Verschimmelte in Silikonfugen

Diskutiere Verschimmelte in Silikonfugen im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Mieter übergibt eine neuwertige Wohnung mit stark verschimmelten Fensterfugen. In der Regel ist die untere Silikonfuge an der Scheibe schwarz....

  1. #1 Trekker, 29.01.2020
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    Ein Mieter übergibt eine neuwertige Wohnung mit stark verschimmelten Fensterfugen. In der Regel ist die untere Silikonfuge an der Scheibe schwarz. Teilweise zieht sich das an der linken und rechten Fuge hoch. Er meint er habe zwei mal täglich stoßgelüftet.

    Woran könnte es liegen?

    Das Haus ist keine 20 Jahre alt, ist massiv gebaut und hat einen Vollwärmeschutz (6 cm). Leider hat der Mieter im letzten Jahr nur kalt duschen können, weil die Warmwasserversorgung nicht funktionierte. Aber das spricht m. E. dagegen, weil: ohne warmes Wasser gibt es weniger Dampf, der sich an den Scheiben anschlägt. Nun rechtfertigt er sich auch noch damit, dass die Heizung nicht funktionierte. Dies soll er mir allerdings anhand der Gasverbrauchsabrechnungen nachweisen.
     
  2. #2 Fred Astair, 29.01.2020
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    Und was ist jetzt Deine Frage?

    Neuwertige Wohnung ohne Warmwasser? Was sind das für Zustände? An fünfzig Euro für ein bisschen Silikon ziehst Du Dich jetzt hoch? Wie wärs denn mit Einhaltung der Vermieterpflichten gewesen?

    Und hat er?

    Mieterpflicht ist hier allerdings die unverzügliche Anzeige des Mangels an der Mietsache. Hat er das getan? Sonst wäre dieses Argument unbrauchbar.
     
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  3. #3 Mycraft, 29.01.2020
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    Hmm und wo ist jetzt das Problem? Deine Unverständniss der physikalischen Abläufe in Hauser/Wohnungen und der Wunsch nach Aufklärung?

    Schimmeln wird es trotzdem sobald ein Mensch die Wohnung bewohnt und nicht ausreichend heizt und lüftet(oder Baumängel vorhanden sind). Wobei eben das Heizen oft das größere Problem darstellt als das Lüften.
     
  4. #4 Trekker, 29.01.2020
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    Vielen Dank für eure Anworten!
    Die hat Mycraft gut erkannt.
    Stimmt, aber da kann ich nur bedingt etwas dafür. Die Brennwerttherme sollte nach 20 Jahren erneuert werden und da hat sich der Kaminfeger quergestellt, aber das ist eine andere Baustelle, die ich hier schon angefragt hatte.
    Keineswegs, wobei ich die Fugen selbst entfernen und von einem Glaser neu machen lasse, weil sie im Sichtbereich sind. Ausserdem mag ich es nicht einfach so wegstecken, weil der Mieter mir viel versprochen hat und nicht mehr dazu stehen will.
    Wie schon geschrieben: Ich wurde vom Kaminfeger lange hingehalten und der Mieter hat mir die Miete immerhin um fast 30 % gekürzt.
    Die Übergabe hat noch nicht stattgefunden. Wenn irgendwie möglich, suche ich einen Kompromiss.
    Hat er. allerdings kam dann heraus, dass die Heizung in der Regel ging.

    Vollkommen richtig erkannt.
    Baumängel kann man ausschließen.
    Das hätte ich jetzt nicht vermutet. Kannst Du das irgendwie belegen?
     
  5. #5 Lexmaul, 29.01.2020
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    Immerhin um 30% gekürzt? immerhin???? Dein Mieter ist ein Deppp, denn er hätte um 60-85% kürzen können (je nach Jahreszeit) und es scheint sich nicht um 3 tage gehandelt zu haben.

    Ich würde aus Anstand da gar nix weiter machen, sondern den Menschen ziehen lassen.
     
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  6. #6 Fred Astair, 29.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2020
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    In einer zwanzig Jahre alten "neuwertigen" Wohnung, in der keine Warmwasserbereitung funktioniert und die Heizmöglichkeit, gelinde gesagt, mehr als fragwürdig ist?
    Setz mal Deine rosarote Brille ab.
     
  7. #7 Mycraft, 29.01.2020
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    Sollte als Erklärung reichen:

    [​IMG]

    [​IMG]
     
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  8. #8 BaUT, 29.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2020
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    Typische Vermieterantwort!!!

