nach der Abnahme Mängel anzeigen

Diskutiere nach der Abnahme Mängel anzeigen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das Haus ist übergeben, Nach 14 Tagen kommt der Bauherr, als Beispiel, die Holzdielen der Terrasse sind schräg geschnitten, das gefällt mir nicht,...

  1. #1 Ahmose61, 21.08.2019
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    Das Haus ist übergeben, Nach 14 Tagen kommt der Bauherr, als Beispiel, die Holzdielen der Terrasse sind schräg geschnitten, das gefällt mir nicht, bitte ändern sie das.
    Kann der Bauherr bei optischen Mängeln auf abstellen dieses Mangels bestehen? Damke für eine Antwort.
     
  2. #2 Fred Astair, 21.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 21.08.2019
    Fred Astair

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    Wenn es nur "Gefällt mir nicht" heißt, dann hat der Kunde schlechte Karten.
    Weist er Dir hingegen einen Mangel, z.B. Überschreitung der Toleranzen nach, dann musst Du nachbessern.
    Hier ist der entscheidende Punkt: Nach der Abnahme muss Dir der Besteller die Mangelhaftigkeit nachweisen.
    Bis dahin bist Du beweispflichtig.
     
  3. #3 Fabian Weber, 21.08.2019
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    Es gibt keine optischen Mängel, wenn es fachlich falsch ist dann ist es ein Mangel.

    Fachlich falsch kann auch schief oder unterschiedliche Fugenbreite sein, je nach Gewerk.

    Die Beweislast hat sich zwar umgekehrt, allerdings wird der Bauherr ja nicht selbst plötzlich die Dielen schräg abgeschnitten haben. Der Bauherr muss nun allerdings sagen auf welchem Regelwerk seine Mangelanzeige begründet ist.
     
  4. #4 Ahmose61, 22.08.2019
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    Ja ist richtig so sehe ich das auch, aber es wird dann von macken gesprochen beispiel an einer Tür wird eine Stelle festgestellt die kaum zusehen ist. Für mich muss das auch in ein gewisses Verhältniss stehen. Ich spreche von kaum zu sehenden Stellen, wo dann eine neue Tür
     
  5. #5 Ahmose61, 22.08.2019
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    verlangt wird. Thema Fensterrahmen außen kleinste Stellen werden bemängelt. Wie nimmt man die Fenster ab, ist es ein Außenbauteil. Ich muss natürlich sagen, nicht alle Bauherren sind so aber 5 Prozent machen richtig Ärger.
     
  6. ps0125

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    Diese kleinen Macken in Fenstern und Türen sind nach der Abnahme aber eben nicht mehr dein Problem.
    Wenn er das bei der Abnahme nicht bemängelt muss er dir beweisen, dass die vorher schon drin waren. Das wird schwierig werden.
    Weiterhin ist natürlich nicht jeder kleine Macken ein Grund dafür, eine neue Türe einbauen zu müssen, egal ob vor oder nach der Abnahme.
     
  7. #7 msfox30, 22.08.2019
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    Nennt sich Beweistlastumkehr bei der Abnahme. Unser Bausachverständiger hat uns dafür sensibiliert, dass die Abnahme ein entscheidender Schritt ist. Mit der Abnahme setzt der BH auch neue Schlösser ein, weil nämtliche Haftung auf ihn übergeht.
    Aber unser RA meinte, eine Mangelanzeige geht auch nach Abnahme noch, zum beim falsch verschraubten Fenstern.
    Wir als Bauherren hatten ähnliches Problem. z.B. Kratzer an der Treppen, die wir erst nach der Abnahme gesehen. War dann halt einfach Pech für uns. Bei so etwas.muss man auch als Bauherr auch die Kirche im Dorf lassen.
     
  8. #8 Fabian Weber, 22.08.2019
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    Beim Fenster außen gilt z.B. der gleiche Betrachtungsabstand wie für Fassaden, das können schon einige Meter sein.

    Hierzu gibt es unterschiedliche Werte.

    Es geht hier immer darum, ob das bei normalen Gebrauch einem Fremden ins Auge springt oder nicht.
     
  9. #9 Ahmose61, 22.08.2019
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    Wenn es solche Richtlinien wie .,, Die visuellen Beurteilung von Glas" geben würde könnte man dem ja entgegen wirken. Ich sehe schon am Anfang der Abnahme, worauf es hinaus geht, nämlich um Geld raus zuholen. Es werden Wahtsappgruppen gegründet und so kennen viele Bauherren dann die Schwachstellen.
    um auf die Türen zurück zu kommen, es ist wirklich so schlimm wenn man ein Millimeterpunkt von ein 1m Abstand und sieht und später ein kleiner weißer Fleck vom Stift zu sehen ist, wird das als Mangel beurteilt. Es ist jetzt nicht die Regel aber welche Vorgehensweise habt ihr damit. zb. bei Glas ist das alles kein Problem, da drücke ich denen die Begutachtungsrichtlinien in die Hand und fertig?
     
  10. #10 Ahmose61, 22.08.2019
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    Fabian das ist die richtige Antwort, das wollte ich wissen, also wie bei der Abnahme der Fassade gibt es dafür ein Schriftstück?
     
