1-Geschossigkeit und Dachterrasse

Diskutiere 1-Geschossigkeit und Dachterrasse im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten! Laut B-Plan darf ich nur ein 1-geschossiges Haus bauen. Laut Bauordnung in Niedersachsen (s.u.) darf das OG nicht mehr als 2/3...

  1. Maxx18

    Maxx18

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    Hallo Experten!
    Laut B-Plan darf ich nur ein 1-geschossiges Haus bauen. Laut Bauordnung in Niedersachsen (s.u.) darf das OG nicht mehr als 2/3 der EG-Fläche betragen. Meine Frage dazu: Zählen Dachterrassen irgendwie dazu?

    (7) Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.
     
  2. 11ant

    11ant

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    Ja, auch in Schaltjahren und bei Vollmond. Terrassen haben Flächen, sind quasi unendlich hoch, aber nicht überdeckt. Also zählen sie, wenn auch nicht voll rechnend, auf die Vollgeschoßfrage und auf die Geschoßflächenzahl. Was hast Du denn vor ?
     
  3. Maxx18

    Maxx18

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    Im EG sind es 150 qm Grundfläche, mit Dachterrasse im OG 119 qm, ohne Dachterrasse 94 qm. 150 qm *2/3 = 100 qm
     
  4. Dimeto

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    Die Frage ist irgendwie ungenau. Ebenso deine Angaben zum Bauvorhaben. Da bleiben die Antworten auch ungenau.
    Bei einem Haus mit den EG Außenmaßen von 10m*15m (Parameter a und b) mit einem 45° Satteldach (c) ohne Gauben (d) oder Zwerchgiebel (e) von 10m*12,5m (f und g) mit einem Kniestock von 96cm (h) und einer nicht überdachten (i) Dachterrasse von 2,5m*10m (j und k), wäre das DG kein Vollgeschoss. Das Verändern eines Parameters kann zu einem anderen Ergebnis führen.
     
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  5. #5 Stadtbaumeister, 19.10.2019
    Stadtbaumeister

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    Eine Dachterrasse zählt nicht als Teil eines Geschosses, da ihr die Überdeckung fehlt. Bei der Berechnung bleibt sie deshalb außer Betracht.
     
  6. Maxx18

    Maxx18

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    achso, okay. Es handelt sich um ein Haus mit 23° Walmdach, siehe Bild.
    Nach Stadtbaumeister kann ich mich beruhigt zurücklehnen, denn dann hat das OG weniger als 2/3 des EG.
    Danke für die Antworten!
     

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  7. Dimeto

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    Dein Planer scheint genau nach den Vollgeschosskriterien geplant zu haben. Dach etwas steiler, und dein OG wäre nicht mehr das oberste Geschoss, Anbau etwas kleiner, und die 2/3 würden gerissen. So sieht's gut aus. Dem Bauantrag sollte eine nachvollziehbare Berechnung beiliegen; da sieht man, ob der Entwurfsverfasser die Vorschriften kennt.
     
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