Nachträgliche Baulasteintragung für Abwasserkanal

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  1. Elo

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    Hallo,
    ich bekomme im nächsten Jahr ein Grundstück von meiner Familie überschrieben, auf dem ich bauen möchte. An der nördlichen Grundstücksgrenze verläuft seit 1970 ein Kanal DN300.
    Nun möchte der Zweckverband (Schleswig Holstein) eine Baulast mit einem Sicherheitsabstand von 2,50m zu jeder Seite vom Kanal ins Grundbuch eintragen lassen. Dafür gibts dann eine entsprechende Entschädigung.
    Was muss man bei der Eintragung beachten? Kann man mit dem Energieversorger verhandeln, wie man die Fläche überbauen darf? Z.B. Stellplätze, Eingangsbereich zum Haus oder ein Carport? Sollte sowas jetzt festgehalten werden, oder gilt irgend ein übliches Recht in dieser Situation?
    1x16m Meter vom Baufenster gehen dadurch auch flöten.
    Ist der Sicherheitsabstand von 2,50m zu jeder Seite von einem DN 300 Rohr vorgeschrieben?

    Ich bin für jede Ratschläge dankbar.
     
  2. #2 Surfer88, 10.12.2019
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    Stellplatz ja, feste Überbaaung ist dann nicht mehr zulässig, oder (im Falle des Falles...) bleibst du auf den Kosten sitzen, wenn Sie dein Carport abbauen zum aufgraben.

    Das ist der Arbeitsraum den die zum aufgraben brauchen.

    Entschädigung abhängig vom Baufenster.
    Wenn der Kanal außerhalb des Baufensters liegt, ist die Entschädigung minimal.
    Innerhalb des Baufensters bieten Sie normal den Bodenrichtwert an.

    Wir haben bei uns auch seitlich am Grundstück eine Leitungsdurchführung zugelassen.
    Streifenbreite 4m, länge 25m, Entschädigung Angeboten waren 4500€, für 8000€ hab ich es dann zugelassen.

    Die Gemeinde bzw. die Versorger haben a) das Geld und b) keine Zeit für nervige Verhandlungen und Prozesse.

    Daher seid ihr im Vorteil, nutzt es aus!
    Außer die Geldentschädigung habt ihr durch sowas nur Nachteile!

    Lg
     
  3. #3 simon84, 10.12.2019
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    Liegt das Rohr schon oder wird es noch eingebaut
     
  4. #4 Surfer88, 10.12.2019
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    Deutlicher kann er es kaum formulieren?

    Lg
     
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  5. #5 Fred Astair, 10.12.2019
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    Der ist, abhängig von der Verlegetiefe und den anderen Umgebungsbedingungen meist verhandelbar.
     
  6. #6 simon84, 10.12.2019
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    Wenn der Kanal schon liegt dann nimm die Entschädigung und freu dich. Überbauen darfst du ihn sowieso nicht auch wenn es nicht eingetragen ist . Wenn es hart auf hart kommt ziehst du vor Gericht eh den kürzeren
     
  7. Elo

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    Danke für eure Antworten.

    Das könnte sich wirklich lohen. Die Bodenrichtwerte sind in der Gegend nicht schlecht. Ich werd mal sehen, ob mit denen reden kann.

    Viele Grüße
     
  8. #8 Gast85808, 10.12.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nur, damit wir alle vom gleichen reden:

    Reden wir von Baulast (öffentlich rechtlich -> Kreisbauamt) oder von
    Grunddienstbarkeit (privatrechtlich -> Grundbuchamt, Notar)
    ??
     
  9. Elo

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    Das läuft über einen Notar. ZVO ist das Entsorgungsunternehmen. Denen gehört dir Abwasserleitung.
     
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  10. juwido

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    Stellt sich noch die Frage, auf Basis welcher Rechtsgrundlage bzw. Vertages die Leitung 1970 verlegt wurde. (oder gab es z.B. da eventuell vorher schon einen Graben...)
     
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  11. #11 Gast85808, 11.12.2019
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    Gast85808 Gast

    Sowas wurde in den 70ern bei Köm und Beer in der Stube ausgemacht. Und es hat funktioniert. Man kam auf jeden Fall zu einem Ergebnis. Erst in der heutigen modernen Zeit muß das (leider) mit Notar und Grundbuch und diesem ganzen Schmosens gemacht werden.
     
  12. #12 simon84, 11.12.2019
    simon84

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    Wie gesagt nimm das Geld und sei froh ! Mehr gibts dazu nicht zu sagen
     
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