Hobbyraum in Wohnraum ändern, Bestimmungen in BW?

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  1. KATR

    KATR

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    Ich überlege einen Hobbyraum im Keller in Wohnraum zu ändern, um in dem Raum auch schlafen zu dürfen. Meine Fragen:
    Welche Vorraussetzungen gelten in BW? Muss der Raum direkt aus der Wohnung heraus zugänglich sein?
    Bislang konnte ich nur finden: 2,3m Höhe, Fenstermass 1/10 der Grundfläche. Auch bei Fenstern, die im Schacht liegen? Der Raum hätte dann zwei Zugänge, reicht das als Fluchtweg? Einen vom Untergeschoss aus und einen von der Wohnung? Was gibt es noch an Vorschriften? Heizung muss noch eingebaut werden.
     
  2. BaUT

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    Ein Fluchtweg führt immer bis nach draußen. Der Weg ins UG ist also noch kein kompletter Fluchtweg. Kellerlichtschachtfenster gelten nicht als 2. Fluchtweg weil man durch diese i.d.R. nicht rauklettern kann.
    Vielleicht solltest du hier mal die Grundrisse und Schnitte von deinem Haus online stellen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 26.05.2020
    Fabian Weber

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    Das ist nicht nur ein Fluchtweg, sondern auch ein Rettungsweg. Das heißt, der Feuerwehrmann will Dich da vielleicht mit einer Trage rausretten, oder er will da mit Schutzanzug etc. rein.
     
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  4. #4 Andreas Teich, 27.05.2020
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    Wieso schläfst du nicht einfach in dem Raum wenn’s selbstgenutztes Wohneigentum ist?
    Wer beantragt denn wegen so etwas eine Nutzungsänderung mit sämtlichen Auflagen, Kosten, Einschränkungen und evt Untersagung?
     
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  5. #5 Surfer88, 27.05.2020
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    Eben!
    Solang nix vermietet wird interessiert das doch keinen...

    Lg
     
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