Warmwassertemperatur, aktuell wie hoch laut Gesetz?

Diskutiere Warmwassertemperatur, aktuell wie hoch laut Gesetz? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich wohne in einem MFH mit 8 Wohnungen. Wir haben eine Luft-WP und eine Ww Solar Anlage, die einen Energiespeicher versorgen. Das...

  1. #1 Mangulu, 10.10.2019
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    Hallo,
    ich wohne in einem MFH mit 8 Wohnungen. Wir haben eine Luft-WP und eine Ww Solar Anlage, die einen Energiespeicher versorgen. Das Brauchwasser wird über einen Wärmetauscher heiss gemacht.

    Wie warm muss denn das Warmwasser sein am Wärmetauscher, in der Wohnung ankommend und in der Zirkulationsleitung?
    Ich habe irgendwie den Wert 60 Grad in Erinnerung, finde dazu aber nichts, wie welche Werte sein müssen?
    Wo steht das?

    danke
     
  2. #2 simon84, 10.10.2019
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  3. #3 Mangulu, 10.10.2019
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    Ja Danke. Ich bin jetzt auch fündig geworden. Es geht um die DIN1988-200. danke.
     
  4. #4 simon84, 10.10.2019
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    Ah. also nicht wegen Mietminderung sondern aRdT . Nach 30 Sekunden Zapfen mind 55 Grad
     
  5. #5 Mangulu, 10.10.2019
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    Ja genau.
     
  6. vonTGA

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    Die DIN 1988-300 besagt, dass die Temperatur der Zirkulation 55 °C nicht zu unterschreiten ist. Der Hintergrund ist die Bildung von Legionellen, welche sich bei bei geringeren Temperaturen sehr wohl fühlen.
    Außerdem soll die Temperaturdifferenz zwischen Speichereingang (Zirku) und Speicherausgang (WW) 5 K nicht überschreiten. Daher hast Du wahrscheinlich deine 60 °C im Hinterkopf.
     
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  7. #7 Fabian Weber, 29.10.2019
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    Klingt für mich nach einer Frischwasserstation, wie sich da Legionellen bilden sollen ist mir ein Rätsel.
     
  8. #8 tomtom79, 29.10.2019
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    Wenn ich meine Wärmepumpe mit 55grad oder sogar 60 Grad für Warmwasser betreiben würde, könnte ich gleiche jeden Monat 50euro aus dem Fenster Werfen.
     
  9. #9 driver55, 29.10.2019
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    Dann wären dies Mehrkosten von 100 € je Monat. 50 € für WW und 50 € fürs Fenster.:biggthumpup:
     
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  10. #10 Mangulu, 20.11.2019
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    Ich hab mir die Gesetze nicht ausgedacht. Laut DIN1988 Verordnung muss das meines Wissens in einem MFH halt so sein. Auch bei einer Warmwasserstation.
     
  11. #11 Mangulu, 20.11.2019
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    Kann mir jemand sagen, welche Warmwassertemperatur auf der Frischwasserseite des Wärmetauschers mindestens eingehalten werden muss?

    Und zusätzlich gibt es eine Vorgabe, dass die Zirkulationstemperatur 55 Grad nicht unterschreiten darf?

    Wie gesagt, es handelt sich um ein MFH mit 8 Wohnhngen, hier gelten andere Vorgaben als in einem EFH. Leider.
     
  12. vonTGA

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    Hast Du so ein Gerät in jeder Wohnung zu hängen oder steht dein Wärmeübertrager im Keller?

    Immernoch die DIN 1988-300, die DIN ist eine Richtline (Empfehlung), die aber zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung und zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetztes erforderlich wird.

    Das hat Dir sicher der Installateur erzählt ;)
     
  13. SIL

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    Warum kannst die Friwa auch mit 40° fahren ;)
    Stagnation soll da auch geben..
    Nein, das ist System abhängig üblich ist leichtes 'Überfahren' primär Seitig was ist es denn für eine Friwa oder ein Hygienespeicher? Gegenstrom? Hält der überhaupt WW mit Zirku vor?
    Nein.
    Zirku extern oder Rohr in Rohr?
     
