Rückstauebene für Stichstraße mit Gefälle

Diskutiere Rückstauebene für Stichstraße mit Gefälle im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, da dies mein erster Beitrag hier ist, stelle ich mich und unser Bauvorhaben kurz vor: Markus, 35, möchte ein EFH ohne Keller in...

  1. #1 EmptyAir, 03.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2019
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    Hallo zusammen,

    da dies mein erster Beitrag hier ist, stelle ich mich und unser Bauvorhaben kurz vor:
    Markus, 35, möchte ein EFH ohne Keller in Schleswig-Holstein bauen. Das EFH liegt an einer Stichstraße (Privatstraße) mit leichtem Gefälle, ca. 100m von der öffentlichen Straße entfernt.

    Der B-Plan sieht so aus:
    B-Plan.png
    Wir sind am Ende dieser Straße auf der rechten Seite.

    Mir stellt sich nun die Frage nach der Entwässerung, Rückstausicherung und der Rückstauebene - und hoffe ihr könnt mich hier aufschlauen...

    Gemäß Entwässerungsantrag liegt die Rückstauebene bei +2.40m - ich frage mich nur, wieso? Die Entwässerung sieht grob so aus (nicht Maßstabsgerecht):
    Entwässerung.png
    Unser EFH wäre ja am Ende dieser Straße. Die Entwässerung erfolgt durch die Privatstraße/Planstraße in den Kanal unterhalb der öffentlichen Straße. Es ist ein Trennsystem, aber der Einfachheithalber hab ich das hier mal weggelassen. Die Rückstauebene soll die öffentliche Straße sein, wobei mir das nicht so ganz klar ist...
    Käme es zu einem Rückstau im Abwasserkanal in der Straße, oder im Kanal in der Privatstraße würde das Wasser doch zu erst aus dem niedrigsten Schacht in der Privat-/Planstraße kommen (also der vor unserem Haus). Unser Haus liegt mind. 30cm oberhalb dieses Kanaldeckels.

    Das Trennsystem entsorgt Regenwasser übrigens vom B-Plan aus gesehen nach links (Westen) über einen Kanal der durch das vorletze Grundstück dort läuft in ein "Trockenbecken". Also selbst wenn Schmutzwasser aus dem Kanal käme, würde dies sich dann wohl über den Regenwasserkanal "entsorgen"?

    Woher käme also die Notwendigkeit für eine (elektr.) Rückstauklappe oder gar eine Hebeanlage? Wo liegt mein Denkfehler?

    Danke und Gruß
    Markus
     
  2. #2 seaway, 03.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2019
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    Hallo,
    von deiner Zeichnung ausgehend käme dann bei nicht vorhandener Rückstausicherung mind. Wasser aus den Leitungen in deinem ersten OG. Bei Rückstau des Schmutzwasserkanals. Die Vereinfachung die du hier gezeichnet hast machts u.U. nochmal etwas komplizierter, da keine Regenwasserleitungen ins Haus führen sollten. :-)

    Es ist ein Trugschluss davon auszugehen, dass alles Wasser was zu viel ist über die vorhandenen drei Schächte austritt bzw. austreten kann. Prinzip der kommunizierenden Röhren. Wenn es vom Widerstand einfacher ist sich durch deine Abwasserleitung zu entlasten als sich durch die kleinen Löcher (wenn vorhanden) des Kanaldeckes zu drücken haste ein Problem. Zumal ich nicht davon ausgehe, dass du nach jedem Regenereignis den Schacht vor deinem Haus offnen und überprüfen möchtest nur um zu kucken ob nicht evtl. Laub oder eine Kunststofftüte ein austreten des Wassers erschwert oder verhindert.

    DIe Schächte in der Privatstraße haben u.U. verschraubte, also druckdichte Deckel. So würde ich es ggf. planen denn dann hätte ich hier die benötigte Überflutungssicherheit. Dann wäre die Rückstauebene (RSE) definitv bei +2,4.
    Hydraulisch wird die reale Rückstauebene bei normalen Schachtdeckeln auch vermutlich nicht bei +2,4m liegen aber immernoch höher als deine +0,3m Gebäudekante.
    Das Auszurechnen wäre mit etwas mehr Aufwand und recht vielen Annahmen verbunden. In der jeweiligen Abwassersatzung wird daher im Normalfall und der Einfachheit halber die Straßenoberkante als Rückstauebene definiert. Das mag jetzt bei euch eher ein "rechtlicher" (Bedenke Versicherungsschutz) als ein "praktischer" Wert sein, dennoch wird er bindend sein. Vorallem da er im Entwässerungsantrag wohl bereits bestätigt wurde.

