Zaunhöhe (Einfriedung) - Nachbarschaftsgesetzt (SH)

Diskutiere Zaunhöhe (Einfriedung) - Nachbarschaftsgesetzt (SH) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Zum Thema der Höhe der Einfriedung steht folgendes im Nachbarschaftsgesetzt: § 31 Beschaffenheit der Einfriedigung (1) Die...

  1. #1 Donpepe, 28.03.2020
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    Moin,

    Zum Thema der Höhe der Einfriedung steht folgendes im Nachbarschaftsgesetzt:

    § 31
    Beschaffenheit der Einfriedigung


    (1) Die Einfriedigung muß ortsüblich sein; läßt sich eine Ortsüblichkeit nicht feststellen, so ist ein etwa 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht zu errichten. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedigung vor, so tritt diese an die Stelle denn Satz 1 genannten Einfriedigungsart.


    (2) Bietet die Einfriedigung nach Absatz 1 keinen angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen, die von einem einzufriedigenden Grundstück ausgehen, so ist die Einfriedigung in dem erforderlichen Umfang zu verstärken, zu erhöhen oder zu vertiefen.

    Nun stelle ich mir die Frage was unter "... keinem angemessen Schutz vor Beinträchtigungen,..." gemeint ist. Zählt hierzu z.B. die fehlende Wirkung als Einbruchschutz? Hat jemand evtl Urteile zu dem Thema?

    Im konketen Fall geht es um die Grenze zu einem Pfeifenstielgrundstück. Hieraus ergeben sich bei 1,2m Höhe Beiträchtigungen des Einbruchschutzes, da diese Grundstück kaum eingefriedet ist. Ist das ein Beeinträchtigung gem Abs 2 §31?

    Grüße und Danke
     
  2. #2 Lexmaul, 28.03.2020
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    Was willst da hin machen? 3m Zäune mit Natodraht oder was meinst Du, würde Einbrecher abwehren?
     
  3. #3 Donpepe, 28.03.2020
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    Moin,

    na ja, das Gesamtkonzept sieht schon komplexer aus, aber die Panzersperren und der 3m tiefe Graben sind ja nicht mehr Teil der Einfriedung... Wobei sich Natodraht auch sehr gut als Panzersperre eignet.. Gute Idee, DANKE!!!

    Beim Einbruchschutz geht ja immer darum, dass eigene Haus unaktraktiver als die anderen Häuser zu machen... Dazu gehört auch, dass mögliche zusätzliche Fluchtwege eingeschränkt sind. Ist eben im Zweifel einfacher über eine 80cm Maschdrahtzaun des Nachbarn zu flüchten als über einen z.B. 1,40m Doppelstabmattenzaun.

    Klar ist, dass es keinen Einbrecher abhält, wenn es aus welchen Gründen auch immer in das Haus will...

    Diese Infomationen stammen von der Polizei zum Thema "Einbruchpräventation" sind also nicht von mir als absoluter Laie selbst ausgedacht!!

    Grüße
     
  4. SvenvH

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    Andersrum könnte man aber auch meinen, dass Einbrecher geschützter vor den Blicken der Nachbarn sind wenn der Zaum höher ausfällt. Vielleicht nicht bei Maschendraht aber wer will schon in einem Gitter Käfig hausen. Und da man leider keine Selbstjustiz ausüben darf flüchtet der Einbrecher sowieso irgendwie. Und im Prinzip zeigen Alarmanlagen, Kameras oder Hohe Zäune ja auch in gewisser Weise dass es was zu holen gibt.
     
  5. #5 Donpepe, 28.03.2020
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    Alles gut Aussagen, jedoch leider keine Antwort auf meine Eingangsfrage...

    Also was meint der Gesetzgeber hier, bzw wie ist es richterlich ausgelget worden?

