Frostschürze ohne Bewehrung für Niedrigenergiehaus

Diskutiere Frostschürze ohne Bewehrung für Niedrigenergiehaus im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Liebe Experten und Praktiker, leider finde ich in diesem Forum keinen brauchbaren Beitrag zum Thema. Deshalb wäre ich Euch für jeden Tipp (der...

  1. #1 Dampfwalze, 19.10.2019
    Dampfwalze

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    Liebe Experten und Praktiker,

    leider finde ich in diesem Forum keinen brauchbaren Beitrag zum Thema. Deshalb wäre ich Euch für jeden Tipp (der Hand und Fuß hat) sehr dankbar.

    Man weiß, daß druckbelasteter Beton keine Armierung haben muß. Viele Fachleute winden sich aber wie die Aale und wollen auf "Nummer sicher" gehen (denn der Kunde bezahlt ja den unnötig verschwendeten Stahl).

    Hier die Meinung eines echten Experten:

    "Wenn das Fundament nur als Frostschürze funktioniert, dann sollte die Verfüllung der Streifen kein Problem sein. Sie können auch auf einer hydraulischen Tragschicht bauen, wenn diese entwässert wird. Also Aufgabe der Frostschürze ist nicht die Lastverteilung, sondern die Sicherung vor Frosthebungen. Berechnen Sie die Pressungen der Fundamente. Bei 100 kN/m² haben Sie die Pressung eines tragfähigen Bodens, das Fundament spielt dann keine Rolle…. Vorausgesetzt, das Haus steht auf einer Platte aus definiertem tragfähigen Beton mit Bewehrung….."


    Statt "einer hydraulischen Tragschicht" (Schotter) habe ich einen 50 cm breiten und 60 cm hohen Betonklotz OHNE BEWEHRUNG produziert, der auf gewachsenem und gut tragfähigem Boden sitzt.

    Diese Frostschürze befindet sich als umlaufendes Streifenfundament unterhalb und im Randbereich einer von unten isolierten Bodenplatte. Sie ist also mit dieser (bewehrten) Bodenplatte nicht mechanisch verbunden.

    Eine "Entwässerung" ist hier überflüssig, da die Sohle des Klotzes unterhalb der Frosttiefe ist, und das Bau-grundstück Hanglage hat bzw. auf einer Anhöhe ist.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Eure zahlreichen und nützlichen Tipps und Hinweise.

    Wünsche ein schönes Wochenende
    Dampfwalze


    P.S.
    Aussagen wie "ich denke mal", oder "mit dem Statiker klären", die nützen mir herzlich wenig. Ich brauche scharfe Munition, bzw. handfeste und verwendbare Fakten auf die ich mich im Kampf mit Bürokraten stützen kann.

    Mir/uns wurden nämlich von Seiten der lieben Nachbarschaft "Knüppel zwischen die Füße" geworfen. Diese missgünstigen und/oder neidischen Denuzianten und "Bauexperten" wurden erst kürzlich aktiv als ich mitten bei der Dachkonstruktion war.

    Das Resultat - Baustopp !

    Ich befürchte weniger die Bauverzögerung als die Witterungsschäden an der Holzbalkendecke und der unge-schützten Dachkonstruktion (ich war kurz vor der Eindeckung).
     
  2. #2 Gast85808, 19.10.2019
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    Gast85808 Gast

    Dann liefer doch mal selbst Fakten. Wenn Dein Beton unbewehrt ist, das Bauamt hat eigentlich keine Röntgenaugen um erkennen zu können ob da nu Stahl drin ist, oder nicht.
    Also ist die erste Frage, worauf stützt sich das Bauamt. Sprich, wie lautet die Begründung?
    zweite Frage: Du hast sicherlich ne Baugenehmigung und ne Statik. Wurde nach dieser eingereichten Statik gebaut oder wurde - so kann man die geschriebenen Worte verstehen - selbstherrlich davon abgewichen?
     
  3. #3 Fabian Weber, 19.10.2019
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    Ich sehe es wie @Skogen, es muss gebaut werden was genehmigt ist.

    Du kannst jetzt natürlich beim Bauamt eine Tektur zur Baugenehmigung machen lassen, dafür und das wolltest Du eigentlich nicht hören, erstellt der Statiker entsprechende Berechnungen nach dem was jetzt gebaut ist.

    Wenn das alles regelkonform ist, dann wird die Genehmigung auch erteilt.

    Glück für Dich...Das Bauamt ist zur Schadensminimierung verpflichtet, also ein Abriss kommt erst dann, wenn es tatsächlich statisch sein muss.
     
  4. #4 Fabian Weber, 19.10.2019
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    Wer hat denn den Baustopp überhaupt verhängt und mit welcher Begründung?
     
