Meine Vorstellung war, dass ich einen Gebäudeplan machen lassen, den Bauantrag stelle (wie gesagt, nur Renovierung, es wird am Gebäude an sich nichts baulich verändert) und dann selbst loslege. Zu 95% würde ich alles selbst machen!

    Ich danke euch schon im Voraus!

    Viele Grüße,
    Stephan Peters

    PS: Zur Veranschaulichung noch einige Fotos im Anhang!

    Gebäude außen.jpg
    Gebäude innen.jpg
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 16.08.2019
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    Puh. Deine Fragen kann man nur zum Teil beantworten, da viele Informationen fehlen.
    Beim Abbruch nicht freistehender Gebäude muss ein Statiker hinzugezogen werden und muss auf der Abbruchanzeige unterschreiben.
    Durch die Grundstücksteilung dürfen keine rechtswidrigen Zustände entstehen. Die Erschließung beider Gebäude muss gesichert sein. Ggf. muss eine Baulast bzw. grundbuchliche Doppelsicherung eingetragen werden.
    Den Bauantrag muss ein Entwurfsverfasser unterschreiben, der die nötige Bauvorlageberechtigung hat.
    Die ENEV und das EEWärmeG sind einzuhalten für Neubauten.
    Barrierefreiheit soweit zumutbar.
    Größe der Fenster gemäß Bauordnung. In Bayern wären das 1/8 Netto-Grundfläche des Raumes.
    Letztendlich prüft das im vereinfachten Verfahren aber keiner. Ist die Verantwortung des Bauherren.
     
  3. #3 simon84, 16.08.2019
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    Zum genauen Ablauf des geplanten Vorhabens sollte dein Planer/Architekt und ggf. der Statiker informieren.
    Je nach Gebäudeklasse kann der exakte Ablauf abweichen.
     
  4. #4 Kriminelle, 16.08.2019
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    Zu 3: ihr plant eine Nutzungsänderung und somit ein Stallausbau als Aufenthaltsräume. (Das wird nicht immer genehmigt.)
    Und somit müsst ihr EneV-konform bauen. Ob ihr das mit Gas und Solar oder mit einer Extradämmung oder Photovoltaik, Luft oder wie die Heizungen alle heißen mögen, bleibt Euch überlassen.
    Aber ihr müsst nach Euren LBO-Regeln für Aufenthaltsräume bauen.
     
  5. #5 Fabian Weber, 17.08.2019
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    Bauleiten könntest Du theoretisch alleine, nur verlangt die Bauordnung ein mindestens an Qualifikation, was Du mit Deinen Fragen jedenfalls nicht zeigst.

    Ich würde mir auch mal ganz genau durchrechnen, ob sich nicht ein Abriss und Komplettneubau hier lohnt.

    Die energetische Ertüchtigung ist ja doch sehr aufwändig, bei nicht optimalen Ergebnis (später Wärmebrücke an vielen Stellen).

    Auch das ganze Umbauen kostet richtig.

    Wenn Du handwerklich begabt bist, dann bau Dir ein Haus mit möglichst vielen Eigenleistungen.
     
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