Einfriedung nach Bebauungsplan

Diskutiere Einfriedung nach Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Unser Bebauungsplan schreibt vor, dass Einfriedungen des Grundstücks eine maximale Höhe von 1,20m haben dürfen. Meine Frage: Darf ich dann...

  1. Anne80

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    Hallo,
    Unser Bebauungsplan schreibt vor, dass Einfriedungen des Grundstücks eine maximale Höhe von 1,20m haben dürfen.
    Meine Frage: Darf ich dann z. B. in der Grundstücksecke eine etwa 2m hohe Mauer errichten auf einer Länge von etwa 3 m? Die Mauer dient als Sichtschutz. Zählt so etwas auch als Einfriedung oder bezieht sich Einfriedung auf einen längeren Abschnitt auf der Grenze?
    Zweite Frage: Wie weit muss ich von der Grenze fern bleiben, um etwas höheres zu errichten?
     
  2. Dimeto

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    Nein.
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    Bundesland?
    Was höheres genau?
     
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  3. Anne80

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    Bundesland NRW
    Was höheres wäre z. B. Gabionen oder eine Bruchsteinmauer.
     
  4. #4 Stadtbaumeister, 15.10.2019
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    Kommt drauf an, ob Nebenanlagen an der gedachten Stelle nach B-Plan zulässig sind. Gibt es Baugrenzen und liegt die Sichtschutzwand innerhalb dieser?
     
  5. #5 simon84, 15.10.2019
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    Fenster im EG zumauern wäre auch eine Option.

    2 Meter hohe Sichtschutzmauer?? Jetzt mal ehrlich, was soll das denn ????
    Stell 2 Bäume hin
     
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  6. Anne80

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    Ja, es gibt Baugrenzen, an der Straße 3m von der Grundstücksgrenze entfernt sowie auf der gegenüberliegenden Seite. Über Nebenanlagen wird im BPlan nichts erwähnt.
    Wie sieht es denn mit einem kleinen Gartenhaus (unter der Genehmigungsgrenze) aus? Darf ich dieses in die Grundstücksecke setzen oder muss ich den Abstand von 3 m einhalten?
     
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  7. Dimeto

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    Über 2m Höhe lösen sie Abstandsflächen von mindestens 3m aus.
    Solange Du die Privilegierungsbedingungen des §6 Absatz 8 BauO NRW einhältst (kein Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte, <30m³, <3m Höhe, <9m/15m Grenzbebauung insgesamt) sollte das möglich sein. Um sicher zu gehen, solltest Du die Bauberatung deiner Gemeinde aufsuchen oder hier mal Lageplan und BPlan zeigen.
     
  8. #8 Stadtbaumeister, 15.10.2019
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    Achtung: Nur weil es bauordungsrechtlich privilegiert ist und damit keine Abstandsflächen auslöst, heißt das noch lange nicht, dass es bauplanungsrechtlich zulässig ist.
     
  9. #9 simon84, 15.10.2019
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    Gartenhaus ist trotzdem tausendmal besser als eine 2 Meter Gabione ...
     
  10. Dimeto

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    Ja, aber nach dem Planungsrecht hattest Du ja schon in #4 gefragt, worauf diese Antwort kam:
    Nach §23, Absatz 5 BauNVO kann es also zugelasen werden und da bei unter 75m³ keine Genehmigung erforderlich ist, sehe ich kein Hindernis.
    Klar kann man jetzt noch fragen, ob die TE den BPlan lesen kann, ob sie alles verstanden hat, ob es dort Pflanzgebote gibt, ob dieser Teil des Grundstücks noch im Geltungsbereich liegt, ob es weitere Ortssatzungen gibt, ob es Baulasten gibt, ob es schon Grenzbebauungen gibt, ... daher mein Hinweis für sicherheitsbedachte Vollkaskobürger den örtlichen Bauservice zu befragen. Für ein kleines Gartenhaus vielleicht etwas übertrieben.
     
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