Zählt eine Dachtereasse als Nicht-Vollgeschoss

Diskutiere Zählt eine Dachtereasse als Nicht-Vollgeschoss im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich konnte dazu bislang leider nichts im Internet finden. Folgendes Beispiel: Ich baue auf ein Haus mit 2 Vollgeschossen ein...

  1. #1 Morr1Bo, 03.06.2020
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    Hallo,

    ich konnte dazu bislang leider nichts im Internet finden.

    Folgendes Beispiel: Ich baue auf ein Haus mit 2 Vollgeschossen ein Nichtvollgeschoss (Penthouse). Kann man eigentlich auf das Dach des Penthouses noch eine Terasse bauen.

    Sprich zählt ein Stockwerk nur mit Terasse auch als Nicht-Vollgeschoss oder hat das eine Sonderrolle. Geht um NRW fals das entscheident ist.

    Danke für die Hilfe
     
  2. JPtm

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    Die Frage ist: Gibt es einen Bebauungsplan oder ist es §34?

    Gibt es den Plan, einfach reingucken was erlaubt ist, fertig.
    Ist es §34 wird es schon schwieriger. Dann müssen Sie sich in der Umgebung (Stichwort: Ortsübliche Bebauung) umschauen, was dort schon genehmigt worden ist. Hat jemand soetwas schon sieht es gut aus, sind Sie der Erste, kann es schwierig werden aber nicht unmöglich. Dann wäre der erste Weg mal eine Bauvoranfrage stellen, bzw. dort mal anrufen und vorfühlen.

    Auch wenn Bauämter eine Absage gerne so begründen: Ortsüblich ist unabhängig von der Vollgeschosszahl. Da gibt es Urteile zu.
     
  3. #3 Morr1Bo, 03.06.2020
    Morr1Bo

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    Danke erstmal für die Antwort! Es gibt einen BPlan von 1970. Demnach ist ja bei der Betrachtung der Vollgeschosse das damalige Baurecht anzuwenden (statischer Verweis).

    Der BPlan schreibt eine Geschossanzahl von genau 2 Vollgeschossen vor. Eine maximal Höhe ist nicht vorgegeben. Daher mein Plan ein Nichtvollgeschoss auf das Gebäude, welche dann nach damaligen Regelen 2/3 der Fläche ausmachen darf, und darauf die Dachterasse.

    Deswegen die Frage ob eine reine Dachterasse eine Sonderstellung aufweist, weil das Stapeln von Nichtvollgeschossen ja nicht möglicht ist, beim alten Baurecht, so wie ich es gelesen habe.
     
  4. JPtm

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    Da hilft wohl nur den BPlan von 1970 studieren und auch schauen wie damals eine Terasse verrechnet worden ist. Normal geht die zu 0-25% der Fläche ein, ist zumindest in Thüringen so. Aber wie das 1970 in NRW gehandhabt wurde, tjo.

    Vorallem müssen Sie schauen was im BPlan zu den Dächern steht. Müsste da eine kleiner Kubus jetzt drauf, ein Spitzdach, sind Gauben erlaubt etc.
     
  5. Dimeto

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    Wenn die Terrasse keinerlei Überdachung erhält, kann keine Rede von Geschoss oder Stockwerk sein, dazu bedarf es eines oberen Raumabschlusses.
    Wer sagt das?
    Welches Alter? Von 1985-2018 war das Stapeln von Staffelgeschossen nicht möglich, weil hier Bezug auf das oberste Geschoss genommen wurde. Das Stapeln von Nicht-Vollgeschossen mit geneigten Dächern war und ist in NRW erlaubt, in anderen Bundesländern wie z.B. NI und BW jedoch nicht.
     
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