Raumweise Regelung der Raumtemperatur

Diskutiere Raumweise Regelung der Raumtemperatur im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, in meinem Neubau existieren mehre Räume von jew. mehr als 6m² Wohn-/bzw. Nutzfläche, die keinen eigenen Heizkreis und/oder...

  1. Kischi

    Kischi

    Dabei seit:
    26.06.2019
    Beiträge:
    125
    Zustimmungen:
    12
    Hallo,

    in meinem Neubau existieren mehre Räume von jew. mehr als 6m² Wohn-/bzw. Nutzfläche, die keinen eigenen Heizkreis und/oder Raumtemperaturregler haben.

    • Ein Flur sowie eine Ankleide, der zwar einen eignen Heizkreis, aber keinen eigenen Regler haben.
    • Ein Flur, der keinen eigenen Heizkreis und folglich auch keinen Regler hat. Hier verlaufen nur Vor- und Rücklauf für andere Räume.

    Alle Räume befinden sich innerhalb der thermischen Hülle.

    Sehe ich es richtig, dass das ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 EnEV ist?

    Danke.
     
  2. #2 Fabian Weber, 23.02.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.549
    Zustimmungen:
    5.147
    Die Flure sind keine Nutzfläche sondern Verkehrsfläche.
     
  3. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.062
    Zustimmungen:
    3.300
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das war die Frage Fibi...unstrittig gehört die Ankleide zur Wohnfläche oder nicht?
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.02.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.549
    Zustimmungen:
    5.147
    Ankleide schon, das ist dann aber nur noch ein einziger Raum, wir kennen den Grundriss nicht.
     
  5. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Rein theoretisch handelt es sich bei dem fehlenden Regler für die Ankleide um einen Verstoß gegen die EnEV. Rein praktisch bleibt die Frage, mit welchem Heizkreis die Ankleide zusammen gelegt ist und ob sich hier aus dem formalen Mangel eine Nutzungseinschränkung ergibt, weil für die Ankleide und den Nachbarraum keine unterschiedlichen Temperaturen gefahren werden können. Stelle mir z.B. den Fall vor, dass das Schlafzimmer nur 18 °C haben soll aber die Ankleide bei 22 °C liegen soll, was bei einem gemeinsamen Heizkreis schlecht möglich ist.
     
  6. Kischi

    Kischi

    Dabei seit:
    26.06.2019
    Beiträge:
    125
    Zustimmungen:
    12
    Danke für die Antworten. Der Grundriss sieht im OG so aus:

    upload_2020-2-24_7-42-2.png

    Der Flur hat keinen HK und keinen Regler. Das Treppenhaus ist offen.

    Die Ankleide hat einen eigenen HK, aber keinen Regler. Der Durchgang zu Eltern ist 100 cm breit und deckenhoch.

    Im KG sieht es so aus:

    upload_2020-2-24_7-44-9.png

    Das Treppenhaus ist offen, die drei Kellerräume sind nicht beheizt. Der Flur hat einen HK, aber es gibt keinen Heizkreisverteiler und auch keinen Regler.
     
  7. #7 Lexmaul, 24.02.2020
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Und wo ist nun Dein echtes Problem? Irgendwem ans Bein pinkeln?
     
  8. Kischi

    Kischi

    Dabei seit:
    26.06.2019
    Beiträge:
    125
    Zustimmungen:
    12
    Mir geht es

    a) darum, ob hier in Bezug auf die Ankleide eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte, die dann mutmaßlich mich trifft und nicht den dann insolventen Generalübernehmer, der sich 100,- Euro für einen Raumtemperaturregeler sparen wollte.

    b) ich einen (gesetzlichen) Anspruch habe, dass in den Fluren die Temperatur gesteuert werden kann, weil das natürlich für mich als Benutzer viel Sinn macht, zumal offenes Treppenhaus. Abgesehen davon ist der Flur im OG ja gar nicht beheizt, weil er keinen Heizkreis hat. Wärme kommt allenfalls vom Vor- und Rücklauf der anderen Räume.
     
