Größerer Kran Beton Fertiggarage

Diskutiere Größerer Kran Beton Fertiggarage im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Abend, da ich über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe bringe ich meine Frage bzw. Mein Anliegen hier vor. Am 20.11.2019 wurde...

  1. #1 PeterPan1000, 27.01.2020
    PeterPan1000

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    Guten Abend,
    da ich über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe bringe ich meine Frage bzw. Mein Anliegen hier vor.

    Am 20.11.2019 wurde unsere Betonfertiggarage(Maße: 3 m * 7 m, Gewicht: 19 t) per Lkw angeliefert und durch einen Autokran aufgestellt. Ich war am Tag der Montage nicht vor Ort. Die Garage kam vom selben Anbieter wie unser Fertighaus, welches im September 2019 gestellt wurde.

    Am 10.01.2020 erhielt ich eine Rechnung über ca. 815 EUR Mehrkosten für den Einsatz eines 120 t Krans (Im Angebot war lediglich ein 80 t Kran einkalkuliert).
    Etwas verwundert darüber, nicht im Vorfeld über die Mehrkosten informiert worden zu sein, recherchierte ich ein wenig zu der Thematik. Anhand eines Lastdiagramms ergab sich für einen 80t Kran bei einer Ausladung von 9m eine Traglast von über 20 t.
    Anhand einer maßstabsgetreuen Skizze, habe ich den Kran und die Garage platziert, wie es m.E. realisierbar wäre. 3 Stützfüße stehen auf Asphalt, der vierte auf unserem Grundstück ca 1,50m neben dem Haus. Der Untergrund ist hier ca 1,50 m tief mit Schotter aufgefüllt und verdichtet, da in dem Bereich die Versorgungsleitungen liegen( in einer Schicht Kabelsand).

    Bitte um Einschätzung, sofern aus der Ferne möglich, ob der Kran wie in meiner Skizze hätte aufgestellt werden können. Im Anhang schicke ich die Skizze, sowie Fotos von der Wendeplatte und dem Bereich vor unserem Haus.

    Falls ein 80 t Kran ausreichend gewesen wäre, muss ich dann trotzdem die Mehrkosten für den 120 t Kran bezahlen?

    PS: der Carport war bei Garagenstellung noch nicht aufgebaut
    Maße Wendeplatte: 12m * 15m
    Breite Fuß/Radweg: 2,50m

    Vielen Dank!

    Grüße IMG_20200112_144215.jpg IMG_20200112_144806~2.jpg IMG_20200112_145002~2.jpg IMG_20200121_220925~2.jpg IMG_20200112_144226~2.jpg IMG_20200112_144447~2.jpg
     
  2. #2 Fabian Weber, 27.01.2020
    Fabian Weber

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    Schätze mal, dass der Kranführer nicht über Deinen Randstein fahren wollte.

    Gab es keine Ortsbesichtigung vorher?
     
  3. #3 Surfer88, 27.01.2020
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    Was stand im angebot ?
    Wo ist das kleingedruckte und die ***?

    Lg
     
  4. #4 simon84, 28.01.2020
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    Wieso ist man denn bei sowas nicht vor Ort !!!! Oh Mann

    der ist ja sicher nicht zwei mal hingefahren oder ? Der war einfach von Anfang an mit dem 120er Kran da also ist er ja irgendwie auf die Idee gekommen dass er den braucht
     
  5. #5 HolzhausWolli, 28.01.2020
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    Was ist das für eine Antwort? Wenn er nicht vor Ort sein konnte, dann wird das schon seinen triftigeren Grund haben, zumal es kein spektakulärer Einsatz ist.
    Wozu der Hinweis auf „nicht zweimal“ ? Wer denn, der Bauleiter oder der Kranvermieter?

    Hier geht es um die korrekte und ausreichende Auswahl des Kranes. Ein 80ter wird für Garagenmontagen pauschal auch ohne Besichtigung angesetzt und angeboten. Unabhängig einer konkreten Besichtigung, weil i.d.R. ausreichend.

