KFW Sanierung oder Einzelmaßnahmen

Diskutiere KFW Sanierung oder Einzelmaßnahmen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen kurz vor Kauf und müssen nun die Finanzierung nochmal angehen, da sich bei den Vertragsbedingungen etwas geändert hat....

  1. #1 Kernsanierer20, 23.02.2020
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    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz vor Kauf und müssen nun die Finanzierung nochmal angehen, da sich bei den Vertragsbedingungen etwas geändert hat.

    Kurz zur Info:
    EFH 1960 mehr oder weniger komplette Sanierung erforderlich
    Kaufpreis 196k€, geplante Sanierungskosten ca. 150k

    Bisherige Idee:
    Volltilgerdarlehen 15J mit 1,08% effektivem Zins
    EK von 90k; wobei 60k Modernisierung über Finanzierung laufen. Den Rest wollten wir mit ca. 90k€ aus der "Tasche bezahlen" (gespartes Geld)
    Dacheindämmung inkl. Dämmung und Dachfenster
    Neue Fenster
    Neue Gasheizung mit evtl. FBH oder gemischt oder nur Flachheizkörper
    Bäder etc.

    Ich hatte nicht geplant das Haus zu dämmen, da die Meinung immer gesplittet ist und ich auch nicht überzeugt war. Ich wollte anfänglich nicht KFW Sanieren wegen den ganzen Auflagen und Rechnung einreichen etc. Ich hätte gerne vieles mit Eigenleistung und Freunden realisiert.

    Neue Idee:
    Eben auch wegen der überarbeiteten KFW Förderung
    Angebot steht aus - evtl. möchte ich mich jetzt noch kurz vor Vertragsunterzeichnung mit einem Energieberater kurzschließen.
    Sanierung KFW Haus was eben die Dämmung der Wände miteinschließt.
    Alle o.g. Sanierungen (anderen Heizkonzept, s. unten)
    Aufgrund der Dämmung würde ich dann auch zu einer Wärmepumpe greifen.
    Meine Überlegung wäre eine Erdwärmepumpe mit Erdbohrung; dies wäre aufgrund des Grundstücks m.M.n. realisierbar - ich habe noch nicht mit der Gemeinde gesprochen, ob dies überhaupt möglich ist.

    Was denkt ihr?

    Eigentlich steht und fällt die Frage mit der Hausdämmung.

    Ps.: Durch den Austausch der Fenster werden einige Fenster kleiner oder wegfallen. Ich hätte dann eben nur an den Stellen den Putz ausgebessert und das Haus einmal komplett neu eingepinselt.
    Der Zustand des Außenputz ist m.M.n. noch sehr gut.

    Danke für Eure Rückmeldung.

    Gruß
    Kernsanierer
     
  2. JPtm

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    Wenn Sie mehr wie 10% der Fassade verändern müssen alle Außenwände mindestens auf ENEV gebracht werden.
    Genauo, eine neue Drainage = Keller Dämmen usw. Nur als Beispiel jetzt genannt.

    150K für eine Kernsanierung + Dämmung + Kernbohrungen... ist sehr sportlich. Wie groß ist das Haus? Grober Standort wäre auch schön.

    Wir nutzen Einzelmaßnahmen für das Dach + neuer Dachstuhl. Ein älteres Haus auf KFW 85 oder besser zu bringen erfordert meist recht heftige Engriffe. Das holt man durch die Zusatzförderung kaum wieder raus.

    Wir werden denke nächstes Jahr noch ein paar Fenster tauschen und die Fassade dämmen. Aber das wird nicht zu einem KFW-Haus führen aber das Wohnklima positiv beeinflussen. Auch hier weden wir lediglich eine Einzelmaßnahme mit +20% Zuschuss nehmen.
     
  3. #3 driver55, 23.02.2020
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    Und statt Erdbohrung (teuer), Ringgrabenkollektor (Eigenleistung)...wenn ausreichend Grundstück / Fläche vorhanden...
     
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  4. JPtm

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    Wenn sie nur Fenster tauschen wollen, rechnen sie auf jeden Fall die U-Werte durch. Ältere Wände, eventuell sogar nur 24er usw haben recht miese Werte. Da kann es leicht passieren, dass die neuen Fenster deutlich besser sind und damit Ihre Außenwand dann der Schwachpunkt wird und es dort schimmelt.
     