  9. #9 Fred Astair, 24.02.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Die Ankleide ist gar kein eigener Raum, weil zum SZ nicht verschließbar.Ergo, richtig gemacht. Der Rest ist Haarspalterei.
     
    BaUT gefällt das.
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    ja offensichtlich, denn es handelt sich gemäß vorgelegter Planung bei der Ankleide gar nicht um einen separaten Raum, welcher einer separaten Regelung bedarf. Luftverbund zum Schlafzimmer macht eine separate Regelung sowieso obsolet.
     
  11. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Separate Regelung für Ankleidenischen innerhalb des Schlafzimmers sind nicht geschuldet, da die Ankleide keinen eigenen Raum darstellt (Luftverbund zum Schlafzimmer!)
    Verkehrsflächen / Versorgungsflächen brauchen keinen separaten Heizkreis und somit auch keine separate Regeleinheit.
    Da der Flur sowieso in der thermischen Gebäudehülle liegt reiht sicher die Abwärme der Verteilleitungen und die Abwärme aus den benachbarten Räumen aus um diesen hinreichend zu erwärmen. Einen separaten Thermostaten zum "Energiesparen" im Flur macht gar keinen Sinn.
     
    Fabian Weber und Fred Astair gefällt das.
  12. Kischi

    Kischi

    Dabei seit:
    26.06.2019
    Beiträge:
    125
    Zustimmungen:
    12
    Dann bin ich beruhigt, das bei mir zur Abwechslung auch mal was richtig gemacht wurde.

    Ihrer Argumentation bezüglich der Ankleide kann ich folgen, ebenso bezüglich des Flurs im OG, den man quasi über die Regler in den benachbarten Räumen im OG steuert. Wenn diese alle ausgestellt sind, gibt's im Flur auch keine Wärme und umgekehrt.

    Im Flur im KG greift das aber m.E. nicht. Da es hier keinen Heizkreisverteiler mit einem Ventil und auch keinen Regler gibt, läuft dieser ja immer auf Temperatur X, die ich nicht - d.h. auch nicht durch andere, daneben liegende Räume - beeinflussen kann.
     
  13. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Dann lass dir doch einen Thermostaten an den Heizkörper anbauen. Und frag mal für welche Temperatur im TH der HK ausgelegt ist. Ist ja die Frage mit welcher Vorlauftemperatur der HK gespeist wird.
     
Thema:

Raumweise Regelung der Raumtemperatur

Die Seite wird geladen...

Raumweise Regelung der Raumtemperatur - Ähnliche Themen

  1. Regelung für Staffelgeschoss in Baden Württemberg ?

    Regelung für Staffelgeschoss in Baden Württemberg ?: Hallo zusammen, ich hoffe das ich auf diesem Weg noch Erfahrungen einsammeln kann bzgl. den Regularien bei einem Staffelgeschoss. Für mein...
  2. 2/3 Regelung Niedersachsen

    2/3 Regelung Niedersachsen: Hallo liebe Bauexperten, wir haben da mal eine Frage. Unser Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen. Wir haben ein Grundstück in einer...
  3. Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen

    Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen: Hallo, es geht mir nicht um die neuen gesetzlichen Regelungen, sondern um ältere Regelungen. Ich heize zentral mit Holz und Öl: Vitolig 100...
  4. Schwimmende Verlegung, Raumweise, oder...

    Schwimmende Verlegung, Raumweise, oder...: Guten Tag, ich habe folgende Frage zur schwimmenden Verlegung von 22mm Spanplatten innerhalb eines Fußbodens. Insgesamt sind es drei...
  5. Raumweise Heizlastberechnung

    Raumweise Heizlastberechnung: Hi, ich finde per SUFU und auch im i-net keine Anleitung die ich wirklich verstehe. Kann mir einer da weiterhelfen?. mfg