Traufhöhe Staffelgeschoss

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  1. Bluvio

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    Hallo Zusammen,
    wir möchten ein Generationenhaus bauen mit EG Grosseltern; 1. OG Eltern und Kind.
    Nun haben wir gem. BBP eine Traufhöhe von 5,50m und Firsthöhe von 9,50m.
    Da wir keinen Keller bauen, würden wir lieber das Geld in weitere Geschoss stecken.
    Nun meine Frage: wenn man nach dem 1. OG noch ein Staffelgeschoss erstellt, wie weit muss das eingerückt sein, damit diese Außenwand nicht mehr zur traufhöhe zählt?danke!!
     
  2. Dimeto

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    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Frage in seinem Beschluss vom 22.08.2006 unter Aktenzeichen: 3 M 73/06 so beantwortet:
    Die Traufhöhe, die ein Bebauungsplan festsetzt, bemißt sich bei einem Staffelgeschoss nach der oberen Dachhaut des obersten Geschosses auch dann, wenn dieses kein Vollgeschoss ist.
    Es spielt also keine Rolle, wie weit die Außenwand des Staffelgeschosses zurücktritt. Liest man sich das ganze Urteil durch, eröffnen sich aber je nach Lage des Einzelfalls Argumentationsmöglichkeiten für die Zulässigkeit eines Staffelgeschosses. Dazu ist aber die Kenntnis des vollständigen BPlanes (Zeichnung und Text), idealerweise inklusive Begründung, und des konkreten Bauvorhabens notwendig. Sprich also erstmal mit Deinem Entwurfsverfasser, dann mit Deiner Genehmigungsbehörde. Bei Uneinigkeit kannst Du die Unterlagen ja hier hochladen, um weitere Meinungen einzuholen.
     
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  3. Bluvio

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    Vielen Dank schonmal. Den BBP kann ich gerne hochladen, er lässt diese Frage offen. Ich habe jetzt mit zwei unterschiedlichen Architekten gesprochen - wir sind erst in der Konzeptionsphase - mit unterschiedlichen Antworten. Ein Architekt hatte ich so verstanden, dass es mur möglich ist, wenn es KEIN Flachdach als Staffelgeschoss ist und wenn das Staffelgeschoss ein Sattel-\Walmdach hat, welches in Verlängerung mit der Aussenkante der Traufhöhe (imaginär) abschließen würde (ich hoffe das ist verständlich formuliert).
     
  4. Dimeto

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    Wenn Du Dir das Urteil durchgelesen hast, hast Du sicher bemerkt, dass es um ganz viele Einzelheiten geht, nicht nur darum, ob der Begriff "Staffelgeschoss" im BPlan vorkommt. Das fängt mit der maximalen Gebäudehöhe an, geht über die maximal und minimal zulässigen Dachneigungen, -formen und -aufbauten, den nutzungsrechtlichen oder gestalterischen Charakter der Traufhöhenfestsetzung, bis hin zur Geländetopographie und dem Landschaftsbild. Da steckt 'ne Menge Interpretationspotenzial drin'.
    Wenn alles passt, könnte die Kubatur Deines Wunschhauses mit der eines maximal zulässigen Hauses verglichen werden und wenn an keiner Stelle Dein Haus die Außenhülle des fiktiven Maximalbaukörpers durchstößt, könnte es genehmigungsfähig sein. Genauso gut könnte argumentiert werden, dass das Gebäude trotz des Zurücktretens vom Staffelgeschoss wegen der Geländetopographie als zweigeschossig erscheint und deshalb nicht genehmigungsfähig ist.
    Und wie hast Du den anderen verstanden?
    Wenn Deine Gemeinde eine Bauberatung anbietet und trotz Corona auch durchführt, lasse Dich dort beraten oder mache gleich einen Termin mit der zuständigen Person.
     
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  5. #5 simon84, 06.07.2020
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    Wenn der Architekt ortskundig ist und das Bauamt kennt, dann hat er eventuell einen Vorteil und weiss was geht und was nicht. Eine verbindliche Auskunft gibt es sowieso erst beim Bauantrag.
     
