Baugenehmigung gebunden an Kanalverlegung

Diskutiere Baugenehmigung gebunden an Kanalverlegung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, Im Jahr 2000 habe ich zwei Bauplätze in einem Ferienhausbaugebiet erworben. Aufgrund des Baufensters Ist eine Bebauung nur...

  1. #1 Kallewillbauen, 12.11.2019
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    Hallo Experten,

    Im Jahr 2000 habe ich zwei Bauplätze in einem Ferienhausbaugebiet erworben.



    Aufgrund des Baufensters Ist eine Bebauung nur direkt über einem Kanal und weiteren Leitungen möglich.

    Es gab damals eine Baugenehmigung für je ein Ferienhaus (60m2) bei der die Überbauung des

    Kanals und der Leitungen genehmigt war. Diese Baugenehmigung war aber nur befristet bis 31.12.2000



    Aus persönlichen Gründen wurde das Bauprojekt damals auf Eis gelegt.



    Letztes Jahr (also 2018) habe ich eine neue Bauanfrage gestellt (andere Aufteilung der Häuser). Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich nur so wie im Jahr 2000 genehmigt, bauen darf.

    Soweit so gut – jetzt ist aber die Genehmigung an die Bedingung geknüpft, dass ich den Kanal und die anderen Leitungen auf meine Kosten verlegen lasse, da diese nicht überbaut werden dürfen.(Diese müssten außerhalb vom Baufenster sein).



    Eine Verschiebung des Baufensters ist auf jeden Fall möglich sodass die Verlegung der Leitungen und des Kanals gar nicht mehr notwendig wäre. Zumal sich die Kosten für die Verlegung auf ca. 40.000,00 Euro belaufen und die Grundstücke bzw. der Verkauf durch diese Auflage negativ beeinflusst werden.



    Meine beiden Grundstücke sind die einzigen die dieses Problem mit dem Kanal und den Leitungen haben. Die Nachbarn linkerhand sind nicht tangiert und rechts gibt es keine (Parkplatz)



    Die Allgemeinheit, Nachbarschaft und der Bebauungsplan für dieses Gebiet würden durch die Eigenschaften eines neuen Baufensters nicht berührt.



    Kann mir anhand des oben geschilderten Sachverhaltes jemand diese Fragen beantworten



    • Wer ist eigentlich der Eigentümer des Kanals?

    • Falls Gemeinde Eigentümer – müsste dann nicht die Kosten von der Gemeinde getragen werden?

    • Kann mir die Gemeinde / Landratsamt jetzt überhaupt die Auflage zu Verlegung des Kanals / der Leitungen machen obwohl im Jahr 2000 hiervon keine Rede war?

    • Ist es generell verboten Kanäle / bzw. Leitungen zu überbauen?


    Viele Fragen zu einer (ich denke) nicht alltäglichen Anfrage. Ich hoffe ihr könnt mir zumindest einige beantworten.

    Über Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise wäre ich auch dankbar.
     
  2. #2 Fred Astair, 12.11.2019
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    1. Der Abwasserbetrieb (meist im Eigentum der Kommune
    2. Nein
    3. Ja
    4. Ja
    Die sind jetzt vermutlich heilfroh, dass Du dunnemals Dein Baurecht verfallen lassen hast und sie jetzt ihren Fehler korrigieren können.
     
    seaway, simon84, 11ant und 2 anderen gefällt das.
  3. #3 Stadtbaumeister, 12.11.2019
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    Mich würde interessieren, warum das Baufenster des Bebauungsplanes mit einem öffentlichen Kanal kollidiert. Normalerweise liegt der Kanal in der öffentlichen Verkehrsfläche oder in seltenen Fällen in einem nicht überbaubaren Bereich in privaten oder öffentlichen Grünflächen. Hinzu kommt, dass der Kanal entweder im öffentlichen Grund liegen oder im Grundbuch dringlich gesichert sein muss.
    Vielleicht kannst du uns noch mehr Infos dazu geben. Inbesondere zeichnerische Darstellungen und Angaben zu Eigentumsverhältnisse...
     
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  4. #4 Kallewillbauen, 13.11.2019
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    Hallo Experten,
    bin diese Woche geschäftlich unterwegs und habe daher keine Zugriff auf meine Unterlagen.

    Deshalb habe ich eine Zeichnung bzgl. den Gebäuden / Baufenster und Kanal angefertigt.

    IMG_0670.jpg

    Habe alles entsprechend beschriftet. Grundstück 1 und Grundstück 2 gehören mir.


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  5. #5 Kallewillbauen, 13.11.2019
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    Hallo noch eine Zusatzinfo: Der Bereich um die mit P markierten Flächen ist öffentlich. Es gibt noch weitere Gebäude im P Bereich die auf den Kanal zugreifen. Für den Kanal bestand im Jahr 2000 eine Grunddienstbarkeit die aktuell auch noch gültig ist.
     
  6. #6 Stadtbaumeister, 13.11.2019
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    Keine Chance. Und da gibt's wirklich einen Bebauungsplan?
     