  14. SIL

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    So wie es aus der Leitung kommt, würde Fred sagen :winken
     
  15. vonTGA

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    Doch DIN 1988-300 gestützt durch die Verordnung und letzten Endes durch das IfSG!
     
  16. #16 Mangulu, 20.11.2019
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    Also so genau kenne ich mich nicht aus. Es ist ein MFH mit 8 Wohnungen; Novelan WP, Malotech WW Station mit Wärmetauscher zur Warmwasserbereitung. Zusätzlich noch Solar, die den Energiespeicher WW speist (bei Sonnenschein).

    Problem ist, dass wir als WEG (ohne Solarunterstützung) nicht die 60 Grad Warmwasser am Wärmetauscher erreichen, sondern nur ca. 54 Grad. Und wir befinden uns noch in der Gewährleistung ggü dem Bauträger.

    Heizungsbauer sagt, passt schon. Sind nur kurzzeitige Unterschreitungen bei viel Entnahme. Wir haben aber festgestellt, dass das eben nicht nur kurzzeitig ist, sondern wenn die Sonne nicht scheint, dauerhaft. Denn die Wärmepumpe müsste ja laufen, wenn im Energiespeicher nur 55 Grad sind, tut sie aber nicht. Da steht im Display der WP zum Beispiel "WP steht seit 02:20 Std".


    Bauträger und Heizungsbauer versuchen sich halt rauszureden. Frage ist, wie man da vorgehen kann.
     
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    Sekundär seitig? Das ist zu wenig - wieviel liegt primär an?
    Fehlgeplant. Wenn ich das schon höre - bei viel Entnahme...
    Es wird bei Ihnen kaum vorkommen, dass alle gleichzeitig entnehmen.
    Aufgrund der WP - gibt es einen E Stab eine elektrische Patrone? Die müsste den Rest 'schieben', aufgrund der Beschreibung entweder völlig verkorkste Einstellung oder schlichtweg zu klein- da bleibt nur Mangelschreiben.
     
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  18. #18 Mangulu, 20.11.2019
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    Auf der Energiespeicherseite des Wärmetauschers liegen immer 1-2 Grad mehr an, als dann auf der Brauchwasserseite ankommt. Also vielleicht 56 Grad. Elektrischen Heizstab haben wir auch verbaut. Das weiss ich.

    Nachträglich wurde von der WEG noch eine Biocat Anlage eingebaut, weil wir Probleme mit Kalk hatten. Verkalkte Wärmetauscher, Sensoren, Übersruckventile etc. Seit dem (bis jetzt) nicht mehr.

    Problem zwecks Gewährleistung ist, dass der Vertrag mit dem Heizungsbauer damals nach gut einem Jahr gekündigt wurde, da er nie erreichbar war und auch zur Wartung nicht gekommen ist. Daher waren auch zwischenzeitlich andere Firmen an der Anlage, verkalkte Teile wurden getauscht (vor Einbau der Biocat) und auch Einstellungen verändert.
    Mittlerweile haben wir eine andere Hausverwaltung, die aber den alten Heizungsbauer "zurück ins Boot" geholt hat, der hat die Anlage geprüft, entkalkt und wieder richtig eingestellt. Also auf den Stand wie am Anfang gebracht bzw. optimiert. Aber mehr wie die oben genannten 54/55 Grad werden nicht erreicht.

    Die Frage ist, wie das jetzt mit Gewährleistung aussieht. Aber das wird eher was für einen Anwalt sein.
     
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    Mangel an den BT, VOB Vertrag nehme ich an? 2x Mangel mit Frist,( der Mangel muss eindeutig beschrieben sein, auch für Laien erkennbar!) dann Ersatzvornahme dann Anwalt und SV - da bereits WEG und Verwalter bestellt, bitte beachten dass auch der 'Ermächtigte' dies verfasst, natürlich besteht auch die Möglichkeit das ein einzelner Eigentümer dies vorträgt,unabhängig ob die WEG den Streit verkündet. Vertragspartner ist der BT und nicht der San...
     
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