Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wollte eure Meinung gerne wissen. Im Bebauungsplan ist eingeschossige Bauweise erlaubt. (Schleswig-Holstein) Möchte gerne eine Stadtvilla...

  1. #1 Vitja47, 30.01.2020
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    Hallo, wollte eure Meinung gerne wissen.
    Im Bebauungsplan ist eingeschossige Bauweise erlaubt. (Schleswig-Holstein)
    Möchte gerne eine Stadtvilla mit Einliegerwohnung bauen. Zählt die Grundfläche von der Einlieger zum Haupthaus, wegen der 75% Regelung? Beispielfoto füge ich bei.
     

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  2. Dimeto

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  3. arch

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    Die Frage und Informationen sind etwas dünn, aber ich erkenne folgendes Problem: Eine eingeschossige Bauweise begrenzt für gewöhnlich auch die höhe der Traufe auf etwas um ca. 4 m. Das würde mit der Stadtvilla nicht zusammen gehen. Gibt es dazu angaben im Bebauungsplan?
     
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  4. #4 Vitja47, 30.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 30.01.2020
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    OK 9.0m,
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    Könnte ich die Landesbauordnung SH damit umgehen?

    8) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
     
  5. #5 K a t j a, 30.01.2020
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    Keine Aussage zur Traufe?
     
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  6. #6 Vitja47, 30.01.2020
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    Ne im B-Plan steht nur max. 9 m Oberkante Gebäude.
     
  7. #7 Kriminelle, 30.01.2020
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    Kommt denn die GRZ hin? Ansonsten viel Glück beim Hausbau :)
    Ich würde mich freuen, wenn noch ein Grundriss zur Diskussion eingestellt wird :angel:
     
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  8. #8 Vitja47, 30.01.2020
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    Grundstück ist 819 m2.
     
  9. #9 jodler2014, 30.01.2020
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    Da geht auch 0,4
    Viel Garten oder Stellplätze ..
    Ja klar .
    Heuwägelchen
     
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    Nein. Dein Haus wäre ja nach LBO nur eingeschossig. Du umgehst also nichts. Außerdem ist die LBO unumgänglich.
     
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  11. #11 Vitja47, 31.01.2020
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    Wie viel Meter zum nächsten Grundstück muss ich beim Neubau beachten?
     
  12. Dimeto

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    Da wir weder dein Projekt noch den BPlan kennen, ist die Frage hier nicht zu beantworten. Wenn Gesetzestexte nicht immer so schwer zu verstehen wären, könntest Du es selber anhand des §6 LBO herausfinden.
    Mal vom Musterfoto ausgehend und nicht mehr als zwei Wohneinheiten annehmend werden es wohl allseitig 3m sein.
     
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  13. #13 Vitja47, 19.02.2020
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    Was hält ihr davon?
     
  14. #14 Fabian Weber, 19.02.2020
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    Kein Haustypus für Schleswig-Holstein...:(
     
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  15. #15 Kriminelle, 19.02.2020
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    Was soll denn gebaut werden? Für wen?
    Wenn die ELW alterstauglich sein soll, muss ich sagen, das ist sie nicht. Flur zb zu schmal für Garderobe.

    In der Hauptwohnung fehlt Stellfläche für Staubsauger, Wäschesammler und Altpapier (also für mehrere Kubikmeter Sachen, die irgendwo gelagert werden wollen).
    Die Ankleide ist zu klein für eine solche Möblierung wie eingezeichnet.
     
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    Ein Lageplan fehlt noch. Für die Mehrkosten von Walmdach und Verklinkerung würde ich lieber die Einliegerwohnung weglassen und ein Haus bauen, das b) schöner wird und a) nicht so eng ist. Bist Du Camper oder Segler ?, das wirkt alles so geizig je Raum (deswegen würde ich die Fläche besser verteilen). Was möglich wäre, ist allerdings ohne Grundstücks- bzw. Lagedetails nicht zu sagen.
     
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  17. #17 Vitja47, 20.02.2020
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    Ich weiß das es nicht optimal ist, deswegen frage ich ja auch! Ist auch der erste Entwurf vom Architekten.
    Was würdet ihr den im EG verändern? Bitte konkrete Vorschläge.
     
  18. Dimeto

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    Bitte konkreten Lageplan.
    Bitte konkreten Bebauungsplan.
     
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    Wohl eher von einem Zeichenknecht - ein Architekt würde dem Bauherren Bescheid stoßen, daß man in Häusern Räume baut, und nicht Kajüten wie in Fahrzeugen. Wenn das tatsächlich ein Architekt gewesen sein soll, dann müßte "der erste Entwurf" sich wirklich auf seine gesamte Berufslaufbahn beziehen, d.h. es wäre noch ein Architekt im Praktikum.

    Nicht nur im EG. Konkret schlug ich vor, die Fläche der Einliegerwohnung aufzulösen und dafür zu verwenden, der eigentlichen EFH-Bewohnerfamilie Räume zu geben, die auch Raum haben.
     
  20. #20 jodler2014, 22.02.2020
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