    Offenkundig wollte man, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf dem Gehweg abstützen, was ich bei einem Pflasteroberbelag noch verstanden hätte. Es sieht mir aber nach der selben Qualität wie die des Wendeplatzes aus, so dass man das hätte tun können, sofern kein Begründung für etwaige Rohrberäufe im Boden (Siehe Kanalschächte) dagegen spricht. Mglw. hat man auch die Festigkeit des Schotters am Grundstück unwissend abqualifiziert, wie fest es dort ist weiss ich nicht. Der 120 ter wurde offensichtlich ausgewählt, um ganz auf dem Wendeplatz zu bleiben. Bitte erfrage, ob der Kranvermieter besichtigt hat -davon gehe ich aus- und die Entscheidung der Platzierung traf.

    Ansonsten wäre die Platzierung und Auswahl eines 80 ters wie dargestellt durchaus möglich gewesen.

    Die Mehrkosten 80 t > 120 t sind für diesen Kurzeinsatz auch erst mal nicht nachvollziehbar. Gibts einen ordentlichen Kostennachweis?
     
  6. #6 simon84, 28.01.2020
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    Als Bauherr ist das setzen der eigenen Fertiggarage durchaus ein spektakulärer Einsatz, bzw. etwas wo man dabei sein sollte. Genauso wie Bodenplatte gießen etc.
    Ganz einfacher Grund, du kannst später nie wieder was ändern, wir hatten doch vor kurzem erst einen Beitrag wo die Garage ein paar cm schief stand, wenn man dabei gewesen wäre hätte man das wohl besser ausrichten können.

    Was die Mehrkosten für den Kran angeht. Genau wie ich sagte, der Kranvermieter ist ja vermutlich nicht einmal mit 80t Kran hingefahren, hat gemerkt dass es nicht geht und ist mit dem 120t Kran zurückgekommen. Dann wäre der Aufpreis vielleicht gerechtigt.

    Sondern viel mehr wurde doch der 120t Kran sicher schon vor Anfahrt auf Basis von (was???) ausgewählt.

    Jetzt gilt es zu klären:

    1. Wer hat die Entscheidung getroffen 120t Kran und auf Basis welcher Infos
    2. Wer wurde darüber wie informiert
     
  7. #7 Gast85808, 28.01.2020
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    Was ist das neben der Garage? öffentlicher Gehweg?
     
  8. #8 Fabian Weber, 28.01.2020
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    Ich würde das nicht zahlen, wahrscheinlich hatten die an dem Tag einfach nur den 120ter zur Verfügung.
     
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  9. Alex88

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    reine Theorie, evtl. hatte der Unternehmer Bedenken, dass die 9 m nicht ausreichen,
    ich würde erst mal mit denen reden und mir erklären lassen warum das gelaufen ist
     
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  10. #10 PeterPan1000, 28.01.2020
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    Danke schön für alle Antworten bisher!
    Das mit dem Randstein könnte ein Punkt sein. Dieser hätte sich jedoch bei Kenntnis leicht schützen lassen?

    Vor Ort hätte ich vermutlich auch nichts mehr ausrichten können außer zur Kenntnis nehmen, dass ein Autokran die Garage setzt... Ob dieser jetzt ein 80 t oder 120 t ist wäre mir als Laie wohl nicht Mal aufgefallen:lock

    Eine Ortsbesichtigung gab es vor Beginn der Erdarbeiten mit unserem Tiefbauer und Bauleiter der Hausfirma. Dabei wurde lediglich über das Haus ansich gesprochen.

    Auf meine Nachfrage bei der Hausfirma, weshalb denn ein größerer Kran notwendig war erhielt ich lediglich die Antwort, dass die Kranfirma das so bei einem Ortstermin ermittelt hat. (Ohne irgendwelche weiteren Begründungen)
    Von diesem Ortstermin weiß ich auch erst seit dieser Mail, sofern er tatsächlich stattgefunden hat:angel: den Zeitpunkt des Termins kenne ich nicht.
    Auf meine Ausführungen bezüglich der örtlichen Gegebenheiten wurde nicht eingegangen.
    Vom Einsatz des größeren Krans bzw von der Notwendigkeit habe ich mit Zugang der Rechnung im Januar erfahren...somit bestand keine Chance den Platz noch irgendwie vorzubereiten, falls dies nötig gewesen wäre und das ärgert mich.

