Gebietsart vs. Flächennutzungsplan

Diskutiere Gebietsart vs. Flächennutzungsplan im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Laut BauNVO wird nach Flächennutzungsplan und Gebietsart unterschieden §1. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf Den...

  1. #1 msfox30, 10.04.2020
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    Laut BauNVO wird nach Flächennutzungsplan und Gebietsart unterschieden §1.
    https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf

    Den Flächennutzungsplan konnte ich über HALgis für unser Wohngebiet finden. Wenn ich es richtig verstanden haben, wird die Gebietsart im Bebauungsplan definiert. Laut Aussage von unserer Stadt vor einigen Jahren, gibt es für unsere Gebiet keinen Bebauungsplan. Auf der Websteite der Stadt konnte ich auch keinen B-Plan für unser Gebiet finden.
    In der BundesImmissionsschutzgesetz ist aber auch wieder von Mischgebiet etc. die Rede.
    Also muss dieses auch irgendwo definiert sein - aber wo?

    Oder kann ich aus dem FNP die Gebietsart ableiten? Hier würden wir unter "gemischte Baufläche" fallen.

    Hintergrund: Ich will wissen, ob wir nun einem Mischbegiet wohnen und welche Lärmschutzverordnungen dort gelten.
    Es gibt immer wieder Diskussion mit den Nachbarn über Mittagsruhe, Arbeiten an Feiertragen etc.
     
  2. #2 Fabian Weber, 10.04.2020
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    Das geht dann nach Paragraph 34 BauGb und der BauNvo.

    In der BauNvo sind die Gebietstypen definiert. Schau einfach nach was bei Dir wohl vorliegt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 10.04.2020
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    Regelungen zu Lärm kann die Gemeinde auch noch zusätzlich erlassen, das hat mit Gebietstyp erstmal wenig zu tun.

    Meines Wissens nach ist es so, dass in Wohn und Mischgebieten Sonntags und Feiertags keine lärmenden Arbeiten erlaubt sind (rasenmähen usw.) und am Samstag die Mittagsruhe von 12-15Uhr einzuhalten ist.

    Das sollte eigentlich auch Common Sense sein.
     
  4. #4 Lexmaul, 10.04.2020
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    Es gibt Kommunen, die gar keine Mittagsruhe vorschreiben - unsere zum Beispiel (und zum Glück).
     
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  5. #5 simon84, 10.04.2020
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    Die konkreten Probleme mit den Nachbarn / Lärm wären relevanter um das zu beurteilen als die „Gebietsart“
     
  6. #6 driver55, 10.04.2020
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    Das ist sicherlich sehr unterschiedlich. In Kurgebieten und Schrebergärten mag das (noch) zutreffen, ansonsten wurde da in der Vergangenheit viel gelockert.

    --> Gemeinde fragen.

    Arbeiten an Feiertagen heisst was? Welche Arbeiten? Natürlich hat ein Nachbar da kein Rasen zu mähen oder Steine zu klopfen.
     
  7. #7 Fabian Weber, 10.04.2020
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    Hab gerade nochmal gelesen, gesetzlich geschützt sind nur Sonn- und Feiertage.

    Den Rest regelt jede Gemeinde für sich.
     
  8. #8 Lexmaul, 10.04.2020
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    Heute vor 3 Jahren hab ich geschottert und Garten geebnet - was hat sich der "Nachbar" 300m Luftlinie aufgeregt :D
     
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  9. #9 msfox30, 10.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2020
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    Ja, aber nur definiert.
    Das wollte ich ja wissen. Wo soll ich da nachschauen. B-Plan konnte ich nicht finden zu unserem Gebiet. Hier gibt es aber ein Schreinerei, eine Elektrofirma, einen Fuhrpark der Post,...
    Den Grund bezüglich Lärm wollte ich eigentlich hier nicht diskutieren, da OT für das Forum.
    Aber soviel. Der Nachbar hat sich heute morgen beschwert, weil ich geschippt habe. Ich will ca. 25cm tief für einen Weg ausheben. Da sind allerdings einige Steine/Schotterreste drin, die ich anfangs gesiebt hatte. Das Sieben habe ich wegen etwas zu laut dann eingestellt und nur noch geschippt. Da stand er wieder auf er Matte.
    Des Nachbarschaftsfriedens und Karfreitags wegen habe ich dann ganz aufgehört. Beim 1.Mai hätte ich weiter gemacht. Morgen 7:00 gehts dann weiter - bis 22:00 darf ich offiziell arbeiten - durchweg, da es hier offziell keine Mittagsruhe gibt. Wir pausieren aber trotzdem - des Nachbarschaftsfriedens willen.
    Ich darf laut BImSchG (Geräte- und Maschinelärmschutzverordnung) sogar unter Mittag Rasen mähen, weil es dazu keine extra lokale Regelung z.B. von der Stadt gibt - Rasenmäher dürfen von 7:00 - 20:00 betrieben werden. Mache ich aber nicht. Freischneider wiederum sind nur von 9:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00 erlaubt.
    https://m.halle.de/Publications/4045/merkblatt_ruhesto_render_la_rm_-_stand_01_08_2017.pdf
    Meine Arbeit hätte ich jetzt unter "nicht gewerbsmäßige Betätigungen in Haus und Garten" definiert, was nach meiner Interpretation/Auslegung gemäß § 3 FeiertG LSA (2) Satz 4 erlaubt wäre.
     
  10. #10 simon84, 10.04.2020
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    Siehst du das war schon ein entscheidender Hinweis. Nämlich dass du etwas lärmendes machen willst und nicht der gestörte bist :)

    ganz ehrlich ? Weitermachen in dem Rahmen den du für richtig hälst, wenn du eh schon soweit möglich Rücksicht nimmst.... das ist doch nur der Neid
     
  11. #11 msfox30, 10.04.2020
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    Neid...
    Nein, das sind die einzigen Nachbarn die ihr Haus seit Jahren fertig haben....
    Einem anderen Nachbarn habe ich gestern meinen Abbruchhammer geliehen - mit dem Hinweis es ist Feiertag :). Heute Nachmittag wurde dieser auch für 30min genadenlos eingesetzt. Gegenüber wurde heute Nachmittag mit dem (Hand?)vertigutierer gearbeitet. Soll heißen, es gibt Leute im Viertel, die Leben noch :) und fühlen sich nicht wie im Sanatorium.
     
  12. #12 simon84, 10.04.2020
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    einfach machennnn....
     
  13. #13 driver55, 11.04.2020
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    Aha, daher weht der Wind!

    Feiertag! Jede weitere Diskussion erübrigt sich. Punkt!

    Gilt auch für den Nachbar Deines Nachbarn.
     
  14. #14 msfox30, 07.06.2020
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    Leider sind wir vom Thema abgekommen.
    Daher noch einmal die Frage:
    Woran leite ich die Gebietsart im BundesImmissionsschutzgesetz ab, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
     
  15. #15 Fabian Weber, 07.06.2020
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    Den Gebietstyp analysierst Du über die Definitionen in der BauNVO (Baunutzungsverordnung).
     
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