    Es sind folgende Teilbereiche zu beachten:
    1. Flächen die unter der RSE liegen und an den Kanal angeschlossen werden sollen
    2. Flächen (Dach) die über der RSE liegen.
    3 .Schmutzwasserleitungen.

    Alle drei Punkte benötigen eine separate Betrachtung.

    Die Notwendigkeit einer elektr. Rückschlagklappe bzw. Hebeanlage kommt aus der DIN. Dort wird das für Flächen unterhalb der RSE geregelt.

    Aus der DIN 1986-100:2016-12

    Für Fall 3:
    "13.1.2 Ablaufstellen für Schmutzwasser
    Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene
    liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4
    gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal zu sichern."


    Für Fall 1:
    "13.1.3 Ablaufstellen für Regenwasser
    Ablaufstellen für Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen an die öffentliche
    Kanalisation nur getrennt von häuslichem Abwasser über automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen,
    die außerhalb des Gebäudes angeordnet werden müssen, rückstaufrei nach DIN EN 12056-4 (heben über die
    Rückstauebene, Rückstauschleife) angeschlossen werden. Die abflusswirksamen Flächen unterhalb der
    Rückstauebene, die ein Gefälle zum Gebäude aufweisen, wie Garageneinfahrten, Hauseingänge oder
    Geländeabtragungen zu Souterrainwohnungen, sind möglichst klein zu halten.
    (...)

    Bei kleinen Flächen unterhalb der Rückstauebene mit Gefälle zu Eingängen des Gebäudes, z. B. bei
    Garagenrampen, kann die Abwasserhebeanlage auch innerhalb des Gebäudes installiert werden.
    Niederschlagswasser kleiner Flächen (etwa 5 m2) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert
    werden, wenn die Bodenverhältnisse hierfür geeignet sind.
    "

    P.S.:
    Nachtrag nach dem Kommentar von chillig80:
    Sehr guter Einwand. Bitte mal gedanklich einen LKW voll Wasser in deiner Straße auskippen und mal versuchen nachzuvollziehen wo die Welle einschlägt. Dem Entwässerungsplaner in mir zitterts grade..
    P.P.S.: Je mehr ich darüber nachdenke desto eher gehe ich davon aus, dass es druckdichte Schächte in der Privatstraße sein müssen. Alles andere wäre doch arg fahrlässig.
     
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  3. #3 Gast 85175, 03.07.2019
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    Mich würde einmal diese „Privatstraße“ interessieren. Ist die wirklich in privatem Eigentum?

    Wie auch immer, ich bin da eigentlich nicht ganz so streng, man macht mit der Rückstauebene nämlich mittlerweile oft viel unnötigen Quatsch, aber in dem Fall ists doch nicht ganz ohne. Du bist am tiefsten Punkt im Gelände und da endet auch noch diese Stichleitung der Kanalsation und das ist in Verbindung mit der Rückstauebene der öff. Straße eine echt blöde Situation.

    Wasser läuft regelmäßig berab und das bedeutet dann, es kann bei Rüchstau auch mal seine Fließrichtung umkehren, je nach dem wo dann halt gerade hydrostatisch gesehen „bergab“ ist. Ein Rückstau weiter unten (öff. Steaße) kann also dazu führen, dass alles was von weiter oben (auch das von der öffentlichen Straße) kommt, den Weg durch euren Privatkanal nimmt und dann am Ende bei dir im EG landet. Je nach dem was da an Kubikmetern/Sekunde (für den Regenwasserkanal könnte das die Größenordnung schon fast erreichen) so heranrauscht, darfst dich da nicht unbedingt auf die Höhe des Schachtdeckels verlassen, nicht bei 30cm Höhendifferenz...

    Wobei wir bei der nächsten Frage wären. Wenn man für die gesamte Privatstraße die Rückstauebene von +2,40 vorgibt, dann müsste das irgendwie auch für die Schächte gelten, weil das sonst irgendwie sinnlos ist. Zumindest beim Schmutzwasser darf da mE. überhaupt nix über die Schachtdeckel austreten so lange die 2,40-Marke nicht erreicht ist. Oder wie stellt man sich das da so vor?

