Schwarzbau aus den Sechzigern - nach genehmigter Nutzingsänderung geheilt?

Diskutiere Schwarzbau aus den Sechzigern - nach genehmigter Nutzingsänderung geheilt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Haben kürzlich ein Haus erworben, welches wohl vom Erbauer 1967 einen ungenehmigten Anbau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn erhalten...

  1. Delia

    Delia

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    Hallo!
    Haben kürzlich ein Haus erworben, welches wohl vom Erbauer 1967 einen ungenehmigten Anbau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn erhalten hat. Unser Hausverkäufer (Erwerber vom Erbauer) hat dieses Haus mit Anbau um ein Stockwerk aufgestockt, den Anbau ebenfalls und dies vor 20 Jahren so genehmigen lassen. So haben wir erworben ohne Kenntnis der ursprünglichen Sachlage. Ist der Schwarzbau durch die Aufstockungsgenehmigung und nachträglich auch noch genehmigte Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen damit ´geheilt´?
     
  2. #2 petra345, 16.10.2019
    petra345

    petra345

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    Da sollte man den damaligen Bauantrag zu Rate ziehen und sehen was damals genehmigt wurde. Eine Ausfertigung muß auf dem Bauamt zur Einsicht vorhanden sein. Die Akteneinsicht schließt das Recht auf Anfertigung von Kopien oder Fotographien automatisch ein.

    Im übrigen halte ich es für schwierig, ein Erdgeschoß abzureißen wenn darüber ein genehmigter erster Stock gebaut wurde.

    .
     
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  3. SIL

    SIL

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    Ja, definitv.
     
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