  5. SIL

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    Ich verweise nur kurz auf den umgangssprachlichen Begriff 'Druckbewehrung'.
    Welche zugegeben bei Ihnen nicht nötig ist.
    Vermutlich war elastisch gebettete BP geplant und entsprechend eingereicht...
    Nun wurde umlaufend ein 'Streifenfundament' erstellt,an sich ja nicht verwerflich aber -korrekt sind Ausbildung von Druck und Zugzonen,da wir keinerlei Angaben zur Belastung etc haben schau ich mal in die Glaskugel.
    Geänderte Gründung -Baustopp Nachtrag einreichen incl Statik,vorsichtig ausgedrückt sind sie erheblich von der Genehmigung abgewichen ( rein rechtlich), prinzipiell bei einem EFH mit Standardgrundriss und entsprechend geringer Belastung aus dem überliegenden Geschossen und genügender Tragfähigkeit des Bodens,besteht dort durchaus die Möglichkeit,unbewehrt auszuführen analog der älteren Bestandsgebäude bzw Zurrbalken oder Unterfangung,dort wird oft auch ohne Bewehrung gebaut.
    Fazit :technisch weniger das Problem
     
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  6. #6 Dampfwalze, 19.10.2019
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    Hallo Fabian und Skogen,

    vielen Danke für Eure Kommentare.
    Vermutlich habt Ihr nicht gründlich gelesen, oder ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich bin ja schon beim Dachstuhl.

    Den Baustopp hat das Baurechtsamt ausgesprochen. Es stützt sich auf "Tipps" und Bilder der netten Grundstücksnachbarschaft (genauer, auf Hinweise von Denuzianten).

    Die Armierung wurde bewußt weggelassen. Zuvor habe ich die Sache durchdacht und habe mich dann noch weiter informiert. Auch unser Bauleiter, der ein erfahrener Bauingenieur ist, hat meine Theorie bestätigt. "Streifenfundamente müssen nicht zwangsläufig armiert sein, und müssen auch nicht in einem Guß betoniert werden".

    Ich suche nach möglichst vielen Hinweisen die Hand und Fuß haben, und die auch schwarz auf weiß sind.
    Z.B. nach solchen wie in meinem Themastart u. hier unten.

    Schade, daß Herr Böttcher 2018 gestorben ist.



    Fundament_ohne_Bewehrung.jpg
     
  7. SIL

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    Sie haben die Frage leider nicht beantwortet- sind ihre Streifenfundamente geplant gewesen -so im BA ob bewehrt oder unbewehrt ist unerheblich oder haben Sie die Geometrie oder die Dimension geändert? Wenn --Nein verstehe ich das Problem nicht, sie werden nun dann zwangsläufig einen TWP beauftragen müssen ....da ja bewehrt eingereicht wurde ..?
     
  8. #8 Dampfwalze, 19.10.2019
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    Lieber Herr SIL,

    besten Dank für Ihren Kommentar. Sie sehen die Sache (fast) richtig, und technisch ganz richtig.

    Das kellerlose Häuschen hat eine leichte Holzbalkendecke und ein (genehmigtes) Sonderdach, das im Vergleich zu einem ziegelgedecken superleicht ist.
    Dadurch habe ich über 40 Tonnen eingespart, so daß als Isolierung unter der bewehrten Bodenplatte statt XPS sogar eine billigere EPS Perimeterdämmung ausgereicht hätte...
     
  9. #9 Dampfwalze, 19.10.2019
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    Hallo Herr SIL,

    bezüglich der Dimensionen der Gründung wird nichts reklamiert, und da ist auch nichts auszusetzen
    da so wie im Bauantrag (bei dem ich übrigends keine Statik einreichen mußte).

    Die Baugenehmigung wurde bereits vor längerem erteilt, und der TWP hat seinerzeit kein bestimmtes
    Fundament vorgeschrieben...
     
  10. #10 Fabian Weber, 19.10.2019
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    Und was genau bemängelt jetzt das Bauamt?
     
  11. SIL

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    Ja,Fibi das ist die Frage -entweder gab oder gibt es kein Gründungskonzept bzw lt Vortrag hat der TWP keine Angaben gemacht...oder es wurde ein BA ohne Architekten und TWP mit GK 1 2 was ja zulässig von verschiedenen Meistern oder Ing ist..und nun soll einer die Fertigstellung zeichnen und der stellt fest,das abweichend gebaut wurde ...oder es wurde eine unzulässige Gründung mit Versiegelung des Bodenbereiches vorgenommen,auch in Icke gibt es vom RP oder Fluramt wer immer dies bei euch vornimmt, Zonen in denen aus zum Teil unerklärlichen Gründen,die Gründung vorgeschrieben wird und Abweichung halt begründet werden muss, zugegebener Weise betraff dies nur ein vor Jahren durchgeführtes Projekt :winken
     
  12. #12 Fabian Weber, 19.10.2019
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    Jo eins davon wird es sein, nur welches? Darüber schweigt sich der TE aus.
     
