Rechnung für Bewehrungsabnahme Geschossdecke?

Diskutiere Rechnung für Bewehrungsabnahme Geschossdecke? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo an die Bauexperten und Deckenerfahrenen, bei uns wurde gerade die EG Geschossdecke gegossen (Betonfertigdecke/Filigrandecke mit...

  1. Hembo

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    Hallo an die Bauexperten und Deckenerfahrenen,

    bei uns wurde gerade die EG Geschossdecke gegossen (Betonfertigdecke/Filigrandecke mit Ortbetonergänzung). Kurz darauf haben wir ohne Kommentar eine Rechnung für "Bewehrungsabnahme und Prüfprotokoll" erhalten (ein paar hundert Euro).
    Wir bauen Schlüsselfertig mit einem Generalunternehmer und die Kostenübernahme für eine Bewehrungsabnahme war jetzt eigentlich nicht im Vertrag in den Bauherrenleistungen festgelegt.

    Das klang jetzt für mich etwas seltsam, dass dies nun auf einmal Extra-abgerechnet werden soll. Wir haben den Preis für den Hausbau ja inkl Betongeschossdecke+Bewehrung vereinbart. Müsste das dann nicht selbstverständlich sein dass die Bewehrung geprüft wird? Der Generalunternehmer steht doch eigentlich in der Pflicht dann die Geschossdecke inkl. der vom Architekten angeordneten Bewehrung anzufertigen.

    Theoretisch freue ich mich dass die Bewehrung anscheinend geprüft wurde und es davon sogar ein Protokoll geben soll (hab ich zur Rechnungsprüfung jetzt auch angefordert). Ich habe nächste Woche nochmal ein Gespräch mit dem Bauleiter und wollte dann dies ansprechen. Ich wollte nur einmal vorab nachfragen inwieweit so etwas üblich ist?
    Hört sich das normal an oder versucht der Generalunternehmer Kosten auf mich abzuwälzen die eigentlich inklusive sein sollten?
    Ist so eine Bewehrungsabnahme nicht immer vorgesehen?

    Ich würde mich über Eure Antworten freuen.

    Viele Grüße
     
  2. #2 simon84, 06.06.2020
    simon84

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  3. #3 BaUT, 06.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.06.2020
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    Wer hat denn die Genehmigungsplanung gezahlt?
    Wer hat denn die Gebühren des Bauantrages bezahlt?
    Wer hat denn die Statik bezahlt?
    Wer hat denn die Prüfung der Statik durch einen Prüfstatiker bezahlt?

    [........................ ] <--------- Antwort bitte hier eintragen!
    DER/DIE zahlt auch die Bewehrungsfreigabe des Prüfstatikers!
     
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  4. #4 Gast85808, 06.06.2020
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    Gast85808 Gast

    Könnte auch BaWü sein, Erdbebengebiete.

    Hört sich jedenfalls nach Prüfstatiker an, als Auflage zur Baugenehmigung um das mal vereinfacht auszudrücken. Üblich ist, daß "öffentliche" Kosten/Gebühren vom Bauherrn getragen werden.
     
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  5. Yilmaz

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    Es ist mit Sicherheit der Prüfstatiker.
    Die Kosten wären damit berechtigt...
     
  6. #6 Fabian Weber, 06.06.2020
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    Ich würde auch mal in die Baugenehmigung schauen.

    Auf jeden Fall kannst Du ja zahlen und wenn es doch nicht rechtens war, dann wird das einfach mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
     
  7. SIL

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    Das ist doch eine Vertragssache Fibi, wer dies zahlen muss.
    @Hembo was steht auf den Rechnungskopf BVPI oder BVS? - sollte es als Auflage erlassen sein kommt die Rechnung vom Verband bzw HSP - direkt abrechnen geht schon Jahre lang nicht mehr in fast allen Bundesländern oder der GU hat diese genommen und noch was 'draufgepackt'.
     
  8. SIL

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    Ja.
    Ja.
    In den Vertrag schauen.
    Da dieses Bauwerk ja fix in den Kosten ist, müssten die angesetzten % eigentlich im Vertrag erfasst sein oder includiert - einfach umlegen geht nicht.
     
  9. Hembo

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    Wow Danke bereits für die Ganzen Antworten!

    Also zu den Rückfragen:
    NRW . Erdbebenzone 1

    Im Rechnungskopf steht nur der Generalunternehmer

    Im Planungs und Bauauftrag und in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung steht jetzt nirgendwo dass die Prüfung der Bewehrung eine Bauherrenleistung wäre.
    Da steht nur zu den Geschossdecken, dass diese aus "massiven, vorgefertigten Elementen aus bewehrten Stahlbeton in Verbindung mit Ortbeton" bestehen.

    Ich habe dann jetzt gerade nochmal in die Baugenehmigung geschaut.
    "Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns müssen dem Bauordnungsamt unter Angabe des Aktenzeichens folgende Bautechnische Nachweise... vorliegen,
    Nachweis der Standsicherheit (fem § 8 I BauPrüfVO) einer qualifizierten Tragwerksplanerin inkl. der dazugehörigen Ausführungspläne"

    Da steht weiter als Nebenbestimmung:
    "Mit der Anzüge über die abschließende Fertigstellung müssen dem Bauordnungsamt... folgende Beischeinigungen vorgelegt werden...
    -Bescheinigung über die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung durch die qualifizierte Tragwerksplaner"


    Die Genehmigungsplanung ist Teil des Hauspaketes und ist im Gesamtpreis enthalten.
    Die Baugenehmigung habe ich bezahlt.
    Mit dem Architekten habe ich folgende Punkte vereinbart die ich bezahle:
    Statik durch einen geprüften Tragwerksplaner (Beauftragung, Ortstermine und Bescheinigungen der stichprobenhaften Kontrollen, Bescheinigung der Übereinstimmung mit Bauantragsplänen.

