Innentür im Fluchtweg

Diskutiere Innentür im Fluchtweg im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Verstehe ich es richtig, dass eine Innentür im Fluchtweg keine Notausgangstür ist, und das es nur die Außentür ist, zu der man durch die Innentür...

  1. ntp13

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    Verstehe ich es richtig, dass eine Innentür im Fluchtweg keine Notausgangstür ist, und das es nur die Außentür ist, zu der man durch die Innentür flüchtet?
     
  2. #2 Jo Bauherr, 06.12.2019
    Jo Bauherr

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    Bei Wohnnutzung spielen Innentüren keine Rolle.
    Bei Gewerbe kommt es auf die Gefährungsbeurteilung ASR 2.3 Nr. 6(1) an.
    Im Regelfall sind hier Innentüren unbeachtlich, sofern sie nicht dauerhaft verschließbar sind und im Öffnungsfall keine anderen Rettungswege behindern.
     
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  3. ntp13

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    Danke!
     
  4. ntp13

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    Ich habe doch noch Fragen:
    - Müssen nur Türen von Aufenthaltsräumen in Fluchtrichtung aufschlagen? In unserem Brandschutzkonzept steht "Türen in Rettungswegen (Ausgänge ins Freie, Ausgang aus dem Raum der Brandmelde- und Alamierungsanlage) müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben (ASR A2.3:2007-08)". Und dann "Die Türen in Rettungswegen werden in Fluchtrichtung aufschlagen". Aber im Plan haben wir mehrere Aufenthaltsräume, die nach innen aufschlagen, auch ohne 2.Rettungsweg (Fensterausstieg), manche sogar nebeneinander. Der Brandschützer hat dazu auch keinen Kommentar abgegeben. Muss er so etwas anmerken? Oder ist sein Konzept eine Vorgabe und der Architekt selbst sollte prüfen, ob es so umzusetzen ist, ggf. sich melden, wenn es nicht passt?
    - Sollen alle Türen in Richtung Fluchtweg einen Panikschloss haben?
     
  5. #5 Fred Astair, 08.12.2019
    Fred Astair

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    Teile uns doch bitte mit, um was für ein Objekt es sich bei Dir handelt.
     
  6. ntp13

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    Öffentliches Gebäude mit mehreren Nutzungsgruppen, hauptsächlich Kita und Soziale Dienste.
     
  7. ntp13

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    Noch was: Muss eine Innentür mit Funktion "dichtschließend" zwischen Kita-Gruppenraum und Fluchtflur einen Obentürschließer haben, wenn der Gruppenraum einen Notausgang direkt ins Freie hat? Die Wand zwischen Gruppenraum und Flur ist feuerhemmend.
     
  8. #8 Fred Astair, 08.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2019
    Fred Astair

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    Ok. Das ist doch eine Hausnummer.
    Ist schon ein pasr Jahre her bei mir, aber ich krame mal in meinem Gedächtniss:
    • Türen in Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen
    • Türen dürfen nicht in Notwendige Flure aufschlagen, insoweit diese dadurch eingeschränkt werden.
    • Rauchdichte Türen müssen immer selbstschließend ausgeführt sein. Zugelassene Offenhaltungen sind möglich.
    In Deinem Fall heißt das die Tür der Gruppenräume zu notwendigen Fluren muss nach innen öffnen und muss einen automatischen Türschließer haben. Ggf as kann auch ein Freilauftürschließer sein.
    Dabei geht es nicht um den vorhandenen zweiten Fluchtweg ins Freie sobdern um die Verrauchung des Fluchtflures.
     
  9. ntp13

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    Und wenn es nur eine DS-Tür ist, also dichtschließend?
     
  10. #10 ntp13, 08.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2019
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    Ich habe im Plan TGA-Räume, bei dem einen schlägt die Tür "in" und bei dem anderen "gegen" die Fluchtrichtung auf. Beide Situationen sind gleich von Abständen und Türbreiten. Wo ist da der Entscheidungsschwerpunkt?
    Und es ist also doch egal, ob es ein Aufenthaltsraum oder z.b ein Lagerraum ist? Und von der Ausstattung gleich, also mit Panikschloss.
     
  11. #11 Fred Astair, 08.12.2019
    Fred Astair

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    Das ist dem Brandschutzkonzept zu entnehmen. Wenn das "dichtschließend" nur auf den Schallschutz bezogen ist, muss baurechtlich kein Türschließer verbaut sein.

    Nein ist nicht egal. In Technik- und Lagerräume
    haben nur bestimmte Personen Zutritt. Da ist kein Panikschloss erforderlich.Kann aber noch cht schaden, eins einzubauen. In elektr. Betriebsräumen oder Gasreglerzentralen kann die Betriebsvorschrift eine Öffnung nach Außen vorschreiben. Dann muss aber der notwendige Flur eine bestimmte Mindestbreite haben.

    Weil sich eben nicht jede Situation im Baurecht detailliert wiederfindet, ist für bestimmte Gebäude eine Brandschutzbeurteilung vorgeschrieben. Je nach Brandschutzingenieur kann die auch unterschiedlich ausfallen.
     
  12. SIL

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    Doch ist es. Spätestens dann wenn es der einzige Ausgang ist bei 2 Öffnungen unter Umständen nicht - liegt dann aber am Fluchtweg Rettungsplan etc
     
  13. #13 Fred Astair, 08.12.2019
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    Nichtaufenthaltsräume brauchen keinen zweiten Fluchtweg. Einzelheiten regelt richtigerweise der Fluchtwegeplan.
     
  14. SIL

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    Es ging ums Panikschloss bzw Panikbeschlag.
     
  15. #15 Fred Astair, 08.12.2019
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    Richtig. Den braucht ein einfacher Technikraum oder das Klopapierlager nicht, solange nicht eine Gefährdungsanalyse zu einem anderen Ergebnis kommt.
     
  16. #16 Fabian Weber, 09.12.2019
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    Es handelt sich um eine Kita.

    Hierfür gibt es ein Brandschutzkonzept welches üblicherweise durch ein Brandschutzplaner in Abstimmung mit den üblichen Beteiligten (Nutzervertreter, Feuerwehr, Architekt, Beh.-Beauftrager, Fachkraft für Arbeitssicherheit etc.) erstellt wurde. Dann wird dieses Konzept vom Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft und zur baulichen Umsetzung freigegeben.

    Die fehlerfreie Umsetzung des Konzeptes überwacht die örtliche Bauleitung. Die fachlich korrekte Ausführung wird über die Produktdokumentation und die jeweiligen Fachunternehmererklärungen und Übereinstimmungserklärungen von den Firmen bestätigt.

    Erst wenn alle diese Dokumente vorliegen und von der Bauleitung geprüft an den Prüfsachverständigen für Brandschutz weitergeleitet wurden, erstellt dieser seinen Abschlussbericht und gibt die Nutzung frei.

    Der Prüfsachverständige für Brandschutz führt in aller Regel selbst auch mehrere Begehungen durch und erstellt Zwischenberichte mit entsprechenden Handlungsanweisungen.

    Jetzt in einem Forum zu fragen ob Tür A oder B jetzt d oder ds sein muss, ist aus der Ferne nun wirklich nicht zu beurteilen.

    Also erstmal das BS-Konzept lesen.
     
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