Blitzableiter bei 3-Stck. Mehrfamilienhaus notwendig?

Diskutiere Blitzableiter bei 3-Stck. Mehrfamilienhaus notwendig? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Moin, hier soll vor 3 Jahren ein Blitz eingeschlagen sein im Dach. Der Schaden wurde damals repariert. Nun ist ein altes Bleientlüftungsrohr...

  1. #1 kheymann, 16.11.2019
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    Moin,

    hier soll vor 3 Jahren ein Blitz eingeschlagen sein im Dach. Der Schaden wurde damals repariert.

    Nun ist ein altes Bleientlüftungsrohr wohl "geschmolzen". Ich weiß nicht, wann das passierte oder wann man es feststellte. Bei der hiesigen Sachkenntnis könnte das gut mit dem Blitz vor 3 Jahren zusammenhängen. Auf gut deutsch, könnte also erst kürzlich nur aufgefallen sein.

    Nun die Frage: braucht ein Mehrfamilienhaus, denkmalgeschützt, drei Stockwerke hoch und im Vergleich zu den Nachbarhäusern erhöht, einen Blitzableiter? Ist dies zwingend vorgeschrieben oder wird sowas nur generell empfohlen?

    Ich konnte weder an der Außenfassade ein herabgeleiteten Blitzableiterstrang sehen noch geht irgendwas vom Dachgeschoss durch nach außen. Auf dem First läuft auch nichts entlang, soweit ich es einsehen konnte.

    Das Dach wurde vor wenigen Jahren neu eingedeckt. Da kam es zu Mängeln, welche von der WEG erst nach Ende der Gewährleistung bemängelt wurden. Kann durchaus sein, dass da was vergessen wurde oder eben halt nicht in Auftrag gegeben wurde.
     
  2. #2 simon84, 16.11.2019
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    Ist eine SAT Antenne oder sonstige dachaufbauten vorhanden ? Wie ist eingedeckt (Material)
     
  3. #3 kheymann, 16.11.2019
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    Es sind keine Aufbauten wie Antennen oder ähnliches auf dem Dach vorhanden. Ein erhöhter Punkt wäre wohl der Schornstein. Der sieht aus, als wäre er aus Edelstahl und es sind davor die zwei Trittstufen für den Schornsteinfeger. Die Dachziegel dürften das übliche gebrannte Ton in rot sein. Ich habe ein Bild angehängt; das sollte der höchste Punkt sein.
    Könnte der Blitzableiter über den Schornstein sein?
     

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  4. #4 Dipol, 16.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2019
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    Mit Blitzableiter ist ein Äußerer Blitzschutz gemeint.
    • Blitzschutzsysteme sind baurechtlich u. a. für Hochhäuser aber NICHT für nur dreistöckige Wohngebäude gefordert.
    • Nach einer aufwändigen Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 können sie aufgrund der örtlichen Topografie, Umgebungsbebauung und Blitzdichte auch für solche Objekte geboten sein.
    • Äußerer Blitzschutz ist - auch freiwillig errrichtet - nach Reihe IEC 62305 seit Jahrzehnten nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz einschließlich energetisch koordiniertem Überspannungsschutz aller Eergie- und TK-Leitungen zulässig.
    • Dachantennen müssen nach den strengeren Anforderungen der IEC 60728-11 auch auf Gebäuden OHNE Blitzschutzsystem mindestens blitzstromtragfähig geerdet und in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden.
    • Dies gilt normativ inkonsequent aber NICHT für andere schützenswerte Dachaufbauten wie z. B. Edelstahlschornsteine, PV- oder Klimaanlagen.
    • Direkte Blitztreffer sind selten, die Schadenssummen von Überspannungsschäden indirekter Einschläge etwa 4-fach höher.
    • Ein Überspannungsschutz, wie er für Neubauten nach DIN VDE 0100-443 und -534 mittlerweile zwingend vorgeschrieben ist, ist daher zumeist vordringlicher als Äußerer Blitzschutz.
    • Abhängig vom Ergebnis einer Risikoanalyse könnte auch ein zusätzlicher Schutz des Edelstahlkamins und künftiger Dachantenne(n) durch normkonforme getrennte Fangeinrichtung snnvoll sein.
     
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  5. #5 kheymann, 16.11.2019
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    Ich bedanke mich, Dipol, für die umfangreiche Antwort.

    Wenn ich es recht verstanden habe, wäre es also erst einmal "ok" keinen äußeren Blitzschutz zu haben unter den vorgestellten Bedingungen.

    Eine umfangreiche Risikobewertung wird's hier wohl nicht geben; ich könnte mal beim Denkmalschutzamt anfragen, ob etwas vergleichbares für Gebäude in der Nähe existiert.

