Abschlagsrechnung 19% oder 16%Mwst.?

Diskutiere Abschlagsrechnung 19% oder 16%Mwst.? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hast du nach Leistungsstand verschiedene teilabnahmen? Falls nein kannst du die Leistungserbringung nicht beziffern, deshalb bezieht sich der...

  1. #21 simon84, 04.07.2020
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    Hast du nach Leistungsstand verschiedene teilabnahmen? Falls nein kannst du die Leistungserbringung nicht beziffern, deshalb bezieht sich der Gesetzgeber (aus Faulheit) ja auf die Abnahme und definiert mit dieser sozusagen das Ende der Leistungserbringung aus seiner Sicht .

    du musst vermutlich nicht nur gegen den GU klagen, der führt steuern ja nur ab.
     
  2. #22 Fabian Weber, 04.07.2020
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  3. #23 jodler2014, 04.07.2020
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    Die 3 % sind VB !
    Mal ganz sportlich betrachtet ..
    Und Vertrag ist Vertrag ..
     
    simon84 und Fabian Weber gefällt das.
  4. Sound

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    Sehe ich im Moment nicht so in dem Artikel steht:

    -Leistungszeitpunkt ist entscheidend

    Es muss sich um eine wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbare Leistung handeln <- JA
    Es muss eine Vereinbarung über die Ausführung der Leistung als Teilleistungen vorliegen <- nicht definiert im Vertrag
    Die Teilleistung muss gesondert abgenommen und abgerechnet werden <- wird in Abschlägen abgerechnet ist damit gesondert und es ist keine Gesamtsumme

    Passus im Vertrag: Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so wird die Differenz entsprechend den steuerlichen Vorschriften nacherhoben oder bei Absenkung erstattet.

    Die oben ausgewiesenen Abschläge sind nach Zugang der jeweiligen Abschlagsrechnung die zusammen mit einem Bautenstandsnachweis des Unternehmens übermittelt wird .in X zu bezahlen.

    Die Leistungserbringung kann ich beziffern mit dem Bautenstandsnachweis :)
     
  5. #25 jodler2014, 04.07.2020
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    Ich bin dumm wie 3 Meter Feldweg und habe keine Kenntnis von dem Sachverhalt wie das im "Vertrag " geregelt ist ..
    Ich bin auch kein Anwalt ..
    Wenn Du sparen möchtest , dann abonniere das Dixi-Klo und die Wartung ,Pflege in Eigenleistung .
     
  6. #26 jodler2014, 04.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2020
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    Dann spart man immerhin 3 %
    Die hast Du aber vorab als Darlehen bei der Bank schon finanziert ..
    Das nennt man Mischkalkulation .
    Da helfen nur noch Sondertilgungen oder ein Lottogewinn ,Kandidat bei Günter Jauch …
    Jetzt ist auch genug !
    Günter mit "h "
    Der sieht gar nicht aus ,wie ein Günther ….
     
  7. #27 simon84, 04.07.2020
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    Eben also schon mal die wichtigste Anforderung nicht erfüllt. Ebenso muss diese Vereinbarung rechtsgültig vor dem 1.7.2020 geschlossen worden sein.

    lesen ist nicht so deine Stärke, oder hast du abgenommen wirklich übersehen?

    wenn es keine Teilabnahmen gibt: Ende Gelände
     
  8. #28 Sound, 04.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2020
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    Wenn es so exakt definiert sein muss dann werden alle von den 3% nichts haben außer der GU.
    Mal sehen wann die ersten Leute vor Gericht ziehen und wie es ausgeht.

    Nein ich heiße nicht Günt(h)er und lesen kann ich auch stellt euch vor.
    Natürlich möchte man 3% weniger bezahlen warum auch nicht ?
    Das Geld wächst nicht auf den Bäumen und 3% von Summe X ist eine Menge.