    Die Wohnung hat dichtschließende Fenster mit Lippendichtung zwischen Blend- und Flügelrahmen?
    - Damit wäre die Wohnung vermutlich lüftungstechnische zu dicht und der Mieter mit angemessen vielen Lüftungsvorgängen (2-3x täglich) nicht in der Lage die Raumluft hinreichend trocken zu halten (Das wäre dann schon mal eine baulich bedingte Schwachstelle (Mangel?)

    Die Fenster weisen evtl. keine Wärmeschutzverglasung (UG-Wert rd. 1,5-1,2) sondern 2Scheiben-Isolierverglasung (UG-Wert rd. 2,5) auf.
    - Dieser schwache Dämmwert der Verglasung würde dann zusammen mit einer zu hohen Raumluftfeuchte bei winterlichen Außentemperaturen zu erheblichem Kondensatanfall an den Verglasungen und infolge dessen zu Schimmel auf den unteren Silikonfugen führen (bauliche Schwachstelle Nr.2).

    Um nicht mit dem nächsten Mieter die gleichen Ärgernisse zu haben, lassen sie sich mal ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen (Lüftungsstufe "Lüftung zum Feuchteschutz" und lassen sie sich mindestens ein paar Fensterfalzlüfter einbauen zur Sicherstellung einer NUTZERUNABHÄNGIGEN Grundlüftung.
     
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  9. #9 msfox30, 29.01.2020
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  10. #10 Trekker, 29.01.2020
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    Es geht hier nicht um die billigen Fensterfugen. Ich fürchte, das was hinter den Tapeten vorkommt. Ich hatte ihn gebeten, diese zu entfernen, das hat er ignoriert und hat drübergemalert.
     
  11. #11 Fred Astair, 29.01.2020
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    Bitten kannst Du.
    Wozu aber ist der Mieter verpflichtet?
    Schau mal in den Mietvertrag, den Du abgeschlossen hast. Dann weißt Du, was Du bitte oder verlangen kannst.
     
  12. BaUT

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    und auch da müssten Sie ihm nachweisen, dass dieser Schimmel (so überhaupt vorhanden) auf Mieterverhalten (und nicht auf bauliche Schwachstellen zurück zu führen ist.

    Sie hätten ja als Vermieter drauf verzichten können, das der Mieter zum Mietende malert und dann hätten sie alles selber abtapezieren und mit fungizider Farbe streichen können, wenn sie tatsächlich Schimmel gefunden hätten. Der Mieter schuldet diese Arbeiten nach Mietvertrag vermutlich nicht, sondern nur übermalern.
     
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  13. #13 Kriminelle, 29.01.2020
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    Immerhin?
    Ich denke, Du bist genau deshalb angefressen und gönnst dem Mieter nicht den ruhigen Auszug.

    Ich bin hier sicherlich nicht die Vermieterfeindin. Meine Familie hatte selbst mehrere ETWs, die vermietet wurden und hat auch noch.
    Aber mN kann schon sehr stark eine verschobene Realität erkennen. Unter anderem auch, dass eine knapp 20 Jahre alte Wohnung eben nicht mehr neuwertig ist. Bei der Problematik mit dem nicht vorhandenen WW ist die Emphatie ggü der Fenster höher als zu dem Mieter. Und nun kommt dieser Mieter auch noch... dieser umständliche Mieter. Versprochen hat der Mieter viel, was er nicht hielt. Ich bitte Dich: was für Versprechungen soll er denn machen und einhalten? Tapeten kratzen. Käme mir ein Vermieter damit, würde mein Versorechen mit jaja besiegelt werden.

    Alles andere sollte über einen Gutachter laufen, wie auch immer.
     
  14. #14 Trekker, 29.01.2020
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    Das Haus hat mehrere Wohnungen und einige Mieterwechsel hinter sich. In keiner anderen Wohnung traten in so kurzer Zeit so viele Mängel auf. Die Vormieter (Familie mit 2 Kinder) waren z. B. mehr als 10 Jahre in der Wohnung. Beim Auszug waren die Fensterfugen nur in den Ecken leicht schimmelig. Ich frage, wie hat diese Familie mit zwei - zum Teil kleinen - Kindern die Wohnung schimmelfrei halten können.
    Klingt plausibel, verwunderlich ist allerdings, dass sehr viele Häuser in diesem Standard gebaut wurden. Sind die alle mangelhaft? In dem Angebot von damals stehen zur Zweifach-Isolierverglasung leider keine UG-Werte. Lediglich die DIN 18 361 wird erwähnt.
    Keine Sorge, es wird keinen nächsten Mieter geben. Die Preise stehen sehr gut und die Kaufinteressenten regelrecht Schlange. Es ist ein sehr schönes Haus in Ortsrandlage mit S-Bahnanschluss zur nahen Großstadt.
    Ich bin nicht so streitsüchtig wie der Mieter. Dieser hat mir auf meine freundliche Bitte, die Tapeten zu entfernen, sofort mit seinen Anwalt gedroht. Ich selbst habe keinen Anwalt in Hinterhand, er ist da offensichtlich erfahrener.
     
