Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc.

Diskutiere Mehrwertsteuersenkung Auswirkung Kostenvoranschlag etc. im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein GU hat mir jetzt ein Angebot unterbreitet den bestehenden Vertrag zu ändern damit ich was von der gesenkten MWSt.habe. Generell ist der...

  1. Allaen

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    Ich habe mich letztlich dagegen entschieden. Gründe dafür sind Gefahrenübergang, unterschiedlicher Start des Gewährleistungszeitraums und Beweislastumkehr bei Endabnahme. Das ist mir die potentielle Einsparung dann nicht wert.
     
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  2. Piofan

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    unsere Abschlagsrechnungen laufen alle weiter mit 19 %. Unten steht ein Passus,dass wenn die Endrechnung in 2020 erfolgt,die Endsumme der gültigen MwSt angepasst wird.
     
  3. #103 Fabian Weber, 17.07.2020
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    Wenn sich die Baufirma sicher ist, dass es bei 2020 bleibt könnten die das doch gleich senken.

    Musst aufpassen, dass Du die nicht überzahlst.
     
  4. Piofan

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    hatte ich eigentlich auch vermutet,aber nun müssen wir halt abwarten...besser so und wir bekommen "eventuell" was zurück,als später noch nachzahlen zu müssen.
     
  5. #105 Fabian Weber, 17.07.2020
    Fabian Weber

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    Musst Du nicht, Du kannst ja auch schon die Rechnung kürzen...
     
  6. #106 Andreas Teich, 18.12.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Soweit ich weiß müssen auch Abschlagsrechnungen die jeweils z.Zt geltende MwSt enthalten-
    du kannst ja dein Finanzamt anrufen
     
  7. #107 Fabian Weber, 18.12.2020
    Fabian Weber

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    Nein, wenn jetzt schon klar ist, dass eine Leistung erst in 2021 abgenommen wird, dann bleibt es bei 19%

    Darum haben wir am Dienstag unseren Rohbauer auch abgenommen, und alle Restleistungen als Mängel vermerkt.

    Jetzt macht er fertig und bekommt im März seine Kohle mit noch immer 16% MwSt.
     
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  8. #108 Johnny85, 18.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2020
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    Darf ich mich hier anfügen?

    Wir haben einen Werkvertrag mit Abschlägen und sind derzeit nach Estrich.

    Kann ich eine Teilabnahme aller Schritte durchführen und damit die 16% für diesen Teil(1.7-31.12) in der Abschlussrechnung geltend machen?

    Bräuchten ihr noch eine Vereinbarung oder habt hier einen anderes Vertragsmodell?

    Unser BSV ist der Ansicht, dass dies lösbar ist und wir machen sollten.

    Unserem GU fehlt die Rechtssicherheit.
     
  9. #109 Fabian Weber, 18.12.2020
    Fabian Weber

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    Das kannst Du machen, dann beginnt für diese Teile jedoch auch bereits die Gewährleistung.

    Wichtig ist aber, dass die Teilleistungen in sich zum Großteil abgeschlossen sind und auch so in etwa im Zahlungsplan stehen.
     
  10. Bauandi

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    Meine im Angebot aufgeschlüsselten Einzelpositionen sind immer netto, unten kommt dann natürlich die Märchensteuer dazu.
    So ein Pauschalangebot brutto sieht halt für den Kunde besser aus weil es suggeriert er bekommt etwas günstig, den "Festpreis" halt.
    Nun mit den unverhofft zwei Steuersätzen kommen alle ins Flattern, ist schon besser Nettoangebote mit Einzelpositionen zu machen, schon für nachvollziehbare eventuelle Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt.
     
  11. #111 Johnny85, 18.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2020
    Johnny85

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    Danke für deine Rückmeldung.
    Die Gewährleistung ist bekannt.

    Es sind Abschlagszahlungen eines Pauschalpreises also nach Zustand und nicht je Gewerk inkl Abnahme.

    Klar ist das Sachen wie Aussenputz , Finalisierung des Innen Putz und Trockenbau etc. noch nicht erfolgt.
    Soweit das machbar ist, könnten wir das ja wie von dir vorgeschlagen als Mangel mit aufnehmen.

    Benötigen wir zusätzlich noch eine Vereinbarung?

    Im Werkvertrag ist enthalten, dass die MwSt Senkung weitergegeben wird.

    Wie ich Rechtssicherheit für den Gu darstelle, ist mir allerdings noch nicht klar.
     
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