  5. #5 Kernsanierer20, 23.02.2020
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    Das mit den 10% Veränderung der Fassade ist mir bewusst. Ich hatte dbzgl. mal mit einem Energieberater gesprochen, der meinte es sei eigentlich kein Problem, wenn nur zwei Fenster weg kommen, bzw. verkleinert werden. Die finale Planung steht allerdings noch nicht.

    Drainage muss teilweise auch gemacht werden, da die Kellerwand feucht ist.

    Dämmung und Kernbohrung wäre ja nur im Falle der KFW Sanierung. Hier wäre ja durch die Förderung auch möglich einen höheren Kredit aufzunehmen um alle Maßnahmen durchzuführen.

    Über Einzelmaßnahmen würde ich bei der Gasheizung bleiben und nicht dämmen...

    Das Haus steht im Saarland. 800 qm Grundfläche und ca. 160 qm Wohnfläche, voll unterkellert.

    Hier ist das Problem, dass ich mich mit der Gartenanlage noch nicht auseinander gesetzt habe und evtl. in Zukunft mal den Plan habe einen Teich oder Pool einzubauen. Die Flächenkollektoren würden mich dann ziemlich einschränken, bzw. ich müsste jetzt schon alles im Detail ausarbeiten. Auch würde ich gerne die Möglichkeit beibehalten in den Garten zu fahren, was wohl auch nicht immer möglich ist bei Flächenkollektoren. Oder es wird teurer.

    Es sind 30er Hohlblocksteine ohne Außendämmung.
    Ich dachte das ist nur ein "Gerücht" und hängt auch oft nur mit falschem Lüften zusammen. Es gibt genug Altbauten, wo nur die Fenster getauscht werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Schimmelprobleme haben.
    Gibt es hier persönliche Erfahrungen?
    Alternativ natürlich anstelle von 3fach verglasten Fenstern; nur 2fach verglaste Fenster einsetzen...
     
  6. JPtm

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    Es kommt nicht pauschal zu Schimmel. Je nach Beschaffenheit der Wand können, müssen aber nicht, neue Fenster besser sein. Sind sie besser kondensiert die Feuchtigkeit nicht mehr auf den Scheiben sondern zu großen Teilen in irgendeiner Ecke dann.

    Also 160m², mit Kernsanierung + Erdsonden + potentielle Volldämmung ist mit 150k kaum machbar. Das verschlingt alleine die Kernsanierung (minimum).
     
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  7. #7 Andreas Teich, 23.02.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Bei der Geländegröße dürfte ein Ringgrabenkollektor kein Problem sein und für einen Pool gibt’s meist auch nicht so viele Möglichkeiten-
    Wenn du ohnehin Baggern mußt kann zumindest das Loch für den Teich inkl RGK und Trockenlegung zusammen hergestellt werden.
    Du kannst evt auch die nasse Stelle freilegen, abdichten und später den Pool mit EPDM direkt gegen das Haus errichten- ggf separate Betonwand dafür herstellen.
    Wir haben unseren 15 m langen Pool auch an die Hauswand betoniert.

    Eine Drainage würde ich mir ersparen wenn’s nur eine feuchte Stelle ist.
    Vielleicht ist Kondensat die Ursache der Feuchtigkeit?

    Wenn die Fassadendämmung mit Stegträgern, Holzfaserdämmplatten und Zellulosedämmung, evt noch mit Holzverkleidung kannst du dies zu 100% selbst durchführen.
    Die Fenster erst anschließend einbauen.
    Die Dämmung kann dabei problemlos Passivhausanforderungen erfüllen.

    Zum Ringgrabenkollektor gibt’s kompetente Hilfe im Haustechnikdialog- oder im energiesparhaus.at - Forum
     
  8. #8 Fabian Weber, 24.02.2020
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    Die 10% Regel gibt es nicht mehr!
     
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  9. SIL

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    Und es gibt auch keine Kombination Gesamt oder Einzelmaßnahme - entweder das eine oder das andere, das ist nicht beliebig kombinierbar und es funktioniert auch nicht Bafa gibt mehr also hol ich 'Nachschlag' und model da was hin. ;)
     
  10. JPtm

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    Oh, gut zu wissen. Dass muss dann aber recht neu sein.
     
