Ist Bauträger verpflichtet eine Elektroplanung / Mehrkostenangebot zu erstellen?

Diskutiere Ist Bauträger verpflichtet eine Elektroplanung / Mehrkostenangebot zu erstellen? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, ich baue aktuelle mit einem Bauträger ein EFH. Der Werkvertrag wurde vor über einem Jahr abgeschlossen und beinhaltet...

  1. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Bauexperten,

    ich baue aktuelle mit einem Bauträger ein EFH. Der Werkvertrag wurde vor über einem Jahr abgeschlossen und beinhaltet insb, beim Thema Elektrik nur den Standard, da schon damals bei Werkvertragsunterschrift besprochen wurde, dass die Elektroplanung detaillierter vorgenommen werden soll, nachdem die Architektur fertig gestellt wurde.

    Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung für eine Elektroplanung bzw. Kostenerstellung (basierend auf eigener Planung) habe ich bis heute weder vom ausführenden Elektriker noch vom Bauträger Rückmeldung.

    Ist der Bauträger bzw. Gewerk verpflichtet (nach BGB bspw.) eine genauere Planung als den Werkvertrag zu erstellen? Was kann ich noch tun, wenn auf schriftliche Ermahnung nicht reagiert wird?

    Bin um Tipps sehr dankbar.

    Beste Grüße,
    André
     
  2. #2 Lexmaul, 14.10.2019
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    wie weit ist der Bau denn bisher?
     
  3. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Es wird aktuell geklinkert und in einer Woche kommen die Fenster. Ich habe bereits vor mehreren Wochen drauf hingewiesen, dass es nun dringend wird - ohne Reaktion.
     
  4. #4 Fabian Weber, 14.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.549
    Zustimmungen:
    5.147
    Klär das direkt mit dem vom Generalunternehmer beauftragten Elektriker. Planung können die GUs nicht wirklich.
     
  5. #5 Fred Astair, 14.10.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Was möchtest Du denn haben? Einen Steckdosen-, Schalter- und Brennstellenplan? Den hättest Du doch selber nach Deinen Wünschen malen können.
    Mehr brauchts nicht im EFH.
     
  6. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Danke für eure Antworten.

    natürlich hab ich dem Elektriker schon mehrfach unsere Planung zukommen lassen. Ohne Ergebnis.

    Da die Planung schon etwas umfangreicher ist als „nur eine Steckdose“, will ich natürlich wissen
    1. was der Spaß kostet
    2. ob das auch sinnvoll geplant ist (bin ja nur Laie)

    Rückmeldung vom Elektriker (O-Ton). Naja wir fangen erstmal an zu Schlitzen und dann schauen wir. Bauherren entscheiden sich eh immer um...

    Daher meine Frage ob der GU gesetzlich / vertraglich für Planungen verpflichtet ist, da er der Vertragspartner ist.
     
  7. #7 Fabian Weber, 14.10.2019
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.549
    Zustimmungen:
    5.147
    Die Planung muss er machen, aber er muss Dir diese nicht unbedingt aushändigen. Ich kenne etliche Bauherren, die haben nur die 100tel Pläne zum Bauantrag bekommen, sonst nichts.

    Meistens gibt es auch nicht mehr, weil der GU den Rest den Firmen überhilft.

    Schreib doch dem GU, dass Du den Elektriker Deine Nachtragswünsche nicht vor Klärung der Preises ausführen lässt.
     
  8. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Habe ich ebenfalls schon gemacht.
    Im Zweifel blockiert das ja aber auch nur den baufortschritt auf dessen Kosten, was ja auch nicht unser Interesse ist. Wir wollen das ja konstruktiv lösen.

    Was ist denn die (Rechts-) Grundlage auf die man sich berufen kann?
     
  9. #9 Fred Astair, 14.10.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Gibt keine, wenn Du das nicht detailliert vertraglich vereinbart hast.
     
