Abstandsfläche bei Grenzgarage mit höherer mittleren Wandhöhe als 3m

Diskutiere Abstandsfläche bei Grenzgarage mit höherer mittleren Wandhöhe als 3m im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community, es ist doch richtig, dass eine Garage, in dem Fall eine Grenzgarage, welche die maximale mittlere Wandhöhe von 3 m...

  1. #1 Barney1986, 20.02.2020
    Barney1986

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    Hallo liebe Community,

    es ist doch richtig, dass eine Garage, in dem Fall eine Grenzgarage, welche die maximale mittlere Wandhöhe von 3 m überschreitet, selbst Abstandsflächen auslöst, korrekt?

    Gemäß Bebauungsplan sind für drei Parzellen abweichend 3,50 m zugelassen, jedoch nicht für das hier betroffene Grundstück.
    Auszug Bebauungsplan: Die mittlere Wandhöhe von Grenzgaragen auf den Parzellen 8 bis 10 darf abweichend von Art. 6 Abs. 9 BayBO bis zu 3,50 Meter betragen. Bei einer Überschreitung der mittleren Wandhöhe von 3 Metern darf die Dachneigung max. 30 Grad betragen.

    BayBO, wir sind in Bayern. Das ganze Baugebiet liegt am Hang und den vorherigen Passus hätte es eigentlich für jede Parzelle gebraucht!

    Das Wohnhaus wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Garage darin erst gar nicht dargestellt (zwecks Baubeginn).
    Nun wollen wir für die Grenzgarage einen Antrag auf Baugenehmigung inkl. einer Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO beantragen.

    Wir würden daher die Garage mit Abstandsflächen darstellen?! Die Abstandsfläche der Grenzbebauung liegt natürlich zu 100% auf dem Nachbargrundstück. Hier ist Garten, keine Grenzgarage des Nachbarn!

    Darüber hinaus liegt nun die Garage mit Abstandsflächen auf den Abstandsflächen des Wohnhauses, und die Abstandsflächen der Garage auch auf dem Wohnhaus.
    Die Garage hat einen Abstand von 1,30m zum Wohnhaus mit überdachten Durchgang.

    Die Abweichung soll auch vom Nachbar unterschrieben. Eine Abstandsflächenübernahme soll es nicht geben, damit es keinen Eintrag in das Grundbuch gibt.

    Spricht dem was entgegen? Auch wegen den eigenen Abstandsflächen Haus und Garage?

    Die ganze Thematik nur, weil wir um 35cm über den 3,00m sind.
    Die Höhenlage des Wohnhauses war bereits ziemlich festgeschrieben durch Höhenfestpunkt auf Bergseite mit max. Wandhöhe, Fußboden Erdgeschoss Maß X über Gelände wg. Hochwasser und nun auf der Talseite die Garage mit überdachten Durchgang und Abhängigkeit zum etwas höherliegenden Hauseingang, wo man sich bald den Kopf am Garagendach anstößt. Nur so nebenbei!

    Vielen Dank für Eure Meinung!

    Viele Grüße
    Manuel
     
  2. #2 simon84, 20.02.2020
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    Ist die Garage schon gebaut oder noch geplant ?
     
  3. #3 Barney1986, 20.02.2020
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    Nein, die Garage ist noch nicht gebaut. Die Genehmigungsplanung für die Garage ist in der Erstellung.
    Das Wohnhaus wird gerade errichtet.
     
  4. Dimeto

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    Wenn die Garage 50m² und 75m³ nicht überschreitet, kommt auch eine isolierte Abweichung in Frage. Dann hast Du das Baugenehmigungsverfahren gespart. Der Landkreis Eichstätt hat es schön übersichtlich zusammengestellt:
    Formulare/Merkblätter
    Das wurde bei den Musterlageplänen im Merkblatt nicht gemacht. Bei uns in NRW ist es aber üblich die Abstandsflächen darzustellen, damit die Behörde sieht, wie weitreichend die Beeinträchtigung ist.
    Die Grundbucheintragung ist nach BayBO nicht zwingend erforderlich. Jedoch scheidet diese Möglichkeit wegen der Überschneidung mit den vorhandenen Abstandsflächen aus.
    Die sollten im Abweichungsantrag natürlich erwähnt werden und die Begründung mit den unbedeutenden Auswirkungen auf Beleuchtung, Belüftung und Brandschutz auch auf diese Abweichung bezogen werden.
     
  5. #5 Barney1986, 24.02.2020
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    Update:
    In Abstimmung mit dem LRA, wird nun eine Befreiung beantragt, sodass der erwähnte Punkt aus dem Bebauungsplan, über die dort für drei andere Parzellen zugelassene abweichende mittlere Wandhöhe von 3,50 m statt 3,00 m, auch auf unserer Parzelle Anwendung findet. Die Garage bleibt so auch ohne eigene Abstandsflächen.
     
    simon84 gefällt das.
  6. Dimeto

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    Schön für Dich. Rechtlich ist ein Befreiungsantrag aber Unsinn, da mit ihm eine Erlaubnis zum Abweichen von BPlan-Festsetzungen erzielt werden soll. Für Dein Grundstück gibt es aber gar keine Festsetzung, von der befreit werden soll, denn deine Probleme kommen aus der BayBO.
    Wäre interessant, wenn Du die Formulierung des Befreiungsantrages anonymisiert hier einstellen könntest.
     
Thema: Abstandsfläche bei Grenzgarage mit höherer mittleren Wandhöhe als 3m
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