    Beim Regenwasser habe ich da noch ein bisschen mehr Bauchweh. Die tatsächliche Rückstauebene ist ja die des untersten Schachts der Privatstraße und mit 2,40 unter dem Schacht der öff. Straße gibt das evtl. öfter mal nen ansehnlichen Springbrunnen... Und wo das Wasser aus dem Springbrunnen dann landet darf sich der Eigentümer deines (niedrig gelegenen) Grundstücks dann schon fragen, es käme ja beim Rückstau von Regenwasser auch noch das Oberflächenwasser von der Straße dazu... Du baust da evtl. inmitten eines kleinen Weihers (kommt auch auf das Gelände darum herum an).

    Mir kommt das alles etwas schräg vor und ich kann gerade nicht einschätzen ob Du den Entwässerungsplan nicht verstanden hast oder ob der einfach nur scheiße ist (was auch sein könnte, die Schwerkraft wird mittlerweile öfter mal geleugnet).

    Ich würde das an deiner Stelle mal jemanden ansehen lassen der sich wirklich gut damit auskennt. Da gibt es wohl erstmal noch einige Details zu klären...
     
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  4. #4 EmptyAir, 03.07.2019
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    Hallo zusammen
    und schon mal vielen Dank für eure Antworten!

    Das was ich oben aufgemalt habe, ich das, was ich vom Verkäufer des Grundstücks gesagt bekommen habe. Ihm gehört auch die Straße, welche auch erstmal in seinem Besitz bleibt (die Stadt möchte diese nicht erwerben).

    Ich habe hier mal für euch den Plan, welcher im Entwässerungsantrag steht:
    Entwässerungsplan.png

    Man sieht hier, dass das Regenwasser nicht durch den Kanal in der Straße geleitet wird, sondern über das Nachbargrundstück weggeleitet wird. Das Schmutzwasser geht die Straße runter bis zur öffentlichen Kanalisation.

    Ohne wirklich Ahnung davon zu haben, schätze ich, sinnvoll wäre eine für die gesamte Straße gemeinsame und entsprechend dimensionierte Hebeanlage zu errichten und zu betreiben. Ist aber nicht passiert, so dass nun jeder Eigentümer selbst gucken muss, was er macht.

    Jetzt wo ihr es sagt und ich mir das noch mal so anschaue, habt ihr wahrscheinlich recht. Direkt vor unserem Grundstück ist ein Schachtdeckel mit Löchern drin (ich schätze für Regenwasser) und ein geschlossener Schachtdeckel (dann wohl "verschlossen" fürs Schmutzwasser).

    Mir schließt sich nach euren Ausführungen noch eine Frage an:
    Ist die bei uns vorgesehene Staufix FKA "sicher genug"? Ist eine "Pumpfix F" sinnvoller?
    Wie (un)wahrscheinlich ist es, dass die elektrische Sperre versagt und wir Wasser ins Haus bekommen? Kann/sollte/darf man das noch mit einer weiteren Pendelklappe absichern?

    Wir haben im OG ein Bad/WC, so dass wir im EG nicht zwingend auf das ebenfalls vorhandene Bad, samt WC und bodentiefer Dusche angewiesen sind, aber ein überflutetes EG ist irgendwie auch dann noch unschön... So wie ich das sehe, kann das nur mit 100%iger Sicherheit durch eine Rückstauschleife verhindert werden.
    Das widerrum sind in Verbindung mit der Hebeanlage natürlich wieder Kosten, wo ich mich frage ob diese Investition nicht evtl. doch sinnvoll ist?

    Wen fragt man denn, wenn man mehr wissen will? Der Verkäufer scheint mir da nicht so recht im Bilde. Der Herr vom Bauamt empfiehlt eine Hebeanlage und unser Bauträger weiß es auch nicht so recht...

    Vielen Dank und Gruß
    Markus
     
  5. #5 Gast 85175, 03.07.2019
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    Genau das ist das leidige Thema. Das Zeug muss ja nicht nur eingebaut, sondern auch noch gewartet werden.

