Abschlagsrechnung 19% oder 16%Mwst.?

Diskutiere Abschlagsrechnung 19% oder 16%Mwst.? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo , brauche eure Hilfe. Habe eine zweite Abschlagzahlung erhalten am 01.07.2020 mit 19% Mwst. Daraufhin habe ich die Firma gefragt, wieso...

  1. #1 Vitja47, 02.07.2020
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    Hallo ,
    brauche eure Hilfe.
    Habe eine zweite Abschlagzahlung erhalten am 01.07.2020 mit 19% Mwst. Daraufhin habe ich die Firma gefragt, wieso diese keine 16% Mwst. enthält.

    Ist das richtig?

    Die Antwort Zitat:




    Hallo Herr ....,



    dies hätte keine Auswirkungen auf die Höhe der Rechnung.



    Bei dem zwischen Ihnen und der .... GmbH geschossenen Vertragssumme handelt es sich um einen Pauschalpreis (Bruttofestpreis).

    Die Festpreisvereinbarung schließ eine nachträgliche Änderung der Vertragssumme aus. Dies betrifft ebenfalls einen Ausgleichsanspruch nach §29 UstG.

    Aus den o.g. Gründen erfolgt die Abrechnung unverändert, auch im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020, entsprechend der Vertragssumme zu den vereinbarten Abschlägen.
     
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  2. #2 Fabian Weber, 02.07.2020
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  3. Alex88

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    Nein, weil die Leistung vor dem 01.07. erbracht wurde,
    vermutlich nichts, da der Vertrag sicher älter ist als der Beschluß die MwSt. zu ändern

    wurde bei der Preisvereinbarug die MwSt. getrennt ausgewiesen?
     
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  4. #4 Vitja47, 02.07.2020
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    Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Das steht im Verbrauchervertrag.


    §3 Vergütung
    1. Für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erhält die AN einen Pauschalpreis in Höhe
    von EUR 220.000, - inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Die AN erstellt nach Vertragsschluss die Statik auf der Grundlage eines eingeholten
    Bodengutachtens und der darin enthaltenen Gründungsempfehlung. Die Gründungsempfehlung hat
    Vorrang gegenüber der Baubeschreibung. Ergeben sich aus der Gründungsempfehlung notwendige
    Mehrkosten, sind diese gesondert durch den AG zu vergüten. Das Bodengutachten gibt nur
    Aufschluss über die Bodenverhältnisse bis zu einer Tiefe von sechs Metern. Ein über diese Tiefe
    hinausgehendes Bodengrundrisiko trägt der AG.
    3. Der Pauschalpreis ist ein Festpreis für die Dauer von acht Monaten nach Vertragsschluss. Binnen
    dieser Zeit muss die AN mit dem Arbeiten zu dem Bauvorhaben begonnen haben. Der Festpreis
    bleibt bei einer Überschreitung von acht Monaten nur dann bestehen, wenn die AN durch eigenes
    Verschulden binnen der acht Monate nicht beginnen konnte. Kann die AN die Arbeiten aufgrund
    eines von dem AG zu vertretenden oder eins aus seiner Sphäre stammenden Umstands, aufgrund
    entgegenstehender öffentlich rechtlicher Vorschriften, Bescheide oder aufgrund von gerichtlichen
    Entscheidungen erst später beginnen, hat er einen Anspruch auf Anpassung der Vergütung. Die
    Höhe der Vergütungsanpassung bestimmt sich nach den dann tatsächlich durch die AN zu
    zahlenden Preisen im Verhältnis zu den ursprünglich kalkulierten Preisen.

    §4 Abschlagszahlung
    1. Abschlagszahlungen beziehen sich immer auf die unter § 3 genannte Vertragssumme. Mehr- oder
    Minderleistungen werden zum jeweiligen Zeitpunkt abgerechnet bzw. gutgeschrieben. Es erfolgt
    keine Anpassung der Vertragssumme.
     
  5. #5 Fabian Weber, 02.07.2020
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    Wann wird denn das Haus fertig, wenn 2021, dann gelten sowieso die 19% über alles.
     
  6. #6 Vitja47, 02.07.2020
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    Hi... Laut Bauzeitenplan am 10.12.2020 ist Schlüsselübergabe.
     
  7. #7 simon84, 02.07.2020
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    was ist daran jetzt unverständlich??? Ob 3 7 16 oder 19 Prozent dann doch völlig irrelevant wenn du einen pauschalen Brutto Preis ausgemacht hast
     
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  8. #8 Vitja47, 02.07.2020
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    Aso bei Pauschalpreisen ist die MwSt uninteressant
     
  9. #9 simon84, 03.07.2020
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    Klar sonst würde ja ein Nettopreis da stehen und Mehrwertsteuer separat aufgeführt sein
     
  10. Alex88

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    deshalb ja meine Frage,
    der Gesetzgeber hat versäumt, dass die MwSt. Senkung, weitergegeben werden muss, so kann es jeder Handhaben wie er will.
    In deinem Fall bedeutet das, dass der Gewinn des AN steigt um ca. 4.500,-E

    Beispiel: habe gestern beim Bäcker (10 oder 12 Filialen) gefragt, warum die Brötchen etc. nicht billiger sind,
    Antwort: Der Chef sagte, das sind minimale Centbeträge, da lohnt die Umstellung nicht

    Fazit: Hochgerechnet auf all die Filialen und den Halbjahresumsatz sind das keine Centbeträge mehr,
    die Differenz steckt er in die eigene Tasche
    und genau das ist der Blödsinn an der MwSt. - Senkung, die bringt dem einzelnen Bürger nichts,
     
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  11. Piofan

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    Moin,
    bei uns steht folgendes im Vertrag:

    Es handelt sich um einen Vertragspreis.