  6. Bluvio

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    Vielen Dank schon mal!!
    Ich formuliere es positiv: Der andere Architekt war dem Thema sehr „abgeneigt“.
    Ich hatte mir das Urteil durchgelesen, aber als Laie empfand ich es als sehr schwierig hier nun 1 oder 0 zu interpretieren.

    Bieten den Gemeinden solch eine Beratung an? Also das man (ohne Vorliegen eines Bauantrages/Voranfrage) hinsichtlich der Möglichkeit eines Staffelgeschosses eine verbindliche Aussage bekommt?
    Bzgl dem Baukörper könnte ich theoretisch ein 2 geschössiges Haus mit Satteldach bauen. Wenn ich jetzt die Traufhöhe vollausnutze (5,50m) und dann noch ein Satteldach bis zur max. Firsthöhe von 9,50m ausspiele, wäre ein Staffelgeschoss doch nichts anderes wie wenn ich das Dach an den Seiten „stutze“, dh es würde sich vollständig in die Hülle dieses Satteldaches einfügen. Ich hätte ringsherum Balkon (mit dem Geländer müsste ich aber 1,50m Abstand halten-sonst zählt das Geländer auch zur Traufhöhe).

    Die 2. Frage wären die Kosten; da ich auf einen Keller hinsichtlich des Dachgeschosses verzichten möchte, wäre die Frage ob so ein Staffelgeschoss für die zusätzliche qm überhaupt verhältnismäßig wäre.
    Ich habe mal grob ausgerechnet, dass (falls die 1,50 Abstand und die Einpassung in die Gebäudehülle Bestand hat) max. rd. 40qm herauskommen bei ca. 2,2-2,30m Deckenhöhe.
     
  7. Bluvio

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    Vielen Dank euch allen vorab- und sorry für die ggf. trivialen Fragen, aber zu diesem Thema habe ich selbst beim Googlen nicht sehr viel (eindeutiges) gefunden
     
  8. #8 simon84, 07.07.2020
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    so eine Beratung gibt es, die ist aber in der Regel darauf ausgelegt generelle Fragen zu stellen und nicht dafür da dem geneigten Bauherren dazu zu helfen auch den letzten qm aus dem Objekt rauszuholen.

    du kannst Aber zb mit einer Skizze oder deinem Entwurf hingehen und bekommst mündlich oder schriftlich eine unverbindliche Aussage.

    bauvoranfrage ist schon konkreter da wird es ich sag jetzt mal halb verbindlich für beide Seiten

    endgültig geklärt ist sowas immer erst mit einem genehmigten Bauantrag .

    den Architekt der „abgeneigt“ war würde ich mal genau fragen warum. Evtl ist ja er ortskundig bzw ortsansässig und weiß das sowas nicht durchgeht.

    Keller als Wohnraum ausbauen keine Option ?
     
  9. Dimeto

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    Kein Problem, dafür ist ein Forum ja da. Du musst allerdings zunächst mal Dich selber fragen, was Du Dir vom Forum erhoffst. Mit minimalen Informationen kannst Du auch nur minimale Hilfe erwarten.
     
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  10. Bluvio

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    den Architekt der „abgeneigt“ war würde ich mal genau fragen warum. Evtl ist ja er ortskundig bzw ortsansässig und weiß das sowas nicht durchgeht.

    Keller als Wohnraum ausbauen keine Option ?[/QUOTE]


    Das Grundstück fällt nur um 70cm auf 34m. Somit ist es relativ Flach (großer Aushub und aufgrund der Traufhöhe würden nur Lichtschächte vermutlich machbar sein). Ich dachte zunächst sehr stark an den Keller, nachdem ich aber die Kosten bei Vollunterkellerung von 120qm und mind. KfW 55 Würde ich dieses Geld lieber in ein helles Staffelgeschoss stecken. Ich muss allerdings auch sagen, dass mich die Gespräche mit den beiden (unabhängigen) Architekten zum Umdnken gebracht haben.
     
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