    So wie das da eingezeichnet ist (incl. Klappe die nur das EG absichert), würde im Falle eines Rüchstaus einfach nur das Wasser im EG nicht ablaufen, sonst passiert da wohl erstmal nix. Einen echten „Rückschlag“ von der Straße gibt es da aber bei FUNKTIONIERENDER Klappe nicht. Aber auch das könnte schon ein paar unschöne Effekte bewirken. Nur mal als Beispiel, man badet und zieht irgendann den Stöpsel, bei Rückstau fliesst dann das Wasser aus der Badewanne so lange zB. zum WC oben heraus bis da das Niveau von OK WC-Rand erreicht wird. Oder anders herum, vom WC erstmal unten in die (leere) Badewanne hinein. Wenn Du es schaffst deinen Damen diese Problematik zu vermitteln könnte es aber nach ein paar ekligen Vorkomnissen (die glauben es ja oft erst wenns wirklich stinkt und eklig aussieht) evtl. funktionieren. Du musst es ihnen dann halt immer sagen wenn gerade Rückstau herrscht, was ja in der Regel nicht oft vorkommen dürfte...

    In der Praxis hat man oft noch ein gewisses „Puffervolumen“ im erstmal leeren Rohr bis zur Rückstauklappe, etc.

    Ob man deshalb eine Hebeanlage einbauen und auf Dauer warten mag muss man selbst wissen. Vielleicht wäre es aber doch ratsam die Rohre so zu legen, dass da der Einbau einer Hebeanlage auch noch nachträglich ohne größere Abbrucharbeiten, etc. möglich wäre. Auch das muss man selbst wissen.

    Eine Versicherung könnte da jedenfalls auf die Idee kommen die Schadensregulierung erstmal abzulehnen wenn die Hebeanlage „fehlt“ und badende Damen das EG überfluten.

    Beim Regenwasser weiß ich jetzt auch nicht viel mehr als vorher. Je nach dem wie das da genau ist, also was das mit dem Kanal zum Trockenbecken so auf sich hat (hängt da nur die Privatstraße dran, oder von oben her zusätzlich noch das halbe Viertel? wie geht es nach unten hin weiter?) sind wir evtl. nicht viel weiter...
    Ich steig auch bei der Rückstauebene des Regenwassers nicht 100% durch, die +2,40 gelten wohl nur fürs Schmutzwasser. Es wäre sonst auch so, dass sich der Eigentümer der Privatstraße mal fragen lassen müsste wie er dazu kommt Wasser, weit unter der offiziellen Rückstauebene, von seinem Grundstück direkt auf deines umzuleiten.
     
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  6. #6 EmptyAir, 03.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2019
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    Hallo und erneut vielen Dank für deine Rückmeldung,

    würde eine "Pumpfix F" (anstelle der "Staufix FKA") das Problem mit der inneren Überflutung nicht mindern oder gar lösen? So wie ich das auf der Webseite von Kessel lese, ist diese in der Lage Abwasser von Innen gegen den Rückstau raus zu befördern. Das ist zwar keine Hebeanlage mit der zusätzlichen Sicherheit einer Rückstauschleife, aber wenn es so funktioniert, wie beschrieben, sollte das Wasser der angesprochenen Badewanne (welche es im EG ohnehin nicht gibt) durch die Pumpfix abgepumpt werden können und sowohl der Rückstau, als auch die innere Überflutung bei Rückstau abgesichert sein - wenn denn alles so funktioniert wie gewünscht. Versagt der Rückstauverschluss aus irgendwelchen Gründen, hat man die Scheiße dann doch im Haus...
    Ist es dann sinnvoll (oder schädlich?) vor der Pumpfix noch einen -nicht elektrischen-
    Rückstaudoppelverschluss zu installieren? Sozusagen als zweite Schutzebene.


    Auf der anderen Seite kann man dann wahrscheinlich auch gleich mit einer Hebeanlage alles Abwasser aus dem EG in die Abwasserleitung des OG pumpen lassen und hat eben die Sicherheit, dass da niemals nie irgendwas passieren kann. Bzgl. Wartung: So wie ich das lese muss ein (elektr.) Rückstauverschluss jedes halbe Jahr gewartet werden und die Hebeanlage nur einmal jährlich (dafür ist die Wartung aber wahrscheinlich teurer).
     
  7. #7 Gast 85175, 03.07.2019
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    Es gibt da halt kein vollkommenes Null-Risiko zum Discount-Preis. Schwerkraft ist einfach Schwerkraft und das zu 100% abzusichern ist einfach etwas aufwändig. Was passiert bei der Hebeanlage mit Rohr ins OG wenn die Hebeanlage defekt ist? Da bist dann im EG wieder soweit wie vorher. Du siehst, Du kannst da eine ganze Pumpen-Klappen-Kaskade bauen wenn Du so denkst...

