Auf der schwarzen Liste beim Bauamt oder Unfähigkeit des Planfertigers?

Diskutiere Auf der schwarzen Liste beim Bauamt oder Unfähigkeit des Planfertigers? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wahrscheinlich geht es nicht nur uns so... Nachdem die Gemeinde unseren Bauantrag für ein Einfamilienhaus einstimmig genehmigt...

  1. #1 Ursolino, 12.11.2019
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    Hallo zusammen,
    wahrscheinlich geht es nicht nur uns so...
    Nachdem die Gemeinde unseren Bauantrag für ein Einfamilienhaus einstimmig genehmigt hat, hat das Bauamt (in Bayern) unseren ersten Bauantrag komplett abgelehnt und auch den 2. Bauantrag mit einer langen Liste von Mängeln versehen - Ausgang offen.
    Ich schwanke zwischen Schikane durch das Bauamt (z.B. ist ein Punkt der aktuellen Mängelliste: Raum "Arbeiten": Die Nutzung des Raumes ist als "Arbeiten - privat" zu betiteln) und Unfähigkeit des Planfertigers. Wir sind bereits in einer anderen Sache mit dem Bauamt im gerichtlichen Streit, weshalb uns das Bauamt sicherlich nicht wohlgesonnen ist.
    Fakt ist, dass mich die Bauverzögerung von bereits über 6 Monaten viel Geld kostet.
    Deshalb meine Frage: Gibt es zwecks Feststellung, ob hier das Bauamt unverhältnismäßig genau / falsch prüft oder der Planfertiger schlampig gearbeitet hat eine Schiedsstelle oder dergleichen?
    Hat jemand sonst eine Idee, wie ich hier weiter vorgehen sollte?
    Danke und Grüße
    Urs
     
  2. #2 Fabian Weber, 12.11.2019
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    Liste abarbeiten und dann klappt es auch.
     
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  3. #3 Fred Astair, 12.11.2019
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    Na sehr viele wird es nicht geben, die während sie dem Bauamt den Streit verkündet haben parallel ein Baugesuch stellen.
    Äußerst blöde Konstellation.
    Du musst Dir mal verdeutlichen, dass ein grüner Stempel unter dem Bauantrag nur heißt:

    WIR HABEN LEIDER NICHTS GEFUNDEN, WESWEGEN WIR IHNEN DAS BAUEN VERBIETEN KÖNNEN. ABER BEIM NÄCHSTEN MAL KLAPPTS BESTIMMT...
     
  4. Taust

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    das ist normal, zumindest habe ich hier in München die gleichen Themen beim Bauantrag auch ohne dass ich mit der LBK im Streit liege.
    - z.B. "Arbeiten" musste auch als privat gekennzeichnet werden, gleicher "Mangel" wie bei Dir
    - im 1:1000 (!) Lageplan muss die Dachform (also z.B. SD für Satteldach) angegeben und dargestellt werden
    - "Nordpfeil" muss eine gewisse Form haben
    - da die gezeichnete Müllboxeinhausung für 3x120l Tonnen die Baulinie zeichnerisch überschritten hatte, mussten wir eine Befreiung einreichen
    usw usf....insg. ca. 15 Mängel in der Liga

    Achtung auch bei der Vermaßung: in München müssen Fertigmaße mit Außenputz berechnet und vor allem auch gezeichnet werden...;-) das ist nicht üblich und bisher nur in M so, aber evtl. ist das auch bei Dir so

    Und nein: mein Planer kam auch nicht aus München und jede Baubehörde hat da Ihre eigenen Spezialforderungen die sie im Bauantrag sehen wollen.
    Die kann kein Planer alle kennen, sondern die "Mängelliste" ist normal wenn es ein pingeliges Bauamt ist.
     
  5. #5 simon84, 12.11.2019
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    Bürokratie schlägt man mit den eigenen Waffen. GENAU das liefern was gefordert ist ! Nicht zu viel nachdenken. Funktioniert auch gut bei Finanzamt usw
     
  6. #6 Ursolino, 12.11.2019
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    Es ist ja gar nicht klar, dass hier die Bürokratie schuld ist. Ich weiß es ja gar nicht wen ich "schlagen" soll (das Bauamt oder den Planer) und suche deshalb eine geeignete Waffe (z.B. Schiedsgericht, Sachverständiger, neutrale Überprüfungsstelle - ich dachte hier vielleicht jemand zu finden).
    Fest steht, ich habe persönlich keinen Fehler im Bauantrag gemacht (da ich ihn nicht erstellt habe), habe aber einen Vermögensschaden von bis dato 20.000 EUR zu tragen. Sind für mich nicht gerade Peanuts.
    Der Weg vor Gericht ist keine gute Alternative, da es die Genehmigung nur in die Länge zieht, außerdem weiß ich ja gar nicht, wen ich zur Rechenschaft ziehen sollte.
     
