Fenstereinbau Neubau - Meterstrich - flasche Einbauhöhe

Diskutiere Fenstereinbau Neubau - Meterstrich - flasche Einbauhöhe im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, gestern hatte ich einen Baustellentermin mit unserem Gas-Wasser Installateur. Bei dem Termin ging es um die Planung der FBH. Es ist...

  1. #1 Nebenan88, 09.01.2020
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    Hallo Forum,

    gestern hatte ich einen Baustellentermin mit unserem Gas-Wasser Installateur. Bei dem Termin ging es um die Planung der FBH. Es ist dabei Aufgefallen, dass unsere Haustür, Garagentür und beide Schiebetüren zum Garten unterschiedliche Einbauhöhen haben.

    Wären alle Bauteile mit dem selben Maß eingebaut, wäre es vllt. nicht so tragisch. Jedoch habe ich teilweise unterschiede von 2cm. Was natürlich besonders bei den Schiebetüren auffällt, da diese nur 100cm auseinander sitzen.

    Wenn ich vom Meterstrich bis zu der Kante messe, an die der spätere Fußboden anschließen soll, messe ich bei den Schiebetüren 1x 97,5cm und 1x 99,5cm.

    Die Hauseingangstür ist bei 98cm und die Garagentür bei 100cm.

    Stellt das schon ein Mangel da? Wie kann man das am besten ausgleichen. Vor allem bei den beiden Schiebetüren, da die nur mit 100cm auseinander eingebaut sind?

    Ich möchte es nicht, dass bei der Schiebetür ein 2cm Absatz drin ist.

    P.s.: Wir bauen ohne Bauträger und nur unser Architekt schaut auf zuruf ab und an mal vorbei. Die Gewerke vergeben wir selbst.
     
  2. #2 Surfer88, 09.01.2020
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    Na dann habt ihr ja sicher mal ein Aufmaß der Fenster und Türen bekommen und dieses Aufmaß als Auftrag erteilt?
    Im Aufmaß sollten die Fensterrahmen+Gläser bemaßt sein.
    Wenn da der Fehler liegt: euer Bier.
    Wenn die Maße passen, wurde falsch geliefert oder montiert.
    Haustür, Garagentür sind verschiedene Räume? Gibt es laut Plan versch. Estrichhöhen, wegen unterschiedlichem späteren Belag?

    Lg
     
  3. #3 Nebenan88, 09.01.2020
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    Hallo,

    im Auftrag sind die Maße aufgeführt. Die Griffhöhe ist mit 1,00m angegeben. und dass passt bei beiden nicht. Ich hatte gestern nen Laser aufgestellt. Da sieht man es richtig, dass ein Unterschied zwischen beiden Schiebtüren vorhanden ist und beide auch zu hoch eingebaut wurden.

    Haustür und Garagentür sind 2 unterschiedliche Räume. Jedoch nicht Haustür und Schiebetür. Aber der Abstand zwischen beiden Bauteilen beträgt 12m. Das also nicht ganz so tragisch, denke ich. Das kann man ausgleichen. Mich nervt nur das mit den Schiebetüren.

    Sind denn 2cm überhaupt ein Mangel?

    Habe ma aus dem Auftrag die beiden Pos. eingefügt.
     

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  4. #4 simon84, 09.01.2020
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    Da steht doch nicht mal auf welche Höhe sich 1meter bezieht

    fertig Fußboden ? Rohboden?

    weicht denn eigentlich das Fenster vom
    Einbau ab oder die Wand Offnung selbst ? Die hat ja sicher nicht der Fenster Bauer gemacht
     
  5. #5 Nebenan88, 09.01.2020
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    Was soll den bei der Öffnung nach unten abweichen? Der fensterbauer hätte einfach weniger unterfüttern müssen, oder?
     
  6. #6 Surfer88, 09.01.2020
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    Da du die ganze Geschichte koordinierst und beauftragst, weißt auch nur du was vereinbart war.

    Folgender Vorschlag: Fensterbauer bzw. seinen Monteur anrufen und das Problem schildern und seine Antwort abwarten?

    Lg
     
  7. fegu

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    Ist oben ein rollladenkasten?oh sehe gerade Aufbau rollladen
     
  8. #8 Fabian Weber, 09.01.2020
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    Es ist ein Mangel, ganz einfach. Der soll alles auf die richtige Höhe bringen und fertig. Wozu gibt es denn sonst einen Meterriss?!