    Wenn ich das nochmal so ansehe... Nimm die Hebeanlage, dann bist die „Klappenproblematik“ erstmal los und zwar fürs komplette Haus und den wichtigen Fall. Der „wichtige“ Fehlerfall ist ja der Rückschlag aus der Kanalisation und den nach dem erstmal ganz wartungsfreien und robusten Schwerkraftprinzip abzusichern ist bei der baulichen Lage wohl nicht übertrieben.

    Der Vorteil einer einfachen Klappe wäre, dass die einfach zu warten ist, das beschränkt sich regelmäßig auf die bloße Funktionskontrolle und ggf. bisschen reinigen. Wie wichtig die Wartung der Hebeanlage ist kommt ja auch eher auf das Schadenspotential an. Wenn das schlimmste was passieren kann ein WC ist das nicht mehr abläuft, dann könnte man auch auf die Idee kommen erstmal selbst nach Heimwerkerart zu warten und einfach nur den Defekt abzuwarten bevor man den Profi holt...

    Wie auch immer, Du hast das Prinzip verstanden, ich glaube Du kommst da auch alleine klar. Wie hoch deine Risikotoleranz ist und was der Geldbeutel sagt ist jetzt wohl die nächste Frage und da können wir schlecht helfen.

    Dann noch ein bisschen Hirnschmalz ins Regenwasser investieren, also vor allem in die Niveaus der Aussenanlagen (oder im Notfall auch da noch ne Hebeanlage...) und viel mehr kannst dann wohl erstmal nicht tun.
     
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  8. seaway

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    Wenn ich in der neusten Darstellung richtig interpretiere kommt das Regenwasser regulär die Straße runter. Und würd dann unter dem Gebäude des Nachbarn hindurch in ein Regenrückhaltebecken (RRB) geleitet. Somit gibt es eigentlich zwei RSE.
    Die fürs SW mit +2,4 und die fürs RW beim Kanaldeckel des RW Schachtes vor deinem Haus. Hier macht der Kanal fast einen 90 Grad Richtungswechsel, was hydraulisch nicht so ganz optimal ist. Hier würde ich mir Gedanken drüber machen was passiert wenn aus dem Deckel vor meinem Haus RW kommt. Wohin fließt es?
    Für das SW würde ich wohl auch auf die Lösung des Bauamtes also eine Hebeanlage gehen. Wobei ich eine 2,5 m hohe Rückstauschleife auch noch nie hatte.
    Wartung sollte hier nicht vernachlässigt werden.
    Eine zusätzliche Klappe davor ist eigentlich unnötig. Zumal man drauf achten muss für was die Dinger geeignet sind. Hab die Baumarktmodelle bisher immer nur gesehen mit ner Zulassung für fäkalienfreies Abwasser.

    Wen man Fragen kann ist schwierig zu sagen weil regional sehr unterschiedlich.
    Am besten mal nach einem Büro für Siedlungswasserwirtschaft oder Infrastrukturplanung umgucken. Da sollte das örtliche Bauamt oder der Entwässerungsbetrieb Adressen kennen. Die machen sowas gegen Geld. Und ich denke das da mal ein Profi nen halben Tag drauf schaut wäre nicht das verkehrteste.

    Hinweis am Rande:
    Die Straße ist Privatbesitz, die Stadt will die Straße nicht. Bin mal auf den ersten Winter gespannt. Glaube nicht das ihr was vom Winterdienst sehen werdet.
     
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  9. #9 EmptyAir, 04.07.2019
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    Das Gelände ist minimal abschüssig Richtung Trockenbecken. Ich denke es fließt dorthin.

    Ich hab das mal versucht aufzumalen. Würde so funktionieren oder? Also das die Hebeanlage in der Garage steht und das SW in das Abwasserrohr vom OG leitet, welches innen durch die Bodenplatte nach draußen geht.
    Entwaesserung-mit-Hebeanlage-in-Garage.png

    Zwar Offtopic, aber da sind wir uns im Baugebiet alle einig: Die Stadt wird nicht kommen, es ist die Pflicht des Grundstücksbesitzers (der Verkäufer der Grundstücke), der wird es nicht wollen und wird versuchen uns die Straße anteilig zu übertragen. Ist aber bisher versäumt worden und wenn auch nur einer der Nachbarn das ganze Ablehnt, funktioniert es nicht. Lassen wir uns überraschen. Wir könnten dann gemeinsam (11 Parteien) einen privaten Winterdienst beauftragen.
     