  7. #7 Ursolino, 12.11.2019
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    Hallo Leidensgenosse,
    "Spezialanforderungen"? Ich denke hierfür gibt es eine BayBO und noch ein paar weitere Verordnungen und Gesetze ...
    Ich fände es nicht richtig, wenn man einfach nur zuschaut wie sich Ämter hier eine eigene Welt schaffen, die nicht mehr der Gemeinheit dient. München ist laut einer Studie der UBS (global real estate bubble index) mittlerweile die Stadt mit dem höchsten Immo-Bubble Risiko. Eine Genehmigungsverweigerungs-Attitüde der Bauämter hilft da auch nicht weiter ...

    Sollte es hier nicht das Interesse der Öffentlichkeit sein, dass hier eine Instanz gäbe - die etwas flexibler ist als die Gerichte - regulierend eingreift?
     
  8. #8 Fred Astair, 12.11.2019
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    Das kostenlose Schiedsgericht gibt es nicht.
    Wenn Du meinst, der Archi hätte Fehler über Gebühr gemacht, gibt es die Architektenkammer und gegen das Bauamt die Dienstaufsichtsbeschwerde. Danach nur noch die ordentliche Gerichtsbarkeit.
     
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  9. #9 Jo Bauherr, 12.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2019
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    Es gibt manchmal Fristen für die Bauaufsicht und oft Fristen der zu beteiligenden Stellen. Das addiert sich im übrigen.
    Steht in der Landesbauordnung.
    Die Frist der Bauaufsicht läuft aber erst ab vollständiger Vorlage aller Bauantragsunterlagen. Bevor das nicht ist, hat man schlechte Karten.

    Übliche Verfahrensweise der hiesigen Ämter ist nun geworden, so 1-2 Tage vor jeweiligem Fristablauf neue Unterlagen nachzufordern. Das können die unendlich fortsetzen.

    Ob und ab wann man dagegen vorgehen soll ist schwierig zu entscheiden ...

    Eine unberechtigte Nachforderung rechtssicher zu widerlegen bedarf enormer Kenntnisse des Bau- und Verwaltungsrechts. Also Zeit und Geld - wofür am Ende?
    Falls es zu offensichtlich falsch ist wird das Amt "Oh, Irrtum" anführen und auch für nichts haften. Eine Baugenehmigung hat man immer noch nicht!
    Preiswerter und nervenschonender ist oft, die Unterlagen zähneknirschend einzureichen und dazu ständig den Sachstand persönlich und schriftlich abzufragen.

    .
     
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  10. #10 simon84, 12.11.2019
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    Meine Erfahrung mit den Behörden ist dass es eine Dienstaufsichtbeschwerde nur schlimmer und auf keinen Fall schneller macht.

    mal überspitzt ausgedrückt :
    was kann denn das Bauamt dafür wenn ihr einen nicht ortskundigen Planer habt ?

    diese von dir als besonders streng empfundenen Regeln gelten für alle
     
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    Ohne die Mängelliste kann es hier auch keiner beurteilen. Dein Beispiel
    , welches Dich Schikane argwöhnen lässt, ist genau das Gegenteil. Ohne den Zusatz "privat" wird aus dem Gebäude bauordnungsrechtlich plötzlich ein Gewerbeobjekt, zu dem eventuell noch andere Stellen beteiligt werden müssen, und planungsrechtlich mindestens WA statt WR. Manchmal kann man aus der eigenen Perspektive die weitreichenden Folgen der Mängel nicht überblicken. Deinem Planer sollte das aber bewusst sein.
    Es soll Vereine geben, in denen sich Interessensgemeinschaften organisiert haben.
    Auch hier sind die Beispiele nicht so gravierend oder je nach vorgelegter Ausführung sogar nachvollziehbar.
    Gibt es einen Lageplan in einem anderen Maßstab, der die Informationen enthält? Liegt das BV in einem §34-Gebiet (BauGB)?
    Ist dein Nordpfeil als solcher sofort zu erkennen?
    Also bitte. Wenn die Müllboxeinhausung auch hinter die Baulinie gekonnt hätte, dann ist es eindeutig Versagen des Entwurfsverfassers. Was soll die Genehmigungsbehörde denn sonst mit der Darstellung eines Festsetzungsverstoßes anfangen? Den Planer anrufen und nachfragen, ob das wirklich so gewollt ist?
    Und die Anzahl der aufgeführten Mängel ist auch nicht aussagekräftig, da, wenn schon erhebliche Mängel vorliegen, die kleinen Mängel, die ansonsten niemand erwähnt hätte, gleich mit aufgeführt werden.

    Sorry, ich weiß, es gibt in der Tat völlig absurdes Behördenverhalten, aber was hier genannt wird, reicht nicht mal zum Kopfschütteln.
     
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  12. #12 Stadtbaumeister, 13.11.2019
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