    Falls das von Bedeutung sein sollte, im Übergabeprotokoll der Garage ist auch kein Vermerk dazu, dass ein größerer Kran zum Einsatz kam.
    Ich habe der Rechnung vorerst widersprochen und bin auf Begründungen gespannt.

    3 Stunden Kraneinsatz Autokran 120 t 555,00 Euro
    5% Schwerlastversicherung 27,75 Euro
    An- und Abfahrt pauschal 200,00 Euro
    Ballasttransport 495,00 Euro
    4% Dieselzulage auf Fahrt- Arbeitszeit sowie Ballasttransport 50,00 Euro
    Genehmigung nach §70 und §29 StVo 40,00 Euro
    Zwischensumme 1.367,75 Euro
    +10% Bearbeitungsgebühr 136,78 Euro
    Rechnungssumme netto 1.504,53 Euro
    + 19% Mehrwertsteuer 285,86 Euro
    Rechnungssumme brutto 1.790,39 Euro
    - Enthaltene Kosten für Autokran bis max. 80t 976,00 Euro
    Mehrkosten 814,39 Euro

    Das ist die Rechnung.


    Ich dachte eigentlich bei unserem Eckgrundstück mit unbebauten Nachbargrundstücken und 12m * 15m Wendeplatte sowie asphaltiertem Fußweg haben wir mit dem Kran keine Probleme...wenn hier nicht der Standartkran ausreicht wo denn dann ?!


    Zum Thema "9m zu knapp": von der Kranfirma wurde lt Hausfirma 12m Ausladung gemessen. Man erhält ca 11,50m wenn der Kran komplett auf der Wendeplatte steht.
    Ich denke bei über 1m Spiel in alle Richtungen wäre es schon möglich gewesen den Kran entsprechend zu platzieren...
     
  11. #11 Gast85808, 28.01.2020
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    Gast85808 Gast

    Ach, wenn man doch nur mal die Fragen beantworten würde, wäre es nicht zum aushalten. Also muß ich es so versuchen:
    Wenn das da ein Gehweg neben der Garage ist, oder Radweg oder sowas, dann stützt sich ein 80er da nicht so ohne weiteres darauf ab, erst recht nicht, wenn er da 17 to am Haken hat. Demzufolge kannste Deine Zeichnung knicken.
    stellen wir die Frage anders herum: was hättste gemacht, wenn der Aufsteller vorher gesagt hätte, wir brauchen nen größeren Kran? Nee, ich will die Garage nicht mehr? Sicher ist das unglücklich gelaufen, beim Architekten nennt man das gerne sowieso-Kosten. Gar nicht zu bezahlen halte ich für unfair.
     
  12. #12 PeterPan1000, 28.01.2020
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    Es ist ein öffentlicher Weg mit 2,50m Breite. Den Unterbau müsste man vermutlich bei der Stadt erfragen?! Ich gehe aber einfach davon aus, da er im Zuge mit der Wendeplatte erstellt wurde, dass es sich um die gleiche Beschaffenheit handelt.

    Wenn von vorneherein überhaupt mal ein Verantwortlicher auf mich zugekommen wäre und mir erklärt hätte dass man einen 120t braucht wegen 1. 2. 3. ...wäre das ja alles kein Thema.
    Es geht mir nicht darum Kosten zu prellen die so oder so angefallen wären, sondern zu klären ob der Einsatz des großen Kranes tatsächlich notwendig war.
    Und falls nicht, sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein dafür zu bezahlen...und dann kommt ja noch das Thema mit der nicht Vorhandenen Kommunikation hinzu...
     
  13. #13 Surfer88, 28.01.2020
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    Wieso fangen deine Recherchen nicht mit einem Telefonanruf bei deiner Hausfirma an?
    Und nachdem die Hausbaufirma dich ja so schnell abgefertigt hat, wieso gehen Sie nicht bei der Kranfirma weiter?

    Lg
     
  14. SIL

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    mit einen 80 t Kran vergiss es, frühestens mit 90/100 t und Vollballast eventuell, zum Glück lassen Sie das Personen nicht in Eigenversuch gestalten oder gar Architekten :mega_lol: und laut Rechnung wurde auch der 120er ballastiert.

