Hausanschlüsse beantragen / Anschlussnehmer?

Diskutiere Hausanschlüsse beantragen / Anschlussnehmer? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben von unserer Baufirma die Unterlagen für die Hausanschlüsse Gas und Strom erhalten. Folgende Unterlagen: -Zustimmungserklärung...

  1. Sound

    Sound

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    Hallo,

    wir haben von unserer Baufirma die Unterlagen für die Hausanschlüsse Gas und Strom erhalten.

    Folgende Unterlagen:

    -Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    -Kostenangebot Strom
    -Kostenangebot Gas
    -Netzanschlussvertrag Gas (nach NDAV)
    -Netzanschlussvertrag Niederspannung
    -Widerrufsbelehrung sowie Muster - Widerrufsbelehrung
    -Kundeninformation Datenschutz


    Alle Unterlagen sind auf die Baufirma ( Anschlussnehmer ) ausgeschrieben.
    Ist dies eine normale Vorgehensweise?

    Mir stellen sich hier rechtliche Fragen was ist wenn ich kündigen möchte ?
    Immerhin habe ich dem zugestimmt über die Zustimmungserklärung.
    Kommt es zum Streit zwischen Baufirma und mir zahle ich hier möglicherweise Rechnungen für etwas was ich gar nicht haben möchte bzw muss hier etwas dulden was ich gar nicht möchte. Wo bei dort steht das ich als Grundstückseigentümer nicht Schuldner wäre.

    Mir geht es gerade darum gebe ich hier nicht einiges aus der Hand ?
    Ich bin in erster Linie misstrauisch was solche Dinge betrifft.

    Wie ist denn die normale Vorgehensweise ?

    Vielen Dank.
     
  2. Sound

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    Ich möchte hier selbst die Frage beantworten falls jemand ähnliche Probleme hat.

    Der Anschlussnehmer ist die Baufirma diese steht dann auch im Vertrag (Netanschlussvertrag Strom / Gas )
    Mit der Zustimmungserklärung des Eigentümers ist dieses möglich.

    Wichtig:

    Bei der Abnahme sollen Fotos von den Zählern erstellt werden und die Stände sollen im Abnahmeprotokoll erfasst werden.
    Hier muss ein Satz rein das die Hausanschlüsse und Netzanschlussverträge übergeben / überschrieben werden an den Eigentümer also an dich.

    Nur so kann ein neuer Vertrag erstellen werden ansonsten wäre es ja doppelt belegt und dies ist nicht möglich.
     
    simon84 gefällt das.
  3. Sound

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    Leider habe ich gerade gelesen bei dem Schreiben was man natürlich gleich als erstes lesen sollte :mauer
    Dort steht die Rechnungsadresse wurde auf uns geändert. Diese Änderung wurde aber nicht in dem Angebot berücksichtigt bzw aktualisiert.
    Ob nun der Anschlussnehmer gleichzeitig/ automatisch mit geändert wird steht dort nicht.

    Ob das Angebot überhaupt gültig ist mit veralteten Daten und rechtskräftig ist steht auf einem anderen Blatt. Hier hilft wohl nur anrufen und fragen.
     
  4. SIL

    SIL

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    Du wirfst das durcheinander
    Ja, allerdings brauch er dazu die Vollmacht von dir egal ob BT GU/GÜ...als Rechnungsempfänger bist du aber vermerkt,ausser bei WEGs
    Völlig egal, bei Neuerrichtung bist du, in diesem Fall der Unternehmer erstmal an den Netzbetreiber bzw Versorger gebunden-eine freie Wahl hast du dort nicht, bei der Übergabe wird wie du bemerkt hast die Zähler aufgenommen und dann kannst du wechseln nach Gusto - das geht nur nicht bei Konzessions Betreibern, aber das liegt bei dir nicht vor.
    Das wird doch eh umgestellt jetzt läuft es auf 'Baustrom etc....'
     
  5. Sound

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    Hallo Sil,

    zur Zeit vertrauen wir dem GU nicht daher die vielen Zweifel. Alle Unterlagen wurden eingereicht damit ist die Sache erstmal vom Tisch. Vielen Dank :)
     
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