    Hier ein Link: Mehrwertsteuersenkung - FAQ für Bauherren | BSB

    Für mich war bis lang der Passus entscheidend aber da lag ich wohl falsch zumindest nach den Aussagen. Ob man nicht seine Verträge prüfen lässt steht auf einem anderen Blatt immerhin wird hier keiner ein Fachanwalt sein. Viele Verträge beinhalten verschiedene Klauseln die man als Laie gar nicht erkennt.

    Wir haben div. Eigenleistungen drin daher können wir die 16% zumindest teilweise nutzen wie z.B. beim Kaufen von Materialien. Dies ist nur ein kleiner Trost.
     
  9. #29 Sound, 04.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2020
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    Ich möchte hier nochmal etwas zu dem Thema schreiben. Immerhin konnte ich eine Nacht darüber schlafen.

    Aus einer Perspektive habe ich dies noch nie gesehen die wie folgt aussieht :

    Der Baustart war Ende Februar / Anfang März geplant.
    Wenn ich hier eine Bauzeit laut Vertrag von 7 Monaten einrechne + Corona 2 Monate ladet man bei Ende November bzw Anfang Dezember.
    Hier wäre sogar noch ein Puffer gewesen quasi der Dezember.
    Damit wäre unsere Abnahme und Leistungserbringung des GU genau in die Zeit von der MwSt Senkung gefallen.
    Durch den Passus im Vertrag wäre die Differenz nach meiner Meinung erstattet worden.

    Da der GU ständig uns vertröstet hat und den Termin selbst verschoben hat ist für mich fraglich ob hier nicht ein Schadensersatzanspruch durch den späten Beginn geltend gemacht werden kann. Nach meiner Ansicht wurden hier extra Steine in den Weg gelegt ( was ich natürlich nicht beweisen kann ).

    Wir wollen keine Schadensersatzklage einreichen denn der Verlierer zahlt alles. Was auch auf uns fallen könnte.
    Doch vollständig alles von der Hand zu weisen ist ebenfalls nicht richtig.
    Sollte hier nicht zumindest ein Ausgleich stattfinden ?

    Ach ja die Baustelle startet nun mit über 4 Monaten Verspätung klar hat hier Corona auch sein Bestes gegeben aber es lag auch sehr an dem GU wie oben beschrieben.
     
  10. #30 simon84, 04.07.2020
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    @Sound ich bewerte überhaupt nicht deine Interessen und kann das auch sehr gut nachvollziehen.

    Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist dass es beim Bau eines Eigenheimes wichtigere Themen gibt als die 3%

    Die rechtliche Schwierigkeit bei dem Thema, und da würde ich dir auch empfehlen diese Frage in einem Rechts oder Steuer / finanz Forum zu stellen:

    Vertragsverhältnis

    du schuldest ja rechtlich dem Staat gar keine Mehrwertsteuer, sondern der Auftragnehmer .somit wird es eine Hürde sein zu klagen und das bis zum BFH zu ziehen da du ja gar keine Grundlage zu klagen

    Natürlich kannst du dich beraten lassen um
    Gegen den Auftragnehmer zu klagen

    ob das sinnvoll ist musst du selber entscheiden

    in der Vergangenheit haben zerrüttete Verhältnisse zwischen Bauunternehmer und Bauherr oft zu massiven Problemen für den Bauherrn geführt

    kannst du dir mehrere Jahre Gerichtsstteit und nicht behoben Mängel oder ausstehende Leistungen beim Haus erlauben ? Falls ja , go for it

    falls nein, finde andere Möglichkeiten 3% zu sparen in Absprache mit dem Bauunternehmen.

    die gibt es . Garantiert . Sogar noch mehr ;)

    der Staat hat gewisse Vorteile und Erfahrung was das einziehen von steuern zu seinem
    Vorteil angeht
     
  11. Sound

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    Sie verstehen mich gerade falsch ich möchte ja gar nicht klagen wie ich oben schon erwähnte.
    Wenn eine Absprache nur noch mit Anwälten getroffen werden kann dann ist das Verhältnis zwischen Bauherren und GU dahin dies steht fest.