  10. #10 EmptyAir, 18.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 18.08.2019
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    Hilfe! Das Thema der Entwässerung bei unserem Bauvorhaben scheint noch immer nicht erledigt... Eigentlich war nach meinem obigen Vorschlag der Gegenvorschlag die Hebeanlage zwar in der Garage zu installieren, aber gar nicht in die Entwässerung OG zu leiten, sondern einfach eine Rückstauschleife auf Putz in der Garage zu installieren. Soweit so gut. Nun bekomme ich folgende Nachricht von der Hausbaufirma: "Sie werden sogar zwei Hebeanlagen benötigen: eine im Bad im EG neben der Toilette und eine kleine im HWR."

    Mein Wunsch ist es die Hebeanlage außerhalb vom Haus in der Garage zu installieren. Aber da ich natürlich auch keine Fachkenntnis in dem Thema habe, folgende Frage: Ist das mit den zwei Hebeanlagen im Haus sinnvoller, günstiger, besser?
    bzw. was spricht denn gegen meine Variante das Abwasser EG in die Abwasserleitung OG zu pumpen? (siehe Skizze)

    Entwässerung-Rückstausicherung-1.png
    Entwässerung-Rückstausicherung-2.png
    Entwässerung-Rückstausicherung-3.png
    Kann man das so vielleicht nicht ausführen? Wäre das nicht fachgerecht?

    Alternativ: vielleicht besser keine Hebeanlage sondern doch wieder zurück zur elektrisch betriebenen Rückstauklappe anstelle der Hebeanlage? Macht sicherlich vieles einfacher.

    Wenn mir jemand hier weiterhelfen kann, wäre ich dankbar!

    Danke und Gruß
    Markus
     
  11. #11 simon84, 18.08.2019
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    Wie kalt wird es denn bei euch im Winter so?
    Möchtest du die Garage beheizen?
     
  12. #12 EmptyAir, 18.08.2019
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    Oh du meinst wegen Frost? Hatte ich ehrlich gesagt nicht auf dem Schirm. Wir sind hier in Schleswig-Holstein an der Ostsee, strenge Winter gibt es hier nicht und ich hatte nicht gedacht das es in einem einigermaßen geschlossenen Gebäude (Garage, mit Holzbalkendecke) im Bereich der Bodenplatte friert. Beheizt wird die Garage nicht.

    Das Problem würde es bei einem Rückstauautomaten (Rückstauklappe elektrisch) in der Einfahrt aber auch geben oder?
     
  13. #13 Fabian Weber, 19.08.2019
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    Ich würde auch versuchen das mit einer Hebeanlage in der Garage zu lösen. Falls da mal was kaputt geht, hast Du den ganzen Sch.... wenigstens nicht im Haus.
     
  14. #14 postler1972, 19.08.2019
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    je nach Tiefe der Hebeanlage kann es sein das nix passiert. Normalerweise reicht 80cm Frosttiefe aus. Wenn es so bei euch wäre, die Hebeanlage ja auch geschützt durch die Garage ist. dann mach es so
     
  15. #15 EmptyAir, 19.08.2019
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    Hallo,

    vielen Dank für eure Rückmeldungen. Neue Woche, neue Informationen... das Fundament an der Stelle soll gem. Statik mind. 80cm tief ausgeführt werden. Die KG-Rohre sollen aber nicht durch das Fundament geführt werden und müssen somit unter dem Fundament rausgeführt werden. Damit wäre der nötige Schacht zur Hebeanlage in der Garage mind. 1m tief (und auch entsprechend teuer). Dazu kommt, die unglückliche Situation, dass bei unserem Grundriss die KG-Rohre unter der Bodenplatte verlaufen würden.
    Man überlegt sich nun eine Alternative mit Rückstauautomat (Staufix FKA, Pumpfix F) außerhalb vom Gebäude, welcher idealerweise gleich im Übergabeschacht in der Zufahrt untergebracht wird, um sich einen weiteren Schacht zu sparen. Ich werde mal berichten...

    Gruß
    Markus
     
Thema: Rückstauebene für Stichstraße mit Gefälle
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