Insolvenz

Diskutiere Insolvenz im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich baue mit einem Bauunternehmer der alle Gewerke übernommen hat. Leider hat er etliche teils heftige Baumängel verursacht und ich habe die...

  1. #1 Marco 1111, 14.05.2020
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    ich baue mit einem Bauunternehmer der alle Gewerke übernommen hat. Leider hat er etliche teils heftige Baumängel verursacht und ich habe die Vermutung das er Insolvenz anmelden wird.
    Ein Zimmermann hat letzen Monat in seinem Auftrag den Dachstuhl drauf gesetzt. Die Frage ist jetzt, kann der Zimmermann seine offen stehenden Rechnungen bei mir geltend machen, wenn der Bauunternehmer Insolvenz anmeldet?
     
  2. Yilmaz

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    Nein kann er nicht. Der Zimmermann ist selber schuld wenn er im Auftrag von GU weiterarbeitet
     
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  3. #3 Fabian Weber, 14.05.2020
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    Du musst einerseits vorsichtig, sein dass Du solche Aussagen nie im Zusammenhang mit dem echten Firmennamen tätigst.

    Wenn Du Dir jedoch sehr sicher bist, solltest Du für Deine Mängel schonmal den doppelten Satz der Herstellungskosten von den Rechnungen einbehalten (das gilt sowieso immer) und wenn es wirklich nur noch eine Sache von Tagen und Wochen ist, dann wäre ich ein A... und würde meine Zahlungen arg verzögern.

    Jetzt kommt der weiche Teil:

    Gleichzeitig willst Du ja wahrscheinlich das Haus möglichst reibungsfrei fertig bekommen, daher solltest Du Dir überlegen, dass Du mit der Baufirma, wenn es schlecht um diese steht, entsprechende Vereinbarungen triffst, die Gewerke aus dem Auftrag herauszulösen und in Eigenregie weiter zu beschäftigen.
     
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  4. #4 Marco 1111, 24.05.2020
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    Das Geld habe ich auch einbehalten. Der Bauunternehmer bezweifelt die meisten Schäden und baut nicht mehr weiter. Zudem hat er schon zwei Fristen zur Schadenbeseitigung verstreichen lassen.das ganze zieht sich total in die länge.
     
  5. #5 Fabian Weber, 24.05.2020
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    Je nachdem was für einen Vertrag Du mit dem GU hast, solltest Du Ihn darauf hinweisen, dass Du Ihn kündigen wirst, wenn er nicht weiterarbeitet und Du alle sich daraus ergebenden Mehrkosten Ihm in Abzug bringen wirst.

    An diesem Punkt solltest Du zum Fachanwalt für Baurecht gehen.

    Kannst Du mal die schlimmsten Mängel nennen?
     
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  6. #6 Marco 1111, 24.05.2020
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    falscher einbau weisse wanne, falsche kellerdämmung( schon verfüllt). wände gerissen, schöckmodule in treppen nicht eingebaut......
     
  7. Berndt

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    Nix mehr ohne Anwalt machen, habe das Gefühl es könnte teuer werden
     
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  8. #8 Marco 1111, 24.05.2020
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    stimmt, aber das grössere Problem ist noch, das ich nicht weiterbauen kann.
     
  9. #9 msfox30, 24.05.2020
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    Das ist halt das leidige Risiko, wenn man GU baut.
    Aber, je schneller du selbst aktiv wirst, desto schneller kannst du auch weiter bauen.
    Wie schon geschrieben, such dir einen Anwalt. Ein Erstgespräch kostet hier im Verhältnis zu den Kosten des Hausbaues nicht die Welt.
    Auch wirst du um einen Sachverständigen nicht drumrum kommen. Ich vermute, bisher hast du die Mängel beurteilt und das lässt sich der GU nicht bieten - kann ja jeder kommen und sagen, dass das so falsch ausgeführt wurde.

    Und... halt dein Geld zusammen. Geld was weg ist, siehst du nicht wieder :(.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 24.05.2020
    Fabian Weber

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    OK das sind schon richtige Mängel.

    Ist die VOB vereinbart? Wenn ja dann Verzugsetzung und PENG, weiter gehts mit eigenen Firmen. Vor Gericht könnt Ihr noch, wenn Ihr drin wohnt.

    Die Digitalkamera wird Dein neuer bester Freund werden.
     
  11. SIL

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    Doch, @Yilmaz das kann passieren, ggf geht der Bauunternehmer in IV oder Liquidation, alle offenen Posten erhalten diejenigen dann vom Sequestor oder Liquidator, im Prinzip ist das der Umweg oder es besteht auch die Möglichkeit der Forderungsabtretung direkt an den Zimmerer, was zugebener maßen aber eher selten vorkommt.
     
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