Gewährleistung bei fremder Firma

Diskutiere Gewährleistung bei fremder Firma im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; So sprach das Lexmäulchen :winkenist es nicht üblich bei Schäden in dieser Größe eine Begutachtung vorzunehmen ?Ein SV vom Versicherer, seinen...

  1. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.003
    Zustimmungen:
    3.269
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    So sprach das Lexmäulchen :winkenist es nicht üblich bei Schäden in dieser Größe eine Begutachtung vorzunehmen ?Ein SV vom Versicherer, seinen Kostenvoranschlägen und Kommentaren wird die VS folgen.
    Zum weiteren wenn ich dies verfolgt habe,greift die VS des Unternehmens, es besteht daher eben meist nicht die Wahlmöglichkeit beliebiger Firmen in einigen Verträgen ist selbst die Schadensabwicklung dem VS vorbehalten.
    Das der Ersteinbauer aus seiner Gewährleistung damit geht,sofern Fremdeinbau vorgenommen wird ist doch verständlich.
     
  2. #22 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
    Nö @SIL, das ist wie beim Auto. Da darf sich die Versicherung vom Unfallgegner auch nicht die Werkstatt aussuchen, wo Du Dein Auto wieder herrichten lässt.

    Das darfst Du noch immer selbst.
     
    Fred Astair gefällt das.
  3. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.003
    Zustimmungen:
    3.269
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Träum weiter Fabian,was immer du in deinen illustren Büro schaffst:yikes mit diesen Verträgen hast du dich noch nie befasst ,Guck Mal nach bei eurer Größenordnung gibt es 2 Anbieter -die sinnvoll wären,es wäre ein einmaliges Vorkommen das du dort die Rechte nicht abtritts, bis hin zur Auswahl oder Bestellung falls notwendig einer Sozietät.;)Aber ich lerne immer gerne was von dir :e_smiley_brille02:
     
  4. #24 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
  5. #25 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
  6. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.003
    Zustimmungen:
    3.269
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Klar Google hilft dir immer -sind auch dort die Verträge incl den Versicherungsbedingung hinterlegt ? vermutlich für....:mega_lol:schau doch Mal am Montag in eure, ihr müsstet ja erweitert oder Moduli haben,zudem ging es um Gewährleistung.
     
  7. #27 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
    Es geht hier um einen Haftpflichtschaden und dem Geschädigten steht es frei welchen Handwerker er auswählt. Die Verträge des Verursachers mit dessen Versicherung können dem Geschädigten total schnuppe sein.

    Alles andere ist Nötigung.

    Was das jetzt mit unserem Büro zu tun hat, weißt nur Du :)
     
  8. #28 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
    Haftpflichtschaden nix Gewährleistung
     
  9. #29 Fred Astair, 19.10.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.609
    Zustimmungen:
    5.129
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    SIL bringt da etwas völlig durcheinander.
    Versicherungsbedingungen gelten zwischen Vertragspartnern, also zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Der Geschädigte ist kein Partner, also nicht daran gebunden.
    Er hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger, nicht gegen die Versicherung. Die Versicherung tritt nur an des Schädigers Stelle in das Verhältnis ein.
    Das heißt der Geschädigte hat die freie Wahl der Schadensbeseitigung. Der zum Schadensersatz Verpflichtete hat nur die Möglichkeit, die Angemessenheit der Forderung zu bestreiten und ggfs. gerichtlich prüfen zu lassen.
    Das ist beim Autobumser nicht anders als beim Gebäudeschaden.
     
  10. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.003
    Zustimmungen:
    3.269
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Soso
    Eben und die schränken dies erheblich ein.
    Lassen wir uns von Fabian ein Projekt entwickeln, der verreist das völlig -pflichtmäßig zeigt er dies auch seiner VS an, nun haben wir freie Wahl in der 'Heilung'?Aha, das wäre ein tolles Konstrukt, leider funktioniert dies eben weder bei Bauwesen/Bauleistung oder gar planerisch VS nicht so.
    Hmmm
    Eben,deshalb landen diese 'Geschichten' regelmäßig vor Gerichten.
    Aber nach euer beider Vortag ist dem ja nicht so, dann ist dies für den TE ja kein Problem - ganz klare Sache ,freie Wahl und gut ist, Problem gelöst:winken
    Unabhängig davon muss dem Verursacher ja einmalig die Chance zur Behebung gegeben werden -ob die dir gefällt ist etwas anderes...
     
  11. #31 Fabian Weber, 19.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.489
    Zustimmungen:
    5.127
    Es geht noch immer nicht um einen Baumangel oder Planungsfehler oder sonstwas, sondern um einen Schaden den eine Sanitärfirma verursacht hat.

    Da die Sanitärfirma aber kein Estrich und Tischler ist, wird der Schaden über deren Haftpflichtversicherung bezahlt.

    Von wem der Schaden repariert wird, darf sich der Geschädigte selbst auswählen, und so lange sich die Reparatur im üblichen Kostenrahmen bewegt, darf die Versicherung zahlen und sonst nichts.
     
  12. #32 Fred Astair, 19.10.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.609
    Zustimmungen:
    5.129
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    @SIL
    Du hattest noch Schadensersatzansprüche durchzusetzen, zu erfüllen oder abzuwehren?
    Jedenfalls lassen Deine Worte, frei von jeder Sachkenntnis, darauf schließen.
    Selbst wenn Du, trotz vieler Hinweise, noch immer von Gewährleistung ausgingest, lägest Du falsch. Dann häte nämlich der Unternehmer drei Heilungsversuche frei.
    Also nochmal: Es geht um Schadensersatz und hier ist Ersatz ausschließlich in Geld zu leisten. Es sei denn, der Geschädigte stimmt einer anderen Regelung zu.
     
    Fabian Weber gefällt das.
Thema:

Gewährleistung bei fremder Firma

Die Seite wird geladen...

Gewährleistung bei fremder Firma - Ähnliche Themen

  1. Ist es Schimmel? Gewährleistung Holzhaustüre - Anbieter lehnt ab

    Ist es Schimmel? Gewährleistung Holzhaustüre - Anbieter lehnt ab: Hallo Zusammen, vor 11 Monaten wurden in unserem Haus Holztüren als Eingangs-und Nebeneingangstüre eingebaut. An beiden Türen stelle ich...
  2. schleifende Tür Gewährleistung?

    schleifende Tür Gewährleistung?: Hallo, ich habe während der Gewährleistungszeit eine hängende Tür im Bad bemerkt und jetzt meinem Verkäufer/Bauträger gemeldet. Dieser hat dies...
  3. Innentüren Gewährleistung

    Innentüren Gewährleistung: Guten Abend, Wir sind vor 2 Jahren in unseren Neubau gezogen. Seit ein paar Tagen lässt sich eine der Innentüren nur schwer öffnen. Fällt dies...
  4. Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.

    Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.: Hallo Unser Reiheneckhaus ist jetzt 4 Jahre und 3 Monate alt. Gebaut und gekauft wurde es über einen Bauträger. Bis jetzt hatten wir keine...
  5. Gewährleistung Heizung/Warmwasser

    Gewährleistung Heizung/Warmwasser: Hallo Bauexperten, habe folgende Situation: Bin Eigentümer von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Habe seit einiger Zet ein Problem mit...