  11. #11 msfox30, 22.08.2019
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    Ja! Wenn ich x-tausend Euro für eine Tür ausgebe, dann muss dies auch ordentlich aussehen. Aus meiner Sicht wird auf der Baustelle darauf viel zu wenig geachtet.
    ABER:
    Wir haben im Bad Fliesen weiß matt 80x30. Erst beim Verfugen hat der Fliesenleger gemerkt, dass Haarischen durch das Verfugen sichtbar wurden. Einer davon direkt hintern Waschebecken. Da ich nun jeden morgen draufschauen würde, habe ich das bemängelt und er hat die gesamte Fliese ohne murren getausch. Am Ende war es 5 Fliesen, die er selbst getauscht hat. Er wollte Qualität abliefern. An einer Fliese sieht man aber immer noch eine kleinen Streifen. Dieser ist aber unterhalb der Badwannen - das guckt sich dann weg. Ich habe nix gesagt und es akzeptiert.
    So auch bei deiner Tür, wenn der weiß Punkt ständig im Sichtfeld ist, nervt das schon. Wenn der weiß Fleck unten ist, wo früher oder später noch weitere Flecke hinzukommen, würde MICH das nicht stören.
    Es gibt bei uns im Haus eine Stelle am Treppenauge, da sind sich Treppenbauer, Trockenbauer und Maler sowas von aus dem Weg gangen. Naja, zur Abnahme hab ich es nicht bemängelt, technisch ist es i.O. - shit happens. Achja, der Treppenbauer. Acryl ist sehr beliebt auf der Baustelle. Leider vergilbt dieser nach 2 Jahre und man sieht, wo überall mit Acryl kaschiert wurde. Fällt zu Abnahme nicht auf, weil alles schön weiß. Aber nun kann ich das auch nicht mehr als Mangel anzeigen.
     
  12. #12 Lexmaul, 22.08.2019
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    OT: Acryl vergilbt nur, wenn man es nicht anstreicht - und das nach anständiger Trockenheit ;)
     
  13. #13 Ahmose61, 22.08.2019
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    eine Tür für zigtausend Euro? Was willst du nun von mir?
     
  14. #14 msfox30, 22.08.2019
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    Wenn der Schaden zur Abnahme bemängelt wurde, hätte ich als Bauherr die Tür nicht abgenommen. Auf alle Fälle nicht, wenn der Schaden im gut sichtbaren Bereich ist. Jetzt hinterher hat dein Bauherr hier einfach Pech...
     
  15. #15 msfox30, 22.08.2019
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    Weiß ich nun auch. Nur leider sieht man bei der Abnahme nicht, was verwendet wurde. Beim nächsten Malern kann ich es zumindest an den Anschlüssel zur Wand überstreichen. (OT: Ende :) )
     
  16. #16 Gast82596, 22.08.2019
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    Türe für mind. 20.000,- ? Hut ab. :wow
     
  17. SIL

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    Diese gibt es ja, gerade bei Glas mit Summenregel Längen etc Häufigkeit
    Nicht ganz Fabian, das gäbe erhebliche Probleme bei Fassaden mit 3 und 5 m und falls du dich erinnerst bei Fassaden gibt es dieses sog. Betrachtungsdreieck etc wie willst dies bei einem Fenster machen :e_smiley_brille02:
    Dies stellt in der Regel aber keinen Mangel dar, sofern nicht andere Güten oder Qualitäten vereinbart sind oder Gewerbebau. :winken
     
  18. SIL

    SIL

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    Ja, kann er, einmal aufgrund 'Bauherr ist Laie' blablabla und zum zweiten war der Mangel ja definitiv vorhanden,allerdings nicht aus Gründen des 'nichtgefallens'.
     
  19. #19 U Tilgner, 24.10.2019
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    Grundsätzlich ist das eine juristische Frage, die allein von Bauleuten (Nichtjuristen) gar nicht beantwortet werden kann! Hier wäre doch vorab zu klären ob eine formelle Abnahme stattgefunden hat inkl. Mängelprotokoll oder ob hier eine stille Abnahme durch Innutzungnahme stattgefunden hat.

    Natürlich kann der Bauherr während der gesamten Gewährleistungszeit Mängel anzeigen und deren Beseitigung fordern. Er muss nur nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt der in der Bauausführung und nicht in der anschließenden Nutzung begründet ist. Mängel beschränken sich dabei aber keinesfalls nur auf mangelhafte Funktionsfähigkeit einer Sache oder Verstöße gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik - auch Einschränkungen bei der gestalterischen Wirkung eines Bauteils können als mangelhaft gelten ohne dass es dafür explizid eine Norm geben muss in der die zulässigen Abweichungen geregelt sind.

    Ausreden wie: "Das hat er doch so abgenommen! Da kann er doch hinterher nicht mit rumkommen und meckern!" sind in den meisten Fällen juristisch nicht verwertbar. Auch offensichtliche Mängel gelten nur dann als hingenommen, wenn sie als solche im Abnahmeprotokoll vermerkt und vom Bauherrn als "geduldet" gekennzeichnet sind. Andernfalls können sie auch später noch angezeigt werden. So hab ich das zumindest in den letzten Jahren erlebt.
     
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