    Grüße
     
  6. #6 Lexmaul, 28.03.2020
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    Wenn Du ein wenig nachdenkst, ist fehlendee Einbruchsschutz (welcher keiner ist) keine Beeinträchtigung, sonst könnte es damit jeder widerlegen
     
    Wilma66, Fred Astair und Dimeto gefällt das.
  7. Dimeto

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    Das Nachbarrechtsgesetz musst Du ja nur bemühen, wenn Du mit Deinem Nachbarn keine Einigung erzielst. Ansonsten könnt ihr im Rahmen des öffentlichen Rechts (z.B. Landesbauordnung, Bebauungsplan, Straßen- und Wegegesetz) machen, was ihr wollt.
    Der Gesetzgeber meint Beeinträchtigungen, die speziell mit dem einzufriedigenden Grundstück zusammenhängen. Wenn der Pfeifenstiel z.B. zu einem Achtfamilienhaus führt und daher das Verkehrsaufkommen eine unzumutbare Beeinträchtigung deines Gartens zur Folge hätte. Einbruchschutz ist aber keine außergewöhnliche Besonderheit.
     
  8. #8 simon84, 28.03.2020
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    Vielleicht auch natürliche Einflüsse wie Wind Regen Geruch Laub etc.
     
  9. #9 Donpepe, 28.03.2020
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    Wenn du genau lesen würdest, würdest du erkennen das es mir ja genau darum geht... Daher ja auch explizit Frage nach Urteilen, die sind bei solchen allgemeinen Formulierungen meist vorhanden.

    Fakt ist aber, dass es anscheinend keine rechtlich verbindliche Liste (durch Urteile etc) von möglichen Beeinträchtigungen gem. des o.g. Paragraphen gibt, oder?


    Gruesse
     
  10. #10 Lexmaul, 28.03.2020
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    Nix ich genau lesen müssen, Du einfach logisch denken ;)
     
  11. #11 simon84, 28.03.2020
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    @Donpepe schreib doch mal genau was du willst

    ist das dein Grundstück? Oder der Nachbar ? Oder was
     
  12. Dimeto

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    Es kann keine rechtlich verbindliche Liste geben, da es unendlich viele Dinge gibt, mit denen Nachbarn sich beeinträchtigen können. Und weiter gibt es unendlich viele Grundstückskonstellationen, die jede der unendlichen Beeinträchtigungen anders wirken lassen. Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung.

    Wenn der Pfeifenstiel nicht eingesehen werden kann und sich bei Deinem Nachbarn ständig einschlägig vorbestrafte Einbrecher zum Training treffen und sich bei Dir schon mal jemand über diesen Weg Zugang zu Deinem Grundstück verschafft hat, könnte man damit argumentieren.

    Was hat der Nachbar denn gegen die von Dir geplante Einfriedigung einzuwenden?
     
  13. #13 simon84, 28.03.2020
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    Jetzt schreib doch mal dein "konzept"

    Ist es 1,40 Doppelstabmattenzaun statt 1,20 Meter ? Oder was
     
  14. #14 Donpepe, 28.03.2020
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    Moin,

    von jetzt 0,8m auf 1,6m (doppelstabmatte 8/6/8) und dahinter (auf meinem Grundstück) eine Hecke... Haus ist vor 2 Jahren erworben worden. Problem ist, dass die Zufahrt recht eng ist (nicht mein Verschulden) und bis jetzt der Luftraum über dem 80cm hohe Jägerzaun (1980) den nötigen Platz für den Aussenspiegel darstellte. Habe schon angeboten, meinen Zaun 10-15cm auf mein Grundstück zu setzen, aber dann war das nächste Thema, wer denn dann den Streifen pflegt. Die sind leider etwas schwierig...

    Meine Frau fühlt sich mit einem Zaun hinter wohler und ich bin häufig weltweit auf Dienstreise... Daher stellt sich keine Diskussiongrundlage bzgl der sinnhaftigkeit (zumindest nicht in diesem Forum, vielleicht unter xxx.paarberatung.de)

    Es ist klar, dass das Nachbarschaftsgesetzt im Falle keiner Einigung greift. Auch ist klar, dass es keine Liste gibt, die ein Richter abzeichnet... Jedoch ggf. eine Auflistung von Einzelfallentscheidungen zu diesem Thema/ Themenkreis. Hieraus kann man meist abschätzen wie in der Reschtsprechung dieser Abs. ausgelegt wird (werden würde).

