Zahlungsplan

Diskutiere Zahlungsplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei uns geht es nun endlich los. Die Planung steht soweit, jetzt fehlt nur noch die Unterschrift. Preise haben wir fleißig...

  1. #1 amasingh, 01.04.2020
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    Hallo zusammen,

    bei uns geht es nun endlich los. Die Planung steht soweit, jetzt fehlt nur noch die Unterschrift.
    Preise haben wir fleißig verglichen, doch passt der Zahlungsplan so?

    1. Laut GU versteht sich der Zahlungsplan so, dass die Rechnungsstellung jeweils nach Beendigung des Punktes erfolgt, da nicht weiter definiert. Ich finde es nicht eindeutig!?
    2. Ist der Plan so grundsätzlich OK? Hauspreis exkl. Elektro ca. 550.000 (Erdwärme, KFW40+ etc)

    1. Auftragsbestätigung 2%
    2. Einreichen des Bauantrags 3%
    3. Erstellen der Bodenplatte 10%
    4. Erstellen der tragenden Erdgeschosswände 10%
    5. Erstellen der Erdgeschossdecke 10%
    6. Erreichen der Richtfertigkeit 10%
    7. Aufstellen des Dachstuhles 10%
    8. Sanitär-Rohinstallation in den Wohngeschossen 10%
    9. Einbau der Standardfenster 8%
    10. Innenputz ohne Beiputz 5%
    11. Estrich ohne Anschlussarbeiten 5%
    12. Einbau der Heizung und des Warmwasserspeichers 4%
    13. Verlegung der Fliesen ohne Sockel 3%
    "Diese Abschlagszahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig"

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
     
  2. SIL

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    10% Rest Summe?Dort sollten dann die Unterlagen und Nachweise mit eingefügt sein, ansonsten ziemlich gesplittet - Bürgschaft? Im Grossen und Ganzen geht das so, wichtiger ist aber der Vertrag im Ganzen...
     
  3. #3 amasingh, 01.04.2020
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    Genau, 10% sind nach Abnahme zu zahlen, sorry :)
    Und bzgl Rechnungsstellungszeitpunkt? Dazu steht im Vertrag nichts.
     
  4. #4 SIL, 01.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 01.04.2020
    SIL

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    Doch - immer wenn der Leistungsstand erreicht ist - sie können ja jeweils bei der Rechnung einen Bautenstandsbericht mit Doku fordern oder jetzt mit einpflegen lassen, als Bringepflicht, grundsätzlich ist der Unternehmer erstmal in der Schuld Ihnen seine Rechnungsstellung mit dem erklärten Leistungsstand darzulegen, oder sie vereinbaren Abnahme zur jeweiligen Rechnung.

    Was oben noch fehlt ist Dachdeckung und Gala insofern das mit beauftragt ..
     
  5. #5 amasingh, 01.04.2020
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    Dachdecker ist natürlich mit beauftragt. Dachte das wäre bei Dachstuhl mit drin. In der Leistungsbeschreibung sind jedoch die Dachziegel inkl. Marke (Nelskamp) beschrieben.
    Gala wird separat beauftragt.
     
  6. SIL

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    Nein da steht nur Dachstuhl - also rein Zimmermann, Aufschlag heisst nicht Deckung oder Regendichtheit oder Dämmung Auf/Unter/Zwischensparren oder USP , insofern ist das hier erstmal nicht erwähnt und TB auch nicht...
     
  7. #7 simon84, 01.04.2020
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    Da sind überall so Ausnahmen drin, „ohne“
    Das würd ich vorher genau durchplanen und besprechen

    auch das BLB checken (lassen)
     
  8. #8 Fred Astair, 01.04.2020
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    Strom bekommt das Haus auch nicht und auch keine Sanitär-Objekte und -Armaturen?
     
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  9. #9 simon84, 01.04.2020
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    Tiefbau ist separat? Garage / carport?
     
  10. #10 msfox30, 01.04.2020
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    Der Punkt macht mich etwas stutzig. Wenn dir der GU den Auftrag bestätigt, darfst du ersteinmal 11.000€ bezahlen - als Vorkassen quasi?
    Bei uns war der erste Punkt z.B.
    5% nach Übergabe der Baugesuchsunterlagen.

    7. Ist wirklich nur Dachstuhl
    Bei stand da:
    xx% nach Dacheindeckung.
    Da die Dachziegel nicht in die Luft gelegt werden, ist da der Dachstuhl schon da...

    10% nach Abnahme ist ok. Wir konnte unseren GU nur auf 6% runter handeln.
    Wenn der GU richtig fair wäre, gäbe es am Ende noch einen Punkt "xx% - Sicherheitseinbehalt" oder eben die Gewährleistungsbürgschaft.
    Beim GU hast du nämlich das Problem, dass du nur EINEN Vertragspartner hast, an den du dich die nächsten 5 Jahren wegen Gewährleistung wenden kannst. Geht dieser Pleite oder löst sich einfach auf, ist deine gesamte Gewährleistung quasi futsch und dein Geld ist auch weg.
     
  11. #11 Fabian Weber, 01.04.2020
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    Du hast nach der Bodenplatte bereits 82.500€ überwiesen, bei einem erbrachten Gegenwert von vielleicht 25.000€.

    Typisch GU sag ich mal.
     
  12. #12 Fabian Weber, 01.04.2020
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    Vertragsstrafe 5% und Gewährleistungseinbehalt 5% nicht vergessen.
     
  13. BaUT

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    Ja - da sie keine direkten Verträge mit den Handwerkern haben besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn der GU in Insolvenz geht.
    Deshalb sollte im Vertrag auch eine Haftungsabtretungserklärung (oder hieß das Gewährleistungsabtretungserklärung) enthalten sein und eine Adressenliste aller baubeteiligten Subunternehmer des GU. Es gibt zwei Formen der Abtretung "erüllungshalber" oder "sicherungshalber". Fragen Sie einen Baurechtler, welche Form für Sie besser ist. Ich muss das jedesmal neu nachlesen, weil ich es nur selten brauche. Vertragsprüfungen überlasse ich gern einem befreundeten Anwalt.
     
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  14. #14 amasingh, 02.04.2020
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für all eure Anregungen.
    Unser GU ist sehr flexibel und hat den Plan gerne noch etwas angepasst. Zudem können wir größere Gewerke wie Fenster, PV usw ohne weiteres zu einem festen Preis (bereits im Vertrag festgelegt) rausnehmen.

    Viele Grüße und vielen Dank nochmals :)
     
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  15. #15 El Gundro, 23.04.2020
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    Für mich klingt das gut, dass der GU beim Zahlungsplan flexibel auf den bauherrn reagiert, kenne ich so nicht. Oft heist es einfach "das ist grundsätzlich bei uns so" und fertig.
     
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