  15. BaUT

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    Sie widersprechen sich selbst. Seien Sie mit sich selbst ehrlicher - dann klappts auch mit dem Mieter!
    Also hatten auch die Vormieter Schimmel an den Silikonfugen (Menge egal)!!! Es handelt sich also nicht um ein einmaliges Problem was nur dieser eine Mieter hat.
    Ja - bei Umfrageergebnissen bei großen Wohnungsbaugesellschaften bestätigten diese, dass bei älteren Bestandsbauten (Baujahre 1950er - 1980er) mit nachträglichem Einbau dichtschließender Fenster etwa 2/3 dieses Bestandes in den Folgejahren mit Schimmelpilzproblemen zu kämpfen hatten. Verschiedene Studien bestätigen für den gesamten Gebäudebestand (Gründerzeit bis 2004) dass etwa 20% des Bestandes mit Schimmelproblemen zu kämpfen hatte, andere Studien gehen auch hier eher von 30% aus. Leider wird dieses Problem von Vermietern bei Prozessen immernoch bagatellisiert. Standardlüge der großen Vermieter: "Wir haben 100 vergleichbare Wohnung und nur bei dieser einen kommt es zu Schimmelpilzbefall, das kann also gar nicht am Haus liegen!" Die Realität ist aber eine ganz andere!
     
  16. #16 msfox30, 30.01.2020
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    Erwischt....
    Also gab es doch schon Schimmel. Weißt du, ob die Vorgänger den Rest vielleicht nicht kaschiert hatten? Nach besten Wissen und Gewissen gereinigt und nur die Ecken nicht ganz sauber bekommen. Dein Nachmieter und du konnten das aber nicht Wissen. Somit war der Schimmel schon in dem Rest der Fuge und kam daher schneller wieder zum Vorschein. Das solltest du nicht dem jetzigen Mieter in die Schuhe schieben....
     
  17. #17 tomtom79, 30.01.2020
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    Hammer.. Als Vermieter keinem Anwalt zur Hand zu haben.

    War bei der Familie mit den 2 Kleinkinder die Heizung auch defekt? Nein also Punkt 1 wieso es nicht zu schimmel kommt.

    Aber erkläre mal wieso der Mieter die Tapete entfernen sollte? Dies ist nicht notwendig das ist dein Bier, was du verlangen kannst sind neutrale Farben mehr aber auch nicht.

    Und das der Mieter gleich mit Anwalt kommt irgendwie verstehe ich ihn, wenn die Heizung nicht 100%funktioniert und sogar eine Mietminderung von Nöten war vermutlich sogar Monate lang?

    PS. wenn du die Wohnung verkaufst, musst du bei fragen nach Mängeln und Schimmel die Wahrheit sagen ;)

    Vermieter sein ist nicht ohne.
     
  18. #18 msfox30, 30.01.2020
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    Ja...
    Ein Bekannte gegenüber vermietet auch. Mit dem Vormieter hatte er Probleme bei der Mietzahlung - musste ihn rausklagen. Die jetzige Mieterin ist im horizontalen Gewerbe @home tätig. Seitdem muss er ständig obszöne Schmierereien an der Hauswand wegmachen...
     
  19. #19 Trekker, 30.01.2020
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    Das Haus ist Baujahr 2000 und Fenster und Wände sind aufeinander abgestimmt. Das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter kann der Vermieter wenig beeinflussen. Leider gibt es genügend Zeitgenossen, die sich in ihrem eigenen Mief wohl fühlen.
    Der Mietvertrag beinhaltet eine gültige Renovierungsklausel.
    Der Vormieter hat mir die Einbauküche überlassen, dafür habe ich ihm die Renovierungspflicht erlassen. Den Nachmieter hat von mir die Einbauküche als Entschädigung der nicht vorgenommenen Schönheitsreparatur erhalten. Da die Tapete mit mittlerweile gute 20 Jahre auf dem Buckel hat, sieht sie entsprechend aus und gehört sie einfach entfernt. Normalerweise müsste der Mieter sogar eine neue anbringen und dann auch noch neutral malern.
     
  20. #20 Fred Astair, 30.01.2020
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    Dann ist vermutlich die gesamte Renovierungsklausel ungültig und der Mieter hätte besenrein ausziehen können.
     
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