  10. #10 msfox30, 14.10.2019
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.830
    Zustimmungen:
    615
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Hier, war bei uns so :).
    Im Sinne eines Bauträgers ist er nur für das verpflichtet, was vertraglich vereinbart ist. Letztlich kaufst du ja vom BT ein fertiges Haus. Also so, als würdest du eine Bestandimobilie erwerben.
    Wenn du also vertraglich nur "Standard" (Vermutlich RAL RG 678: Standard) vereinbart hast, plant der BT auch nur Standard. Kann ja sein, dass er für mehr keine Kapazitäten hat. Keine Ahnung wie umfangreich deine Wünsche für Mehraufwand sind....
    Soweit zur Theorie....
    Bei uns war es beim GU genauso. Im Vertrag war nur der Standard enthalten. Dem Elektriker habe ich dann Planung für Schalter (Taster), Lichtauslässe und Steckdosen (+ Plus Infos zu Homematic wired) gegeben. Der Elektriker hat dann dem GU ein Angebot gemacht, was der GU + 15% zur Prüfung an micht durchgereicht hat. Aus Gründe der Gewährleistung sollte das mit über den GU laufe.
    Mir war es nur wichtig, wo die Element hinkommen, aber nicht wie er die Strippen zieht (wenn du das mit "Elektroplanung" meinst). Bevor er angefangen hat, ist er mit uns durchs Haus gegangen und hat alle Element mit Symbolen an die Wände gemalt. Nachdem alles verkabelt war, habe ich ausführlich Fotos gemacht. Das IST war mir hier wichtige als ein Verkabelungsplan (SOLL).
    Wie @Fred Astair schon schreibt, belies dich in die Symbole für Elektro, nimm dir den Grundriss, zeichne deine Wünsche ein und gib diese an den Elektriker. Vom BT (oder doch GU?) wirst du keine Planung bekommen. Und wenn, mit an sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit nicht nach deinen Wünschen. Der Elektriker wird dich (vielleicht) irgendwann vor Ort fragen, wo du was hin haben willst. Darauf solltest du vorbereitet sein / dich selbst vorbereiten.
    Sei also Proaktiv und mach die Planung selbst. Das spart Zeit und Nerven....
     
  11. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Ja das verstehe ich ja dass man keinen genauen Plan bekommt. Damit kann ich leben. Ich will ja nur wissen was mich unsere Vorstellungen kosten und wie du schreibst wohin Schalter und Steckdosen kommen...
    Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das im Sinne des Verbrauchers ist Stumpf den Werkvertrag zu nutzen. Dann wäre es ja auch zulässig alle Steckdosen und Schalter eines Raums in eine Ecke zu installieren (was fürn Elektriker am einfachsten ist)...
     
  12. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Achja und wie bereits geschrieben habe ich schon eine detaillierte Planung auf dem Grundriss an Elektriker und GU gesendet ...
     
  13. #13 simon84, 14.10.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Warum muss es denn im Sinne des Verbrauchers sein
     
  14. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    War nur eine Idee ;)
     
  15. Domski

    Domski

    Dabei seit:
    21.06.2018
    Beiträge:
    529
    Zustimmungen:
    268
    Kleine Story am Rande: eine Freundin von uns, ihres Zeichens Anlagenplanerin Fertigungsstraßen hat dem Eli während bei der ersten Baustellenbegehung eine 120% perfekte Planung in die Hand gedrückt. In nächtelanger Arbeit hatte sie das Haus bis zur letzten Steckdose durchgeplant. Der Eli dreht und wendet die Pläne eine Weile, legt die weg: so Herr Bauherr, wir gehen jetzt Mal durch und ihr sagt mir einfach wo was hin soll.:bounce:

    Planung für'n A....:mega_lol:
     
    simon84 gefällt das.
  16. #16 msfox30, 15.10.2019
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.830
    Zustimmungen:
    615
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Ah, stand erst im 3 Beitrag. Hatte ich übersehen. Im Grunde willst du ja keine Pläne, sondern ein Zusatzangebot.
     
