Estrichabsenkung am Übergang von 2 Räumen

Diskutiere Estrichabsenkung am Übergang von 2 Räumen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, in ca. 4 Jahren seit dem Neubau hat sich am Übergang von 2 Räumen (beide mit Fußbodenheizung) der Estrich in einem Raum an der...

  1. #1 scooter, 17.11.2019
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    Hallo Experten,

    in ca. 4 Jahren seit dem Neubau hat sich am Übergang von 2 Räumen (beide mit Fußbodenheizung) der Estrich in einem Raum an der Dehnfuge gesenkt, so dass ein Absatz entstanden ist. Die Holzdielen darauf sind fest verklebt.
    => Wieviel mm Absenkung sind zu tolerieren?
    Angaben dazu konnte ich in den einschlägigen Normen leider nicht finden. Oder bedeutet das, dass hier keine Veränderungen / Absenkungen zu tolerieren sind?

    Vielen Dank schon einmal vorab!

    Gruß, scooter.
     
  2. #2 Fabian Weber, 17.11.2019
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    Das hat 4 Jahre gedauert?
     
  3. #3 simon84, 17.11.2019
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    Es gibt nur die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 , eine separate Tabelle für Setzung nach Zeit gibt es nicht da so etwas nicht vorgesehen ist.

    Auf 10cm sind das normal nur 2mm.....
     
  4. #4 scooter, 18.11.2019
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    Es war ein schleichender Prozess. => Nach 4 Jahren sind es nun ca.3-4mm. Daher steht auch noch die Frage im Raum, ob es das jetzt war oder mit weiterer Absenkung zu rechnen ist und ob das ein Problem für die Fußbodenheizung werden kann.

    Vor Ablauf der 5 Jahre muss auf jeden Fall die Mängelanzeige raus. Dafür hatte ich nach einer zul. Toleranz gesucht.
    => Also max. 2mm. Oder?
     
  5. #5 simon84, 18.11.2019
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    Ja aber bedenken, Die Nachbesserung sollte ja einfach genug sein
    Leiste drüber und fertig
    So lange da keine Risse im Estrich sind oder sonstiges wirst du nicht viel mehr erreichen
     
  6. #6 scooter, 18.11.2019
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    Ob Risse im Estrich sind (wovon auszugehen ist) würde die Nachbesserung in Form von Rückbau einiger Dielen und auf Ausgleichmasse neu verlegen zeigen.

    Wenn die zul. Toleranz 2mm ist, wäre "Leiste darüber und fertig" nicht akzeptabel.
     
  7. #7 simon84, 18.11.2019
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    Na dann hau die Mängelrüge raus und dann siehst du ja wie dein Vertragspartner reagiert.
    Woher weißt du denn dass sich der Estrich gesenkt hat wenn du die Dielen noch gar nicht raus hast ?
     
  8. #8 Fabian Weber, 18.11.2019
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    Wieso gehst Du davon aus?
     
  9. #9 scooter, 18.11.2019
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    Weil, wie beschrieben, die Holzdielen darauf (immer noch) fest verklebt sind. (und nicht federn)

    Und weil die Absenkung keilförmig ca. 40cm vor dem Übergang beginnt. An der Stelle gehe ich von einem Riss aus. Gebogen wird der Anhydrit dort ja nicht sein? Was spielt es überdies denn für eine Rolle ob er gerissen ist oder nicht? Im Ergebnis hat sich der Estrich oder die Dämmung drunter gesenkt und es ist ein Mangel entstanden. Oder?
     
  10. #10 simon84, 18.11.2019
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    Hm, jetzt sinds schon 40cm.

    Also bei 60 cm wären es dann 3mm Toleranz und bei 1 Meter 4mm.

    Man könnte auch sagen du bist sehr pingelig !

    Einen Unterschied macht es, weil ein gerissener Estrich "schlimmer" wäre als eine Absenkung aus welchen Gründen auch immer ohne Riss.
     
  11. #11 scooter, 18.11.2019
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    Ich denke du verstehst nicht richtig:
    Die Absenkung beginnt keilförmig ca. 40cm vor dem Übergang und läuft abfallend auf diesen zu. Dort ist daher ein Absatz von 3-4mm enstanden. Was hat die Beschreibung des Iststandes das mit pnigelig zu tun?
    Der Estrich oder die Dämmung darunter haben sich mit der Zeit gesenkt. Was so wie eine Riss außerhalb üblicher Toleranzen einen Magel darstellt. Oder nicht?
     
  12. #12 Fabian Weber, 18.11.2019
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    Nein es kann auch eine ganz normale Senkung des Estrichs sein. Den Beweis müsstest jetzt erstmal Du erbringen, da nach Abnahme. Der Auftragnehmer könnte auch durch abschleifen der zu hoch liegenden Dielen den Mangel beseitigen, ob dies in Deinem Sinne ist, glaube ich aber nicht.
     
  13. #13 simon84, 18.11.2019
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    Wie sind denn die Vertragsverhältnisse

    hat der GU den Boden auch verlegt ?
     
  14. #14 scooter, 18.11.2019
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    Das es eine Absenkung ist, sieht am Türrahmen. Dort ist der Keil eindeutig zu sehen.
    Auf der anderen Seite würde die Tür bei 4mm Bodenhebeung nicht mehr aufgehen.
    (Überdies sieht man es unterm Richtscheid, wie beschrieben 40cm vor dem Übergang bei 0 beginnend, bis zum 4mm Absatz.)
    4mm Abschleifen würde den Verlusst der Vollständigen Nutzschicht auf den Dielen bedeuten.

    Der GU hat Haus incl. Decke, Dämmung, Fußbodenheizung und Estrich gemacht.
    Der Bodenleger hat dann die Dielen verklebt und aktuell geprüft, ob diese noch fest auf dem Estrich kleben. Was der Fall ist.
     
  15. #15 simon84, 18.11.2019
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    Das ist wohl auch sehr knapp bemessen dann .

    dann auf geht’s Mängelanzeige dem GU schreiben!
     
  16. #16 scooter, 18.11.2019
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    => Und dabei kann ich mich in diesem Fall also wie o.g. auf die max. 2mm beziehen, da es sich nicht um eine Delle in der Fläche sondern um einen Absatz / eine Kante auf weniger als dem kleinsten Stichmaß von 10cm handelt?
     
  17. #17 Fabian Weber, 18.11.2019
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    Schwierig, weil Du am Rand gar nicht messen darfst.
     
  18. #18 simon84, 18.11.2019
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    Probiere einfach
    Zollstock daneben und Foto
     
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