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  7. #7 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    Ja. Den gibt es. Und wenn die Eigenschaft des Grundstücks / Baufensters so einfach ins negative verändert werden kann wie kann das rechtens sein?? Ich habe ein Grundstück mit Baugenehmigung gemäß dem Bebauungsplan gekauft. Das muss jederzeit wieder genehmigbar sein oder nicht? Ggflls wer ersetzt mir den Schaden?? Haette ich nie gekauft unter der Voraussetzung...
     
  8. #8 Kallewillbauen, 14.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2019
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  9. #9 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    Ja. Den gibt es. Und wenn die Eigenschaft des Grundstücks / Baufensters so einfach ins negative verändert werden kann wie kann das rechtens sein?? Ich habe ein Grundstück mit Baugenehmigung gemäß dem Bebauungsplan in einem Baufenster gekauft. Das muss jederzeit wieder genehmigbar sein oder nicht? Ggflls wer ersetzt mir den Schaden?? Haette ich nie gekauft unter der Voraussetzung...
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 14.11.2019
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    Ist das ein öffentlicher Kanal oder privater?
     
  11. #11 Fred Astair, 14.11.2019
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    Sinds jetzt schon drei Grundstücke? ;)

    Hast Du von der Gemeinde mit der Bauzusage gekauft?
     
  12. #12 simon84, 14.11.2019
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    Besteht überhaupt Bauzwang ? Auf einem Freizeit Grundstück könnte man ja schließlich auch Zelten zb

    sind alle Grundstücke verkauft und bebaut ? Falls nein wie viele sind bebaut und wie viele werden anderweitig genutzt ?
     
  13. #13 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    Der Kanal ist öffentlich. Er wird noch von anderen privaten Häusern genutzt, aber fängt an und endet auf öffentlichem Grund. Ich habe die Grundstücke damals mit einer Baugenehmigung gekauft. Die Baugenehmigung lief 2000 aus. Nun möchte ich in dem Baufenster konform mit dem Bebauungsplan bauen. Die Vorschriften sind bekannt, das sie ja im Bebauungsplan stehen. Ich will also eine Baugenehmigung entsprechend dem Bebauungsplan in dem ausgewiesenen Baufenster. Und ich bekomme diese nur mit der Auflage den Kanal zu verlegen... . Was kann ich tun ??? Paragraphen, Präzedenzfälle... . Wie kann ich vorgehen? Die beiden Grundstücke sind die einzigen die noch unbebaut sind. Rund herum in den anderen Parzellen stehen weitere Privathäuser. Meine beiden Grundstücke sind die einzigen bei denen das Baufenster auf dem Kanal liegt. Ich will nicht Zelten sondern 2 Ferienhäuser erstellen.
     
  14. #14 simon84, 14.11.2019
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    wäre es denn technisch möglich so zu bauen dass man an den Kanal rankommt ?
     
  15. #15 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    das ist sicher mit Aufwand möglich, aber das Baufenster verschieben wäre das einfachste und beste oder eben Verlegen, aber nicht auf meine Kosten
     
  16. #16 Stadtbaumeister, 14.11.2019
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    Kanal verlegen und bei der Gemeinde betteln, dass sie sich kostenmäßig beteiligt. Schließlich bekommt sie einen neuen für einen alten Kanal.
     
  17. #17 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    Ich hatte noch was vergessen, als damals die Genehmigung erteilt war konnte ich davon ausgehen, dass der Kanal entsprechend technisch so gestaltet ist, dass er überbaut werden kann....
     
  18. #18 Fred Astair, 14.11.2019
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    Soll das eine Frage sein? Dann fehlt etwas Entscheidendes.
    Heißt das, Du wusstest beim Kauf bereits von der Lage des Kanals?
     
  19. vonTGA

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    Das ist sehr ärgerlich aber da kannst Du dich auf den Kopf stellen. Für Leitungen gibt es einen sogenannten Schutzstreifen, je nach Größe der Leitungen darfst Du in dem Bereich nichts bauen ... Nagel mich jetzt nicht fest aber ich glaube z.B. bei DN 150 waren das 4 m (2 m links und recht von der Leitungen, bezogen auf Mitte Rohr) bei größeren Dimensionen steigt das (6 m, 8 m, ect.), da die Technik zum reparieren oder auswechseln größer ist.

    Du verstehst das falsch, die Möglichkeit dein Gebäude zu errichten ist ja quasi gegeben ... die Kosten für die Umverlegung bleiben bei Dir, da der Kanal "funktioniert" und nur wegen deinem Neubau stört. Das ist leider immer wieder ein Grund, warum die Baupreise während der Bauphase explodieren.

    Hast Du dir denn mal die Medienauskunft von den anderen Versorgern eingeholt? Gibt ja noch mehr Telefon, Gas, Wasser, Strom, ect. Vielleicht liegt ja da noch mehr...

    Wie groß ist denn der Kanal?

    Kannst Du die Position oder Gebäude oder die Grundrisse an die Lage des Kanals etwas anpassen lassen?

    Da wurde einfach ein neues Bebauungsgebiet in einem bereits erschlossenem Gebiet erstellt ...

    Ich kenne keinen Fall, wo die Gemeinde für einen privaten Bauherren 40.000 € bezahlen würde. Warum auch?
     
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  20. #20 Kallewillbauen, 14.11.2019
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    Wasser Strom Abwasser. Nein keine Anpassung möglich.
     
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