Heizkörper an einfach beplankter Gipskartonwand (12,5mm)

Diskutiere Heizkörper an einfach beplankter Gipskartonwand (12,5mm) im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich wollte mal fragen ob ein Flach-Heizkörper (110x60x8 cm) an eine einfach beplankte Gipskartonwand mit 12,5 mm Stärke angebracht werden...

  1. #1 Darwinn, 21.01.2020
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    Hallo,
    ich wollte mal fragen ob ein Flach-Heizkörper (110x60x8 cm) an eine einfach beplankte Gipskartonwand mit 12,5 mm Stärke angebracht werden darf. In unseren Neubau wurde das nämlich so ausgeführt. Es ist auch keine Vertärkung (Holz etc.) dahinter angebracht wurden. Ist das Murks oder kann das so bleiben. Das Gewicht des Heizkörpers weis ich leider (noch) nicht. Wenn es anders ausgeführt werden sollte bin ich für sachdienliche Hinweise und Vorschläge dankbar.

    Gruß
     
  2. SvenvH

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    Einfach beplankt ist immer Murks an Wänden. Mindestens doppelt und in deinem Fall mit OSB und/oder ausreichendem Ständerwerk oder Lattung. Da hält nichtmal ein größeres Bild dran.
     
  3. #3 simon84, 21.01.2020
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    Wie sind die Heizkörper denn befestigt? Evtl am Ständerprofil ?
     
  4. SvenvH

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    Soll ja angeblich garnichts hinter sein.
     
  5. SvenvH

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    Ich stell mir gerade bildlich vor, wie der Klempner seinen Schrauber ansetzt, kopfüber durch die Wand fällt, seine Sachen packt und wieder nach Hause fährt :D
     
  6. #6 Darwinn, 21.01.2020
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    Der Heizkörper hängt da jetzt schon knapp 5 Jahre, die Frage ist wie lange noch. Da wir gerade eine Mängelliste erstellen, bevor die 5 Jahre Gewährleistung, ist es mir erst jetzt so bewusst geworden.
     
  7. #7 Darwinn, 21.01.2020
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  8. SvenvH

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    Wenn der schon hängt, wird da wohl was hinter sein. Was hast du denn vor? Willst du ggf. Alles abreißen und neu erstellen lassen?
     
  9. #9 Fred Astair, 21.01.2020
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    Wenn Du nicht auf den Heizkörper draufsteigst, wird er da auch in fünfzig Jahren noch hängen.
    Ich frage mich eher, wofür eine einfache Beplankung Stand der Technik sein sollte.
     
  10. #10 Darwinn, 21.01.2020
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    Das frage ich mich auch :hammer:
     
  11. Alex88

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    das kommt daher, dass eine einfach beplankte Wand mit GKF durchaus F30 und 49dB erreicht.
    Ihr glaubt gar nicht in wie vielen Bürogebäuden noch einfach beplankte Wände gestellt werden
     
  12. #12 trockener Bauer, 22.01.2020
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    Der Heizkörper an sich wird schon halten. Aber es gibt ja auch oft Bewohner, Besucher, etc. die sich dann gerne etwas aufwärmen und sich an den Heizkörper lehnen und halb darauf setzen. Das würde vermutlich nicht mehr halten.
    Aber wenn es dir so wichtig ist: Schraube ihn doch weg und schau nach, wie die Halterungen befestigt sind.

    Oder mache die Probe aufs Exempel und provoziere den Abriss ;)
    Im Ernst: Ich kann ja verstehen, dass man alles absichern will, wenn man noch in der Gewährleistungszeit ist. Aber alles kannst du gar nicht kontrollieren. 10 Wochen nach Ablauf der Gewährleistung stellst du vielleicht fest, dass irgendwo leicht Schimmel auftritt...dann machst du dich verrückt, weil du vorher nicht kontrolliert hast. "ob Schimmel kommen könnte" (was auch schwierig zu kontrollieren wäre).
    Bei einem Fernseher kontrolliere ich nach 2 Jahren ja auch nicht, ob alle Platinen und Kabel noch gut aussehen.
    Wenn es bis jetzt gehalten hat, ist es wohl auch ok. Und nach 10 Jahren kommen sowieso die ersten notwendigen Nacharbeiten. Ein Haus braucht nunmal Pflege.
     
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  13. #13 Andreas Teich, 22.01.2020
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    Wenns um Gewährleistung geht erst einmal Zweifel anmelden und nach verwendeten Dübeln
    und schriftlicher Bestätigung der Freigabe beim Heizkörper, Dübel- und Gipskartonplattenhersteller für diese Belastung ( Heizkörper, Wasser, zusätzliche Last) anfordern.

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  14. #14 Fred Astair, 22.01.2020
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    Das interessiert aber nach fünf Jahren nicht die Bohne. Nach der Zeit musst Du das Vorhandensein der Mangelhaftigkeit des Bauwerks zum Zeitpunkt der Abnahme nachweisen.
     
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  15. SvenvH

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    Bist du dir denn Absolut sicher, dass nichts dahinter ist? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Heizkörper nur an der einen Gipsplatte befestigt ist. Spätestens der Klepner hätte doch Bedenken äußern müssen. Was wurde denn damals vertraglich geregelt? Wenn nur einfache beplankung festgelegt ist und alles hält besteht doch kein Mangel. Wie soll man in dem Fall einen Mangel beweisen?
     
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