    simon84 gefällt das.
  17. #17 simon84, 15.10.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Der GU ist leider überhaupt nicht dazu verpflichtet umfassende Sonderwünsche zu planen, (Planungen zu sichten), bepreisen, anzubieten oder zu machen. Der kann auch einfach sagen „nö“

    sicherlich kann er das machen und es ist auch in seinem Interesse.... aber ein Anspruch darauf besteht nicht
     
    SIL gefällt das.
  18. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.061
    Zustimmungen:
    3.300
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Simon,Simon es handelt sich um einen BT ich verweise nur Mal kurz auf die MaBV rechtlich muss er gar nix anderes liefern und leisten wie protokolliert und im Bau LV etc vermerkt.
    Leider haben unseren glorreichen Politiker und unsere Gesetzgebung dort ein um milde zu bezeichnen 'schwach sinniges Konstrukt' entwickelt.Es ist Usus und Praxis das Kunden und Erwerber die ja dort nicht Bauherr sind im Laufe Änderungen oder Zusätze wünschen.Dem widersprechen leider v.g. Gesetze etc-denn sowohl von diversen OLG und BFH wurden BT abgemahnt gebußt etc denn jegliche Abweichung zur Protokollierung müsste nachprotokolliert werden, der Änderungs bzw Spielraum bewegt sich dort im Bereich von 1 bis 2k was als Toleranz angesehen wird. Dies ist völlig unpraktikabel und in der Praxis nicht realisierbar.
    Es besteht grundsätzlich immer der Verdacht daß BT die Zusätze am Finanzamt vorbeiziehen...und Protokollierung die sehr allgemein sind, sind ja auch nicht zulässig d.h.wechselst du die Haustür oder anderes Schalterprogramm oder KNX was auch immer Nachprotokollierung, macht kein Mensch aus zeitlichen und finanziellen Gründen, ausser bei Gewerbe und genau aus diesem Gründen( und weiteren), bauen wir nix mehr für einzelne Erwerber oder Planungsleistung, das ist mittlerweile sinnlos in D .
     
    simon84 gefällt das.
  19. #19 Gast85808, 20.10.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nee, ich glaub, es ist ein GU. Da sieht die Welt ein klein wenig anders aus. Die Frage, die ich mir im Moment stelle ist, wie umfangreich wäre das dann neue Angebot. Und da kann so ein Angebot auch nicht mehr kostenneutral sein, erst recht nicht, wenn da auch Zusatzplanung gefordert wird.
     
  20. veote

    veote

    Dabei seit:
    14.10.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Danke auch für eure Antworten. tatsächlich sind es einige Mehraufwände, was ich jedoch von Anfang an betont hatte.
    Die schriftliche Antwort dazu war noch vor Erstellung des Werkvertrags, dass die einzelnen Gewerke erst nach dem Architektengespräch erfolgen und kalkuliert werden.
    Das ist lediglich der Grund, warum ich ein Angebot jetzt einfordere.
    Nach meinem Verständnis ist das auch kein unübliches Vorgehen. (Erfahrungsbericht von anderen, die mit diesem Unternehmen gebaut haben)
     
Thema:

Ist Bauträger verpflichtet eine Elektroplanung / Mehrkostenangebot zu erstellen?

Die Seite wird geladen...

Ist Bauträger verpflichtet eine Elektroplanung / Mehrkostenangebot zu erstellen? - Ähnliche Themen

  1. Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?

    Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?: Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig: Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf...
  2. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  3. Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

    Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau: Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...
  4. Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt

    Baukonto gesucht, das nur an Bauträger auszahlt: Hallo zusammen, wir sind gerade im Bau unseres Eigenheims - in einer Woche sollen die Bagger losrollen. Wir bauen mit Bauträger, die Finanzierung...
  5. Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger)

    Gefälle Grundleitung zu groß (RMH mit Bauträger): Hallo, wir bauen aktuell ein RMH mit einem Bauträger. Der Tiefbauer hat die Grundleitung mit einem Gefälle von 16% verlegt (siehe Bilder), bei...