    Mit den Vorrichtungen des inneren Blitzschutzes kenne ich mich so gar nicht wirklich aus; ich schaue mir mal, sofern es frei verfügbar ist, die entsprechend angegebenen Vorschriften an.
     
  6. Dipol

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    Denkmalschutz und Pflicht für Blitzschutzsysteme sind nicht miteinander verkoppelt.

    Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 und -534, ist für Altbauten Kür und keine Pflicht aber trotzdem sinnvoll. Freie Normeneinsicht gibt es nur in Auslegestellen, ansonsten ist man auf Sekundärliteratur beschränkt. Dass in Denkmalschutzämtern keine Blitzschutzfachkräfte arbeiten, ist dir doch bewusst?
     
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  7. #7 kheymann, 16.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2019
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    Natürlich. Das würde wie folgt laufen:

    "Herr XY (Mann vom Denkmalschutz), vor drei Jahren schlug in unsere Mehrfamilienhaus ein Blitz ein und hat anscheinend ein Teil der alten Metallleitungen verschmolzen. Denken Sie, dass es eine gute Idee oder sinnvoll sei, über einen äußeren Blitzschutz für das Gebäude nachzudenken?" "Nein? Dann halt nicht. Wollte mal gefragt haben"

    Und wahrscheinlich hast du recht, ich könnte mir die Frage auch überhaupt verkneifen.

    Ich mache mir immer viel zu viel Gedanken. Beim nächsten Blitz, der wohl nicht kommen wird bevor ich im Lotto gewinne, wird es ja von oben herab brennen. Bei all den Brandschutzmeldern in meiner Wohnung im EG würde ich wohl eine Chance haben sicher herauszukommen. Man kann ja auch im Freien von einem Blitz getroffen werden; ein Rundumsorglospaket gibt es halt nicht. Nun aber im Ernst. Ich bin dankbar für die Antworten. Ich will nicht undankbar erscheinen, denn das bin ich nicht.

    Ich muss mich da einfach drauf verlassen, dass es alles mal ordentlich gemacht wurde; ich bin viel zu besorgt von Dingen, von denen ich keine wirkliche Ahnung habe. Vielleicht sollte ich einfach mal wen auf eigene Kosten kommen lassen, auch wenn es Gemeinschaftssache ist bei uns. Man könnte es auch bei einer WEG-Versammlung mal ansprechen ob sowas generell sinnvoll sei und der Wunsch bestehe, dass die Erdung des Hauses samt Blitzschutzes überprüft werden sollte.

    Also noch einmal ausdrücklich einen großen Dank für die ausführlichen Antworten, Dipol.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 16.11.2019
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    Das Thema ist gar nicht so trivial.
    Ob Blitzschutz notwendig ist kann man ja ermitteln lassen:
    "Blitzschutz Risiko-Management" nach internationaler Norm: IEC 62305-2:2010-12
    unter Berücksichtigung der länderspezifischen Anhänge für: DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02


    Schon das Gutachten wird nicht billig. Wenn das Ergebnis dann eine Blitzschutzanlage ist, wird es richtig teuer.

    Bei Wohnungsbau mit nur 3 Etagen ist eine Amortisation der Anlagenkosten gegenüber "gesparter" fiktiver Sach-Schadenskosten üblicherweise ausgeschlossen.
     
  9. #9 Dipol, 17.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2019
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    Nach den GdV-Statistiken der letzen Jahre waren die 2 bis 6 Todesfälle ausnahmslos außerhalb von Gebäuden zu beklagen. Blitz- und Überspannungsschutz dient somit in erster Linie dem Sach- und weniger dem Personenschutz.
    In der Praxis erfolgt die Risikoanlalyse mit der DEHNsupport Tool-Box, über die nicht annähernd alle Blitzschutzfachkräfte verfügen. Die es haben und damit routiniert zu spielen verstehen, kommen in den meisten Fällen mit zielgerichteten Parametereingaben auch auf das gewünschte Ergebnis.

    Seitdem bei Neubauten SPDs in den Energieleitungen obligatorisch sind, ergibt das bereits eine signifikante Risikominderung. Wenn das nicht reicht, gibt es noch die Möglichkeit Feuerlöscher einzuplanen.
    Es gibt auch "kalte" nicht zündende Monsterblitze > 400 kA wie den Wilden Hausrüttler (Kachelmannjargon) in Menden-Bösperde, aber auch deutlich weniger blitzstromstarke, die ein Haus mit 3 Etagen in Schutt und Asche legen können.

    Jeder brennende Dachstuhl ist teuerer als ein Blitzschutzsystem. ;)
     
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