  13. SIL

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    Das musst du uns sagen ;)
     
  14. #14 Dampfwalze, 20.10.2019
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    Lieber Herr SIL, lieber Fabian,

    den BA habe ich gestellt, mit vom Architekten geprüften und unterschriebenen Plänen.
    Statik mußte keine vorgelegt werden, nur der TWP war zu nennen.

    Von meiner Seite her ist alles legal und ordentlich gemacht worden. Also von der Planung
    über BA und bis zur fast fertigen Dachkonstruktion.

    Das Baurechtsamt macht sich Sorgen bezüglich der Standsicherheit des Bauwerks auf
    Grund einer Denuziantenexpertise. Das habe ich aber gleich am Anfang versucht zu
    vermitteln.

    Was woll Ihr noch wissen?
     
  15. #15 Fabian Weber, 20.10.2019
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    Das wäre für mich nicht ausreichend als Bauherr. Das Bauamt wird ja jetzt etwas fordern oder nicht. Ich schätze mal es fordert einen Standsicherheitsnachweis?!
     
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  16. #16 Gast85808, 20.10.2019
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    Niedersachsen?
     
  17. #17 Dampfwalze, 20.10.2019
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    Guten Morgen Fabian,

    den kann es haben. Ich rechnete (bzw. der Kollege PC) gestern in der Nacht meine Dachkonstruktion nach,
    und heute oder morgen wende ich mich dem Rest des Bauwerks zu (also auch meiner Gründung).

    So wie ich bereit erwähnt habe, lieferte mir der TWP seinerzeit nur eine Minimalstatik, in der ich vor einem
    Jahr Fehler entdeckte, wie z.B. falsche Dachneigung und nicht die Ihm von mir angegebene Dacheindeckung.

    Es würde zu weit führen hier jetzt auch noch mein Dach lang und breit durchzukauen. Jedenfalls ist alles nach
    neuesten Normen und im grünen Bereich. Vielleicht mache ich noch einen Durchlauf mit extremeren Windge-
    schwindigkeiten als vorgeschrieben.

    Guten Morgen Skogen,

    nein - wilder Südwesten...

    Wünsche allen einen schönen Sonntag
    Dampfwalze
     
  18. SIL

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    So ist dies.
    Etwas ungewöhnlich, denn wie will ein Dritter einen Nachweis führen ohne Unterlagen....sie sollten sich den Denunziaten vormerken und entsprechend Regress fordern, sobald ihr Nachweis vorliegt.
     
  19. #19 Dampfwalze, 20.10.2019
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    In der Tat Herr SIL, so sehe ich das auch.

    Es ist eine ganz miese Sache, sowohl von Seite den Nachbarn als auch von der Stadt die sich auf so etwas einläßt. Wenn jetzt keine Regenzeit wäre (oder das Dach wäre gedeckt), so würde ich das Fernsehen mobilisieren. Eine Zitrone, oder was die sonst noch bei so etwas verleihen, wäre keine gute Werbung für die Stadt die sich mit allem möglichen brüstet.

    Ich lassen mir nächste Woche die Bilder vom Amt zeigen, und dann weiß ich wer das war. Mein Bauhelfer hat mit nämlich berichtet, daß er einen fotografierenden Nachbarn gesehen hat, der dann schnell weggehuscht ist. Dessen Frau hat vor zwei Jahren mir gegenüber eine Bemerkung gemacht: "und außer dem ist kein Eisen drinn". Darauf habe ich ihr geantwortet: "da muß kein Eisen drinn sein", und habe nicht weiter über ihren "Fachkommentar" nachgedacht.

    Außer dem kommt noch ein zweiter als Denuziant in Frage. Seine Frau ist eine richtige Furie die Stimmung macht und ihn aufhetzt. Wegen einer Kleinigkeit haben die Leute
    plötzlich nach 11 o. 12 Jahren Nachbarschaft angefangen zu spinnen. Es war wegen etwas hinüberrieselndem Splitt der Einfriedung der Grundstücksgrenze. Ich habe dann nachgemessen - der Zaun dieser Nachbarn (nebst dem Splitt) gehört meinem Sohn, da 25 cm auf seinem Grundstück.

    Ja, so kann es ausgehen wenn einer Steine im Glashaus herumschmeißt...
     
  20. SIL

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    Ich muss noch kurz Korrektur vornehmen, ohne die Begründung des 'Baustopps' zu sehen, im Klageweg wäre der Streit der 'verfügenden erlassenden Behörde' zu verkünden, dies ist leider eine langwierige Verwaltungsklage und nicht dem Nachbar:winken es wäre empfehlenswert Akteneinsicht über einen RA zu bezteiben, wenn es wirklich unberechtigt ist und aus blosser Mutmaßung heraus, haftet die Behörde, da diese sich trotz ihrer in größeren Städten Rechtsabteilung sich 'winden' wird, dies ist nur eine Empfehlung falls Sie dort je ein Verfahren anstreben.
     
Thema: Frostschürze ohne Bewehrung für Niedrigenergiehaus
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