    Ändert sich die gesetzliche MwSt nach Vertragsabschluss,so wird die Differenz bei einer Erhöhung nacherhoben bzw.bei einer Verminderung erstattet,soweit nicht schon höhere Mehrwertsteueraufwendungen gegenüber Lieferanten,Subunternehmer etc.entstanden sind.

    Hieße eigentlich,dass wenn das Haus noch in diesem Jahr übergeben wird,wir einen neuen Vertragspreis mit 16% Mwst.erhalten ?
    Unsere erste Abschlagsrechnung wurde mit Netto und separater Mwst.Angabe erstellt.
     
  12. #12 simon84, 03.07.2020
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    @Piofan wenn dein Vertragspartner das schon extra so formuliert und auch schon so abgerechnet hat dann würde ich von ihm etwas in der Richtung erwarten. Am besten nachfragen. Habt ihr vor dem 1.7. eine rechtskräftige Vereinbarung zur teilabnahme geschlossen ? Das ist ja laut Gesetzgeber eine weitere Hürde weil ja sehr viele Verträge so formuliert sind. Oder ist es 100% sicher dass die Abnahme dieses Jahr ist ?
     
  13. Piofan

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    Nein. Die erste Teilabnahme wird ja auch erst nächsten Dienstag erfolgen. Dann treffe ich mich mit dem Bauleiter wieder auf der Baustelle.
    Die Hausübergabe,ist laut Bauzeitenplan für den 10.11.20 anvisiert.:Brille
     
  14. #14 Fabian Weber, 03.07.2020
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    dann 16%
     
  15. Piofan

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    wäre mein "Träumchen"...:shades
     
  16. Alex88

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    aber nur für Leistungen die nach dem 01.07.2020 erbracht wurden, was vorher war wird mit 19% abgerechnet
     
  17. #17 Fabian Weber, 03.07.2020
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    Es gilt das Datum der Abnahme, das habe ich ja schon geschrieben und die entsprechenden links gepostet.
     
  18. #18 Gast85808, 03.07.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    da brauchste nur zur nächsten Tanke zu fahren. Der Preis ist geblieben...

    Was dem Gesetzgeber leider noch nicht völlig bewusst ist, daß er für alle Sachen aus dem 1. Halbjahr, die jetzt abgeschlossen werden, die anteilige Mehrwertsteuer noch zurückzahlen darf... Das sind Summen... :wow Deshalb: da kommt noch was....
     
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  19. Sound

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    Na nicht so schnell wer sagt denn bzw. wo steht das es sich um die volle Summe handeln muss. Sprich ich habe nach Leistungsstand verschiedene Abschläge.
    Die Leistung fällt z.B. am 2.7.2020 an und geht bis zum 10.09.2020 damit wären nach meiner Meinung 16% fällig. Dies geht immer so weiter bis zum 31.12.2020.
    Selbst eine Rechnung die nach dem 31.12.2020 gestellt wird muss die 16% enthalten so lange die Leistungen in den Zeitraum 1.7.2020 - 31.12.2020 fällt.
    Wenn der letzte Abschlag fällig wird bei uns nennt sich das Schlussrate nach vollständiger Fertigstellung und Schlussabnahme diese wäre jetzt am 10.02.2021 dann wären nur für die Schlussrate 19 fällig. So verstehe ich das ganze aber vielleicht liege ich falsch.
     
  20. #20 Sound, 03.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2020
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    Hallo,

    wir haben zur Zeit den gleichen Fall der Gesetzgeber schreibt nicht vor es muss die Differenz erstattet werden von der MwSt Senkung. Wir haben einen ganz ähnlichen Passus drin wie Piofan. Also regelt der Gesetzgeber nur das eine MwSt von 16 % besteht in dem Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020. Im Hausbauvertag ist geregelt was mit der Differenz passiert erhoben oder erstattet wenn ein solcher Passus existiert.

    Leider sieht unser GU es anders daher werden wir uns wohl beim Anwalt für Vertrags - und Baurecht schlau machen bzw uns das bestätigen lassen.

    Meine Steuerberaterin sieht dieses genau so zumindest mit dem Thema Steuern. Sie ist ja kein Anwalt für Vertragsrecht.
     
Thema: Abschlagsrechnung 19% oder 16%Mwst.?
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