  11. Knebel

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    Seit wann das....wäre mir neu...bitte um Quelle dazu
     
  12. #12 Fabian Weber, 06.03.2020
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  13. #13 SIL, 06.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2020
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    Stimmt nicht Fibi - guck da du ja Zugriff hast in die 2019er Literatur, die 'Schlupflöcher' gibt es nach wie vor, es steht zu befürchten dass auch mit dem nun denn eventuell kommenden GEG das nicht besser respektiv klarer gestaltet wird, zumal beide Referatsentwürfe nicht konform sind...Fibi du bist doch DENA Zert auch dort steht es nicht anders da und die Fachkommission mit IX ff macht es auch nicht besser, nachwievor ist die sog Bagatellgrenze bestehend, was mehrfach geändert wurde sind die Begriffe und die Zuweisung - ein neuer Aussen Putz zwingt dich nicht zur EnEV auch partielle Flächen Summen führen nicht automatisch dazu...und die Änderung von zum Beispiel Fenstern führt auch nicht in den Automatismus und auch früher galt dann die betreffende Fläche bzw Gebäudeseite nie das ganze Bauwerk :winken-->> Bauteilregel
     
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  14. #14 Fabian Weber, 06.03.2020
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    Naja, dann ist doch alles gut.

    Ich sag nur Dämmstärke 0mm.
     
  15. SIL

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  16. #16 Fabian Weber, 10.03.2020
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    So jetzt zitiere ich aus Deinem Link:

    Wird die 10 %-Grenze überschritten, gelten die Anforderungen des Bauteilverfahrens auch nur für die verbesserte Fläche. Es wäre andernfalls wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn dann 100 % des gesamten Bauteils energetisch verbessert werden müsste.

    Und dann zitiere ich wieder aus EnEV-Online:

    Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 EnEV wird die Einhaltung der in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nur für die unmittelbar von der Maßnahme (bspw. partielle Putzerneuerung) betroffenen Flächen gefordert. Da eine Ausweitung einer ursprünglich in kleinerem Umfange geplanten Maßnahme nicht verlangt wird, kann in solchen Fällen die in Anlage 3 aufgeführte Begrenzung der Dämmschichtdicke aus technischen Gründen maßgeblich werden. Da im Falle einer über die Fassadenfläche verteilten partiellen Putzerneuerung eine „pflasterartig hervorstehende“ Dämmung der betroffenen Fassadenbereiche technisch nicht möglich ist, kann hier von einer höchstmöglichen Dämmschichtdicke der betroffenen Teilflächen von Null Zentimeter ausgegangen werden.

    Letzter Satz = Null Zentimeter. Darum gilt die 10% Regel nicht mehr.
     
  17. SIL

    SIL

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    Lesen ist nicht deines wa-es war schon immer nur das bezogene Bauteil!!!! :mauer
    Wo steht nun das es keine Bagatellgrenze mehr gibt... :bef1021:
     
  18. BaUT

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    "Falsches Lüften als Schimmelpilzursache" ist insbesondere bei teilsanierten Bestandsgebäuden mit lausigem Wärmeschutz ein Gerücht, das sich selbst in Sachverstänigenkreisen sehr lange gehalten hat. Fakt ist, dass man bei Fenstertausch in ungedämmten Altbauten unbedingt die Technische Richtlinie Nr.20 des Glaserhandwerks einahlten sollte (Wärmebrückenvermeidung in der Fensteranschlussfuge zum Baukörper) und dass man im Zuge des Fenstertausches ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen muss, um die nutzerunabhängige "Lüftung zum Feuchteschutz" nachzuweisen.

    Beides wurde seit den 1990ern tausendfach nicht beachtet und hat tausendfach zu Schäden geführt, die dann von alten Gutachtern den Mietern in die Schuhe geschoben wurden. Das war oft sehr ärgerlich und ich hatte gehofft, dass mindestens die Fachwelt mittlerweile dazu gelernt hat.
     
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  19. #19 Fabian Weber, 10.03.2020
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    Da steht das aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht verlangt werden darf, bei partieller Sanierung des Putzes (Hohlstellen etc.) die gesamte Fassade zu dämmen. Selbst wenn die Putzsanierung in Summe mehr als 10% ausmacht.

    Und genau so habe ich das nun schon mehrfach durchbekommen.
     
  20. #20 Einfachnurich, 18.03.2020
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    Aber der Zinssatz für 15 Jahre Volltilger ist ja gruselig!!!!!
     
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