    Gut dass Du nachgemessen hast, jetzt ist noch Zeit zum Nachbessern, nach dem Estrich wäre es nicht mehr so leicht möglich.
     
    simon84 und Jo Bauherr gefällt das.
  9. #9 Nebenan88, 09.01.2020
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    Danke Fabian für deine Antwort. Muss er trotz Abnahme den Mangel beseitigen? Bzw. Wie soll er das machen... außen ist ja schon das wdvs drauf :-(... oh man...

    Vor allem ich habe extra VOR Fenstermontage an jeder Öffnung den Meterstrich übertragen und hatte es dem fensterbauer auch gesagt/gezeigt.

    Und NEIN der Meter strich ist nicht falsch.

    Hab mal nen Bild der beiden Schiebetüren gemacht...
     

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  10. #10 Nebenan88, 25.01.2020
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    Ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

    Wir hatten heute ein Termin mit einem Sachverständigen. Ergebnis ist ist, Mängelanzeige zum Vertragspartner. Bei uns in diesem Fall der Baustoffhändler. Denn dieser hat den Fensterbauer beauftragt.

    Aber was machen wir, wenn der Fensterbauer bzw. Der Baustoffhändler nicht reagiert?

    Wir können doch nicht warten, bis ein Gericht entscheidet?
    Mängel von einem anderen Betrieb beseitigen lassen?
    Puuuhhh... das wird bestimmt teuer, weil WDVS von außen ja schon dran ist etc. Der Sachverständige meinte nur: Und dann muss man erstmal eine Firma finden die solch einen Eingriff überhaupt macht!

    Was ist, wenn wir wie geplant weiter machen? Also Fußbodendämmung etc. Weiter machen? Könnte dann ein Gericht sagen, tja Pech! (Obwohl der Baustoffhändler nicht auf die Mängelanzeige reagiert hat)

    Ein angleichen des Fußbodenaufbaus ist NICHT möglich. Das viel uns nach dem Termin ein. Denn dann würde uns die Küche Probleme machen, denn zwischen Unterkante Küchenfenster und dem Wasserhahn sind nur 3cm Platz. Wenn wir jetzt 2cm den Aufbau erhöhen und der Fliesenleger nicht 100% arbeitet... dann wird’s sehr sehr eng! Zudem wer bezahlt uns dann die zusätzliche Dämmung?

    Der Sachverständige hatte noch einen weiteren Mängel festgestellt, den ich mit anzeigen muss.

    Dabei geht es um die Außenabdichtung im Schwellenbereich bzw. seitlich am Mauerwerk hoch. Genau am Ende der Rolladenführungsschiene, da ist ne Lücke. Und der Sachverständige sagte, das sieht so aus, als ob die EPDM FolieNICHT seitlich hochgeführt wäre. Das wäre dann wohl wieder so ein Typischer Fall.



    In der Rechnung und Auftragsbestätigung steht, dass die Abdichtung außen/unten enthalten ist. Dass heißt, hier hat der Fassadenbauer keine Schuld, oder?

    Was uns noch aufgefallen ist, dass ALLE bodentiefe Elemente (2x Hebeschiebe und 1x Feststehendes Fenster im EG, wie auch die Fenster im OG) nicht auf dem Boden verschraubt sind, sondern NUR seitlich mit diesen Eindrehhacken.

    Leider wusste der Sachverständige die passende DIN nicht. Könnt ihr mir diese nennen für Hebeschiebetüren und Fenster mit Sicherheitsglas im unteren Teil im OG? Bzw. Wisst ihr, ob das überhaupt erforderlich?
     
  11. #11 Fabian Weber, 25.01.2020
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    Wenn Du mit Fassadenbauer den WDVS-Fritzen meinst, dann nicht. Im übrigen liegt hier auch ein Mangel bei der Bauleitung vor, weil solche sensiblen Bereiche explizit einer höheren Überwachungspflicht unterliegen.

    Montageanleitung des Herstellers wäre mein erster Versuch. Vielleicht auch IFT-Rosenheim. Aber das wird Dein Sachverständiger ja wohl für sein Geld in seinem Bericht noch nachliefern, oder?
     
  12. #12 Fabian Weber, 25.01.2020
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    Nichts bezahlen!
     