    Viele Gesetze weisen Lücken auf, welche sich durch entsprechende Urteile "schliessen", bzw konkreter definert werden. Wenn jeder da mit Logik ran geht, dann bräuchten wir wahrscheinlich nur halb soviel Richter...

    Grüße
     
  15. #15 Lexmaul, 28.03.2020
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    Die Logik ist, dass der Zaun keinen Einbruchsschutz darstellt und daher Du keinen Grund hast, das einzufordern.

    Das ist das kleines bisschen Logik - finanzier Deiner Frau nen kleinen Waffenschein, mach die Fenster sicherer oder suche einen Job ohne Reisen - ganz ehrlich, das sind Deine Möglichkeiten.
     
  16. #16 Donpepe, 28.03.2020
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    Dann gehe ich davon aus, dass es für diese Aussage entsprechend Belege gibt... die Aussagen der Polizei sind da anders: „Einbruchprävention fängt an der Grundstücksgrenze an“

    Aber das ist wohl falsch...

    Grüße
     
  17. #17 simon84, 28.03.2020
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    Dann mach den Streifen doch einfach mit Kies, dann muss man auch nix pflegen.

    Wäre mir persönlich wohl am liebsten.
     
  18. #18 Lexmaul, 29.03.2020
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    Jop, ist falsch - die Polizei ist auch nur ein Verein voll Meinungen und glücklicherweise nicht die Judikative ;).

    Ich habe noch nie gehört, dass die Polizei entsprechende Einfriedungen empfiehlt - lasse mich gerne überraschen, aber hast Du da was schriftliches?

    Und ich kann Dir leider nix geben, weil ich ausschließlich grad mittels gesundem Menschenverstand spreche. Auch nach dem dritten Mal wird Dir echt nicht klar, dass die Zaunregelung damit nutzlos wäre, weil jeder dann riesige Zäune bauen könnte?
     
  19. Dimeto

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    Selbst wenn Dir noch jemand eine Liste zukommen ließe oder Du sie selber ergoogletest und das ein oder andere Urteil Deine Auffassung unterstützte, wie sähe Dein Plan aus? Wie soll der juristische Ablauf aussehen? Nachbarschaftsstreitigkeiten sind bei Gericht unbeliebt, daher ist meist ein Schiedsverfahren vorgeschaltet. Aber auch vor Gericht kommt es fast immer zu einem Kompromiss.

    Da bereits eine gemeinsame Einfriedigung existiert, kannst Du nur zusammen mit dem Nachbarn eine Veränderung aushandeln, da die Einfriedigung euch beiden gehört. Mit einer einseitigen Veränderung machst Du Dich schadenersatzpflichtig.

    Eine ängstliche Frau im Hintergrund bringt Dich bei schwierigen Nachbarn natürlich in eine schlechte Verhandlungsposition, so dass Du Deine Kompromissbereitschaft wohl wirst steigern müssen.
     
  20. #20 Kriminelle, 29.03.2020
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    Nein!
    Eine Beeinträchtigung ist ein Zustand von außen, den Du nicht beeinflussen kannst, z. Ansicht eines hässlichen Hinterhofes, Industrie, oder Abfallhügel des Nachbarn. Oder ein Blick auf ein Bordell... Auch Lärm oder Geruch spielt bei Beeinträchtigung eine Rolle.
    Wenn solch eine Beeinträchtigung durch Nach arm aus vorhanden, darfst Du dort entsprechend höher oder blickdichter gehen.
    Das hat nichts damit zu tun, was Du in erster Linie möchtest.

    Im übrigen sind 1,20 sehr wohl geeignet, von einem schnellen Sprung abzuleiten ;)
     
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Zaunhöhe (Einfriedung) - Nachbarschaftsgesetzt (SH)

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