Abnahme von baulichen Veränderungen

Diskutiere Abnahme von baulichen Veränderungen im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Liebe Forenmitglieder und Experten, ich habe eine Frage bezüglich der Abnahme und des Versicherungsschutzes von baulichen Veränderungen im...

  1. #1 maderma, 18.10.2019
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    Liebe Forenmitglieder und Experten,

    ich habe eine Frage bezüglich der Abnahme und des Versicherungsschutzes von baulichen Veränderungen im Bereich des barrierefreien Wohnens. Ein konkretes Beispiel wäre z.B. eine normale Dusche in eine barrierefreie umzubauen. Wenn ich solche Änderungen bei Kunden durchführen möchte, brauche ich dafür bestimmte Qualifikationen, wie z.B. einen Meistertitel, oder kann ich solche Arbeiten als "ganz normaler" Geselle durchführen?

    Jeder Hinweis wäre mir eine Hilfe, schon mal vielen Dank vorab!
     
  2. #2 Fred Astair, 18.10.2019
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    Wenn Du angestellter Geselle in einem meistergeführten Betrieb bist, dann darfst Du das, nachdem Dir Dein Meister den Auftrag dazu erteilt hat. Er muss es nicht selbst machen. Er muss nur die Verantwortung übernehmen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 19.10.2019
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    Wenn es ein Gewerk ohne Meisterzwang ist, dann auch so.
     
  4. #4 Wieland, 26.05.2020
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    Diese Frage kann dir hier niemand beantworten. Außerdem kann es ja sein dass nach der Änderung der Dusche auffällt, daß nun der Rollstuhl,
    nicht durch die Türe passt. Jetzt muss auch noch die Türöffnung verbreitert werden und vielleicht auch noch ein neuer Türsturz eingebaut werden.
    einschließlich Unterfangung der Decke.

    Und dann?

    Außerdem ergeben sich Antworten für deine Fragen, aus dem Berufsbild deiner Qualifikation.( Bundesgesetzblatt der einzelnen Gesellenprüfungsverordnungen ),
    Die sind bei allen Ausbildungsberufen unterschiedlich.

    Grüße
     
  5. #5 simon84, 07.06.2020
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Thema:

Abnahme von baulichen Veränderungen

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