    Die vereinbarten Preise für die Statik (mit Architekt vereinbart) passen jetzt nicht so wirklich mit den Bewehrungskosten zusammen (Vom Generalunternehmer in Rechnung gestellt).

    Also klingt das eher nach einer berechtigten Forderung, auch wenn die Kostenübernahme nicht direkt im Vertrag stand?
     
  10. #10 simon84, 06.06.2020
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    Das gehört entweder zum Bereich Statik oder Baugenehmigung. Also würde mir da keinen großen Kopf machen.
     
  11. SIL

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    @Hembo geh mal auf BVS-BW.. Gebühren dort sollten deine Kosten erfasst sein, das eine was du zahlst ist Erstellung der Statik ( genehmigungsfähig plus Abschlussbescheinigung) nach deiner VWO und LBO ggf Zone ggf Kommune brauchst du aber auch beim EFH eine Prüfstatiker bzw prüfungsbefreiten TWP, nun kann ich dir nicht ad hoc sagen was Prüfungsumfang darstellt, denn die erste Rechnung wäre eigentlich Prüfung der Statik und ggf Bodenplatte... etc
    In diesem Sinne wirst du einen TWP gepr. haben, die Kosten für die Prüfleistung sind aber fix und überschaubar
     
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  12. SIL

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    Mich wundert nur dass dies vom GU kommt, ist der Prüfbericht mit dabei?
     
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  13. #13 Fabian Weber, 06.06.2020
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    Dann sollte dieser auch die Rechnung bezahlen.
     
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  14. Hembo

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    Leider nein,

    ich habe dem GU daher bisher auch nur geschrieben, dass ich diesen bitte zur Rechnungsprüfung hätte...
     
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  15. #15 Andreas Teich, 08.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.06.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Ggf bei der Überweisung vermerken
    „Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung„
    dann kannst du das später immer noch verrechnen, wenn die Forderung nicht rechtens ist
    und du mußt dich jetzt nicht auseinandersetzen
     
  16. Hembo

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    Hi danke für den Tipp mit dem Überweisungsbetreff, das kann wohl fter noch nützlich sein...
    Ich habe gerade nochmal mit dem Bauleiter gesprochen.

    Der Bauleiter meinte, dass das Bauamt alle Unterlagen bezügl. Statik, Pläne, Kontrollen etc. verlangt und die zur Sicherheit die Bewehrungen bei den Decken immer noch von einem Statiker abnehmen lassen. Das Protokoll habe ich jetzt auch erhalten. Enthielt jetzt auch eine längere Liste mit Mängeln die noch beseitigt wurden. Die Bewehrungsabnahme hat derArchitekt gemacht, welcher die Bewehrungspläne entworfen hat. Ich weiß jetzt zufällig, dass das Architekturbüro die Bewehrungspläne bei dem Architekten als Subunternehmer in Auftrag gegeben hatten.
    Für beide Geschossdecken scheinen das dann insgesamt um die 500-600€ zu werden. Na ja unerwartete Kosten an dieser Stelle, die nochmal unerwartet aufs Konto schlagen. Hätte ich mal lieber früher in der Planung gewußt... Tja aber wenn die dadurch Fehler vermeiden und sich vorab noch etwas korrigieren lässt, dann ist das ja vielleicht gut investiertes Geld...
     
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  17. #17 Fabian Weber, 09.06.2020
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    Und warum solltest Du das jetzt zahlen?
     
  18. Hembo

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    So richtig überzeugt bin ich zwar auch nicht, Aber so wie ich jetzt die Vorredner verstanden habe ist es ja anscheinend doch üblich, dass sowas vom Bauherren bezahlt wird, der die Baugenehmigung bezahlt...
     
  19. #19 matschie, 10.06.2020
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    In NRW sind Gebäude der Gebäudeklasse 1 prüfbefreit, sofern die Statik von einem qualifizerten Tragwerksplaner aufgestellt wurde.
    Allerdings ist dann durch den qTP eine Stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung durchzuführen (§ 68 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW 2018), das passt auch zu dem Absatz:
    Ist denn derjenige, der die Stichprobenhafte Kontrolle gemacht hat, der gleiche der die Statik auch aufgestellt hat?
    Wenn das so ist, handelt es sich vermultich genau darum.
    Und dann ist der qTP mit diesen Kontrollen durch den Bauherrn zu beauftragen, die Bescheinigung über die Beauftragung ist dann idR mit der Baugenehmigung einzureichen.

    Ob die Kosten dafür jetzt von dir oder vom GU getragen werden müssen, ist Frage der Vertragsgestaltung.

    Ab hier Spekulation: Ich kann mir vorstellen, dass der GU die Kosten vergessen hat und jetzt versucht, sie dir aufzudrücken. Genaueres kannst du aber nur dem Vertrag entnehmen.
     
  20. BaUT

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    Ist damit nicht schon alles klar?
     
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