PV-Anlage - Architektenhonorar

Diskutiere PV-Anlage - Architektenhonorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Abend zusammen, wir haben während der Planung festgelegt, die Dachfläche so zu planen, dass später eine PV-Anlage installiert werden kann....

  1. #1 Mu Lei, 27.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2020
    Mu Lei

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    Guten Abend zusammen,

    wir haben während der Planung festgelegt, die Dachfläche so zu planen, dass später eine PV-Anlage installiert werden kann. In der Baugenehmigung ist die PV-Anlage auch bereits als Flächen eingezeichnet. Weitere Planungen dazu sind nicht erfolgt. Wir haben seinerzeit entschieden, die PV-Anlage nicht sofort zu bauen und später nachzurüsten. Die Anlage war nicht Gegenstand der Kostenberechnung.

    Diese Entscheidung haben wir nun revidiert und installieren die Anlage doch im Zuge der Dachdeckerarbeiten.

    Welchen Honaranspruch hat der Architekt in diesem Fall? Fällt die PV-Anlage in die anrechenbaren Baukosten, auch wenn der Architekt keine Leistungen dazu erbracht hat?

    Nachträgliche Ergänzung:
    Die LP 1-4 sind abgegolten. Es geht nur um LP 5-8.
    Die Planung hat sich darauf beschränkt, dass unserer Vorgabe keine Dachflächenfenster einzusetzen umgesetzt wurde und die Anlage als Flächenmarkierung in den Bauantragsplänen eingezeichnet wurde.

    Mit geht es ja nicht um das ob, sondern um die Höhe bzw. korrekte Anrechnung.

    In den LP 5-8 hat der Architekt keine Leistungen für die PV erbracht. Das habe ich alles selbst mit den Gewerken erledigt.
     
  2. #2 simon84, 27.02.2020
    simon84

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    hat er denn keine Leistung erbracht, wenn die Anlage im Bauantrag ist und das Dach auch für die Anlage geplant wurde ?

    LPH 1-4 fällt sie sicher drunter.
    Danach wird es interessanter.

    Beispiel: wenn du ein Haus mit 200 Euro / qm Fliesen planst und danach 10 Euro / qm Fliesen einbaust, denkst du das fällt unter anrechenbare Kosten oder nicht ?
     
  3. SIL

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    Hat er doch - oder wie sollte diese sonst im Bauantrag erscheinen... und der Baugenehmigung....
     
    simon84 gefällt das.
  4. #4 Mu Lei, 27.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2020
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    Sorry, ich habe im Eingangbeitrag ergänzt:

    Die LP 1-4 sind abgegolten. Es geht nur um LP5-8.
    Die Planung hat sich darauf beschränkt, dass unserer Vorgabe keine Dachflächenfenster einzusetzen umgesetzt wurde und die Anlage als Flächenmarkierung in den Bauantragsplänen eingezeichnet wurde.

    Mit geht es ja nicht um das ob, sondern um die Höhe bzw. korrekte Anrechnung.

    In den LP 5+8 hat der Architekt keine Leistungen für die PV erbracht. Das habe ich alles selbst mit den Gewerken erledigt.
     
  5. Mu Lei

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    Nach meinem Kenntnisstand fällt das in die Kosten, was Gegenstand der Kostenberechnung ist. Wenn ich 200€/qm-Fliesen einplane und 10€/qm realisiere, dann sind die 200€/qm Gegenstand des Honoraranspruchs.

    Wenn ich andersrum 10€/qm einplane und nacher 200€/qm realisiere, bekommt der Architekt dann ein höheres Honorar? Ich habe bisher nur gefunden, dass die Kostenberechnung ausschlaggebend für die Honorarberechnung ist und nicht die Kostenfeststellung am Ende des Baus.
     
  6. #6 simon84, 27.02.2020
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    Wer hat sich denn um den Zimmermann und Dachdecker gekümmert in LP5-8?
     
  7. #7 simon84, 27.02.2020
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    Argumentieren kann man dass der “Kenntnisstand” zur jeweiligen Leistungsphase ausschlaggebend ist da du in LP1-4 ja noch keine Aufträge hast sondern nur Schätzungen

    zu 5-8 weiß ich es leider nicht aber wir haben genug Architekten an Board ;)
     
  8. Mu Lei

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    Sorry: Sprache ist manchmal schwer.

    Das hat schon der Architekt gemacht. Er hat sich aber nicht um Ausschreibung/Montage/Bauüberwachung der PV gekümmert.
     
  9. #9 Fabian Weber, 27.02.2020
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    Und auch nicht um den Dachdecker?
     
  10. #10 Mu Lei, 27.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2020
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    Dachdecker kontrolliert er nur im üblichen Rahmen.

    Das komplette Thema PV lässt er außen vor. Alle Abstimmungen zwischen den Firmen laufen über mich. Planung/Ausschreibung usw. habe ich selbst erledigt.

    Wie würde man es denn abrechnen, wenn er die Leistung erbringen würde?
     
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