    Zm Glück sieht Skogi das auch so, da bin ich beruhigt :winken

    @Skogen wir lassen uns mal das Lastdiagramm von einem 80 t geben - mal schauen was da kommt....also ich liege bei 20 t bei 12/14m beim 90 G Pustekuchen da was zu bewegen :hammer:
     
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  15. #15 simon84, 28.01.2020
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    Ach mein Gott dann Zahl halt den Aufschlag erstmal nicht bzw. zieh den ab wenn sonst alles passt und schau was passiert.

    kannst ihn ja später wenn angemahnt wird immer noch halb oder ganz zahlen ....

    Ganz sauber ist das auch nicht man hätte es dir zumindest rechtzeitig sagen können dass es Mehrkosten gibt
     
  16. SIL

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    Zuwenig zum abstützen. 5m innen kurz gestützt ansonsten 7,20 beim 90t - Mitte Abstützung plus Lastverteiler.

    Mindestbreite mit ach und Krach 2,70 m zum Einfahren.
     
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  17. #17 Gast85808, 28.01.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Man könnte es ja auch so sehen: wäre an dem besagten Tag jemand dagewesen, der für die Schäden, die evtl beim Gehweg entstehen haftet, hätte der Krani vermutlich auch aufgebaut. So sagt er, ich bin doch nicht blöd und hab nachher die A-Karte und fährt wieder ab. Und sowas drückt man nicht dem Kranfahrer aufs Auge, denn das ist nicht seine Aufgabe. Es ist Aufgabe des Kunden für einen adäquaten Stellplatz zu sorgen.
    OT @SIL :winken wir sind uns in letzter Zeit häufig einig, das macht mir Angst:mega_lol:
     
  18. #18 Andreas Teich, 28.01.2020
    Andreas Teich

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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Mehrkosten
    Wenn vorher Kosten genannt wurden und der Kranaufsteller beim angeblich erfolgten Ortstermin festgestellt hat, dass Mehrkosten wegen des benötigten größeren Krans anfallen hätte er dir dieses zu diesem Zeitpunkt vor Anfallen der Mehrkosten mitteilen müssen.

    Wenn er irgendwelche Zweifel bezüglich der Boden-/Bürgersteigbelastbarkeit hatte
    hätten diese Fragen im Vorfeld von dir oder der Kranfirma bei der Gemeinde geklärt werden können.
    Ein Kostenminderungsgebot besteht ja immer-
    besonders wenn im Vorfeld niedrigere Kosten genannt wurden.

    Ich würde den Mehrpreis nicht bezahlen, schon gar nicht bevor sämtliche Fragen komplett geklärt und entsprechende Begründungen geliefert wurden.

    Jeden ungerechtfertigten Mehrpreis bezahlen ermutigt Firmen zu solchem Verhalten
    und schädigt dadurch zukünftige Kunden

    Andreas Teich
     
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  19. #19 Gast85808, 28.01.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Richtig. Der TE hätte das klären müssen, wie und mit wem auch immer. Nu kann er sich nicht mit Unwissenheit herausreden.
    Ein Kran hat sich nicht auf dem Gehweg aufzubauen. Punkt aus Ende. Und nach üblichen Aufstellbedingungen hat der Bauherr für den entsprechenden Platz zu sorgen.

    Das ist jetzt nämlich eine Warnung an zukünftige Auftragnehmer: Nehmt den Sche... lieber wieder mit, bevor ihr kein Geld bekommt. Dann muß der AG halt 2 Mal Anfahrt bezahlen.
     
  20. SIL

    SIL

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    Nun ja Skogi, ich gelobe Besserung :mega_lol:
    In der Regel fährt der Disponent vorbei und schaut kurz, die Kranfirma wird sicher eine andere sein als der Hersteller oder Lieferant - noch so als kurze Anmerkungen 80t ist nicht gleich 80t - es gab mal eine Firma die fertigte wirklich gute ADK diese waren gegenüber der Konkurrenz wesentlich leistungsfähiger, der 30 war vergleichbar mit den 40t der 70er und 80er ging bis an den 100t Bereich, die wurde dann gekauft und dann wars vorbei damit leider :e_smiley_brille02:
     
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