    Ich finde es sollte nur in irgendeiner Form ein Ausgleich stattfinden bzw fragte ob dies genau so gesehen wird.
    Immerhin reden wir hier von 6000 Euro was nicht gerade wenig Geld ist. Weitere Mehrkosten können hier bis lang nicht erfasst werden.

    Insgesamt ist die ganze Situation sehr unerfreulich. Was sich unser Staat dabei gedacht hat bleibt wohl ein Geheimnis. Ob die MwSt Senkung verlängert wird steht in den Sternen bis lang sieht es leider schlecht aus.
     
  12. #32 Fabian Weber, 04.07.2020
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    @Sound diesen Gedanken kann ich komplett nachvollziehen.

    Ich würde der Form halber erstmal davon ausgehen, dass der Vertragstermin gehalten wird. Corona ist jedenfalls nach VOB kein Behinderungsgrund aus dem der Auftragnehmer Ansprüche ableiten kann, sondern fällt unter höhere Gewalt.

    Ist bei Euch die VOB vereinbart?

    Wenn ja dann müsstest Du, um spätere Ansprüche geltend machen zu können, ein entsprechendes Abhilfeverlangen an den GU senden, in dem Du Deine Zweifel der termingerechten Fertigstellung kundtunst und in dem Du den GU aufforderst entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Mannschaft vergrößern, Samstagsarbeit, Schichtarbeit usw.).

    Je nachdem wie sehr Du den GU anschießen willst, schreibst Du die entsprechenden Paragraphen 5 (Verzug), 6 (Schadenersatz) und 8 (Kündigungsandrohung) mit in den Brief.

    Es gibt online unzählige Musterbriefe zu dem Thema.


    Je nachdem wie weit das Haus im Dezember ist, kannst Du ja auch die Abnahme Ende Dezember durchführen. Dann werden dort noch ein paar Restleistungen vermerkt, das sollte dann steuerlich noch in Summe mit den 16% in Ordnung gehen.
     
  13. #33 simon84, 04.07.2020
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    drücke dir die Daumen aber wenn ich der GU wäre würde ich Keinen mm abrücken und es drauf ankommen lassen .
    Schließlich sind die 6000 Euro auch für den GU viel Geld bzw mehr Gewinn und der hat ganz andere corona Ausfälle als der Bauherr
     
  14. #34 Fabian Weber, 04.07.2020
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    Kommt immer auf die Perspektive an, mein Bauherr spart dadurch alleine beim Rohbau jetzt fast 30.000€ und beim Dach 11.000€ die wir nun in andere Upgrades stecken können, z.B. Möbel, Sanitärobjekte etc..
     
  15. #35 Fabian Weber, 04.07.2020
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    Klagen müsste er ja, wenn Du bei der Schlussrechnung was einbehältst. Da wär ich erstmal entspannt, wenn der Fall so eindeutig ist, wie Du beschreibst.
     
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    Hallo Herr Fabian Weber,

    nach meiner Ansicht gilt hier das BGB da er sich auch im Vertrag darauf bezieht.

    Ich habe eben den GU / Geschäftsführer angeschrieben.
    Es wurde die Situation dargestellt und wie ich es als Kunde sehe.
    Mal sehen was zurück kommt.
     
  17. #37 Fabian Weber, 04.07.2020
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    Nach BGB steht Dir auch Schadensersatz zu.
     
  18. #38 Fabian Weber, 04.07.2020
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    Danke für den Link. Wir werden erstmal auf eine Antwort warten. Mal sehen was da so kommt.

    Mal für andere Leute die bauen die 3% müssen nicht immer so abwegig sein. Ich hab jemanden gefragt den ich kenne aus einem Archibüro wie die es machen. Dort wird es gerade geprüft damit die 3% weitergegeben werden können.
     
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  20. #40 simon84, 04.07.2020
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    klar bei einzelvergabe ist das ja eine komplett andere Situation
     
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