  13. #13 Nebenan88, 25.01.2020
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    Das ist ja das Problem! Es ist alles schon bezahlt! :-(....

    Hier habe ich das gefunden. https://www.guete-gemeinschaft.de/w...ßfenstereinbau-Anforderungen-und-Lösungen.pdf

    Naja das hoffe ich auch das er mir das noch liefert... jedoch dauert das wohl noch bis min. Ende nächster Wocje und ich bin doch so ungeduldig :-D

    Auf der Seite des Hersteller, erkennt man in der Schnittzeichnen beim Schiebeelement ein Winkel.

    Jedoch ist da auch eine Ansichtskante von OKFF zu Schwelle eine 20mm Zu sehen.

    Dann wäre, wenn der Fensterbauer das so eingebaut hat, die Schiebetüren nicht zu hoch eingebaut?

    Ich versteh die Welt nicht! Oder ist es das Max. Maß, welches zulässig ist? Das steht auf der ral Seite, dass MAX. 2cm kante zulässig ist... aber warum baut er das so ein??? Wir wollten es haben wie auf dem Bild, denn so hat es uns der Händler auch verkauft!
     

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  14. #14 Fabian Weber, 25.01.2020
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    Na wenn der Winkel dort gezeichnet ist und real nicht vorhanden, dann ist das doch schon ein Mangel.

    Und dass die Höhen nicht passen ist auch ein Mangel.

    Ich würde bei Schüco anrufen und vielleicht kommt ja sogar ein Anwendungsberater mal auf Deine Baustelle.

    Zu Deiner Frage, ob Du weiterbauen kannst. Du solltest dem Fensterbauer in der Fristsetzung zur Msngelbeseitigung mitteilen, dass bei Verzug die Kosten für ihn steigen, weil Du erstmal den Boden gebrauchstauglich herstellen lassen wirst.

    Das ist echt ein Trauerspiel mit den Tür- und Fensterbauern.

    Ich kämpfe seit 1Jahr darum, dass der Türbauer seinen Brandschutzmangel behebt. Dass der beim Brand zur Not ins Gefängnis geht, ist dem völlig Wurst.
     
  15. #15 simon84, 25.01.2020
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    kosten nutzen durchrechnen und entscheiden

    welches Risiko hast du tatsächlich bei nichts machen ? (Auch eine Option)
    Was kostet ein Prozess, wie sind die Chancen auf einen 100% Erfolg ? Wie auf einen Vergleich? Wie lange dauert das ganze ?

    was kostet eine Nachbesserung durch einen anderen oder denselben Betrieb wenn du zahlst ?
     
  16. #16 Nebenan88, 25.01.2020
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    Puh das wird teuer! Aber so können und wollen wir es nicht lassen! Wertminderung um 100%, da ja nicht mehr als bodengleich anzusehen
     
  17. #17 Fred Astair, 25.01.2020
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    Was für ein Quatsch!
    Du brauchst einen Anwalt, der Dir Deine Rechtslage erklärt und keinen Stammtisch und kein Forum.
     
  18. #18 simon84, 25.01.2020
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    warum nicht ? Was genau passiert denn, außer dass es euch nicht gefällt ? Kannst du denn schaden quantifizieren?
    Aha das ist aber eher sehr gewagt. Ein Fenster / Tür ist es doch trotzdem, oder ? Wohl eher 10% Minderung.... sicher nicht 100%
     
  19. #19 Nebenan88, 25.01.2020
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    Ja. Es ist ein Fenster/Tür die nicht barrierefrei ist. Dann hätten wir auch ein normales Fenster nehmen können. Aber wir wollten Barrierefrei!

    Der Sachverständige wird unserem Rechtsanwalt eine Ausfertigung zuschicken. Denn der hatte uns geraten, dass wir einen Sachverständigen uns nehmen müssen! Der Sachverständige hat ja klar gesagt, dass es ein Mangel ist.
     
  20. #20 simon84, 25.01.2020
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    Und dann gibst du 5000 Euro für Anwalt Gutachten und Gericht aus , wartest 3 Jahre durch mehrere Instanzen mit unsicherem Ausgang.

    dass der Gutachter zu einem Anwalt rät ist doch klar oder ?

    was würde denn die Nachbesserung kosten ? 1000 Euro ? Finde das doch erstmal raus
     
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